Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Boehlich begrüßt Frau Höner als ständige Vertretung der SPD-Fraktionund weist sie ausdrücklich auf ihre Pflichten, die sich aus demBezirksverwaltungsgesetz ergäben, insbesondere auf die Pflicht zur Verschwiegenheit, hin.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Frau Parr (Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH) erläutert, für den Forschungsbau HAFUN sowie für die PETRA IV-Montagehalle GAB seien die Bauanträge eingereicht worden. Voraussichtlich in der Sitzung am 18.06.2025 werde Herr Piekatz die aktuellen Projektstände der DESY-Bauvorhaben vorstellen, auch den weiteren zeitlichen Ablauf der Bauvorhaben zu PETRA IV im Lise-Meitner-Park. Für das Projekt seien die Fördermittel des Bundes noch nichtzugesagt, eine konkrete Aussage im Koalitionsvertrag gebe es dazu nicht. Voraussichtlich in der Sitzung am 21.05.2025 werde Frau Dr. Vogelpohl Schwerpunkte und Projekte der Quartiersinitiative urbanes Leben berichten.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Büsing (Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH) stellt das Beteiligungskonzept für die Quartiere am Volkspark mithilfe einer Präsentation vor (Anlage). Auch auf Nachfragen betont sie das Folgende:
Vertagt aus der Sitzung vom 02.04.2025.
Herr Djürken-Karnatz(Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) führt aus, die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung seien in der Kommission für Stadtentwicklung bereits vorgestellt worden.
Auf Nachfrage von Frau Koppke ergänzt er, der Zeitplan sehe Anfang 2026 weitere Informationen und die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs vor. Erfolge der Baufortschritt wie geplant, beginne im Jahr 2030 der Erdauftrag. Kleingärten könnten insoweit in den Jahren 2033 und 2034 fertiggestellt werden. In der Beteiligung sei der Wunsch nach mehr öffentlicher Fläche geäußert worden sowie einer öffentlichen Durchwegung der Kleingärten. Vor diesem Hintergrund solle bei der Ausführungsplanung Optimierungsbedarf geprüft werden. Stichwege in den Kleingartenanlagen seien aber nicht zu vermeiden. Die Kleingartenflächen für insgesamt etwa 330 Parzellen sollten verbindender Teil der Parkbrücken und Landschaftsachsen werden.
Auf Nachfrage von Herrn Batenhorst stellt er klar, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sei der Verzicht auf Parkplätze für die Kleingärtner:innen angeregt worden, es seien aber, verteilt auf drei Standorte, etwa 50 Stellplätze vorgesehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Nitzl stellt die Entwicklungsstudie Diebsteich West mithilfe einer Präsentation (Anlage) vor. Sie führt auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder das Folgende aus:
Herr Eschenburg stellt klar, in der den Nord-Süd-Verkehr aufnehmendenSchützenstraße und Tasköprüstraße müsse beachtet werden, dass aus Platzgründen in letzterer keine Trasse für den Fuß- und Radverkehr entlang der Bahnstrecke vorgesehen werden könne. Es sei fraglich, welche Hauptwege für diesen Verkehr vom und zum neuen Fernbahnhof genutzt werden könnten.
Frau Benkert und Frau Koppke kritisieren die späte Einbindung der Anwohner:innen und die Fokussierung des Amtes auf die Beteiligung von Eigentümer:innen und Gewerbetreibenden.
Frau Nitzl erläutert, dass eine allgemeine Beteiligung der Öffentlichkeit voraussichtlich im Frühjahr 2026 starte, nachdem eruierende Gespräche mit einigen Eigentümer:innen und Gewerbetreibenden geführt worden seien. Vergleichbar mit der Aktivierung der Eigentümer:innen in der Schnackenburgallee sollten Akteure, die den Entwicklungsprozess aktiv und möglichst auch mit Investitionen mitgestalteten, frühzeitig eingebunden werden. Neben den dort wohnenden Anwohner:innen würden auch im Gebiet arbeitende Menschen ebenso wie Handels- und Handwerkskammer in den Planungsprozess einbezogen werden.
