Osdorfs grüne Lunge erhalten - Sicherung der Bäume auf dem Gelände der Generalleutnant-Graf-von-Baudissin-Kaserne Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2025 anliegende Drucksache 22-0628B beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 27.02.2025 wie folgt Stellung genommen:
Die BUKEA begrüßt den Erhalt des Baumbestandes auf dem Gelände der Generalleutnant-Graf-von-Baudissin-Kaserne ausdrücklich. Bäume leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas, zur Luftreinhaltung und zur Biodiversität und sind daher besonders schützenswert.
Für den Vollzug der Baumschutzverordnung ist das Bezirksamt zuständig. Die Baumschutzverordnung stellt sicher, dass wertvolle Bäume in Hamburg geschützt werden und nur unter bestimmten Voraussetzungen gefällt werden dürfen.
Die BUKEA ist keine der beteiligten Planungsbehörden in diesem Verfahren. Die BUKEA wird sich jedoch im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu Baumschutzbelangen äußern, wenn das Planverfahren entsprechend fortgeschritten ist.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 31.03.2025 wie folgt Stellung genommen:
Dasfür die Erstellung von Bebauungsplänen zuständige Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung sieht es als wichtige Aufgabe an, im Rahmen der Bauleitplanung den größtmöglichen Schutz des erhaltenswerten Baumbestands zu erreichen, soweit dieses mit den städtebaulichen Zielen und Erfordernissen vereinbar ist. Die umfassende Berücksichtigung von Maßnahmen zum Klima- und Naturschutz sowie zur Vermeidung von Hitzeinseln ist ein wichtiger Bestandteil jeglicher Planungen des Amtes. Ein Baumgutachten zur Erfassung und Bewertung des Baumbestands im Plangebiet ist derzeit in Erstellung und wird als fachliche Grundlage für beabsichtigte Festsetzungen zum Baumerhalt dienen. Es wird darauf verwiesen, dass