Herr Hielscher äußert die Sorge, dass der Planungsfortschritt der Quartiersentwicklung nicht ausreiche. Die Gewerbeflächensaldierung der Behörde für Wirtschaft und Innovation sei zudem keine adäquate Maßeinheit, vielmehr müsse die Bruttogeschossfläche für Gewerbe betrachtet werden.
Herr Conrad stellt klar, das Amt habe es für wichtig gehalten, zuerst den großen Zusammenhang im Rahmen der Entwicklungsstudie aufzuzeigen. In einer der nächsten Sitzungen werde ein Sachstand zum Bebauungsplanentwurf Bahrenfeld 76 gegeben.
Frau Boehlich bittet, einen neuen Sachstand mit ersten Ergebnissen der Eigentümer:innengespräche in der Sitzung am 17.09.2025 zu berichten.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Herr Trede weist darauf hin, der vom Ablehnungsbescheid betroffene Eigentümer sei anwesend. In den Häusern der Steenkampsiedlung sei es oft nicht oder nur mit großem finanziellem Aufwand möglich, Wärmepumpen in den hinteren Gärten aufzustellen. So böten sich zum Aufstellen der Wärmepumpen in den Vorgärten keine Alternativen. Diese könnten in Vorgärten ggf. auch mit Grün eingehaust werden.
Frau Göller-Meier führt mithilfe einer Präsentation (Anlage) aus, das Amt begrüße die Aufstellung von Wärmepumpen grundsätzlich und würde diese auch regelmäßig genehmigen. Von der zu prominenten Aufstellung in Vorgärten sei insbesondere in Gebieten mit einer städtebaulichen Gestaltungs- und Erhaltungsverordnung (nach § 172 BauGB) abzusehen und andere verträgliche Lösungen zu suchen. Die Verordnungen seien von der Politik beschlossen, vom Amt einzuhalten und regelten unter anderem auch die Gestaltung der Vorgärten. In der Steenkampsiedlung gebe es extrem enge Straßenverhältnisse mit fünf Meter Breite, schmalen Vorgärten und vergleichsweise tiefen, rückwärtig gelegenen Gartenbereichen. Die Aufstellung von Wärmepumpen in den Vorgärten könne das dort zu erhaltene Straßen- und Siedlungsbild stören. Zudem würde in den kleinen Vorgärten die prägende Begrünung dafür entfallen. Anzustreben sei die Aufstellung von Wärmepumpen als bauliche Einheit mit der bereits bestehenden Bebauung. Auch die Installation von Wärmepumpen in Kellern sei denkbar.
Vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Gestaltungsvorbehalte prüfe das Amt den jeweiligen Einzelfall. Entsprechend habe das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in der Vergangenheit bereits viele Abstimmungsgespräche mit Behörden und Eigentümer:innen geführt. Auch in dem in der Drucksache 22-0882 beschrieben Antrag habe das Fachamt in einer Einzelfallprüfung den Standort abgelehnt und eine Überarbeitung gefordert. Wie es dann zu der ausgesprochenen Ablehnung durch das Bezirksamt gekommen sei, müsse geklärt werden.
Frau Boehlich hinterfragt, ob die Verordnung angesichts der zunehmenden Verbreitung von Wärmepumpen nicht ggf. angepasst werden müsse und verweist auf die in ländlichen Gebieten teilweise vorgeschriebenen Grüneinhausung von Gastanks. Für die Installation der Photovoltaik-Anlagen in Gebieten mit Erhaltungsverordnungen seien auch Lösungen geschaffen worden.
Herr Conrad stellt fest, die Installation der Wärmepumpe zum Beispiel in diesem Einzelfall im nach hinten gelegenen Garten sei möglich und finanziell mit nicht allzu großem Aufwand denkbar. Das vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung empfohlene Instrument "Anhörung vor Ablehnung" sei bei der vorliegenden Antragsablehnung nicht genutzt worden. Ggf. könne das Amt dem Widerspruch abhelfen und in diesem Einzelfall gemeinsam mit dem Antragsteller eine gestalterisch gelungene Lösung als Kompromiss erarbeiten. Das Amt komme auf den Antragsteller zu.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Fraktionen erhalten wie in der Sitzung vom 02.04.2025 gewünscht (TOP 6) je ein Exemplar der vom Amt ausgefertigten Bebauungspläne im Bereich Schnackenburgallee.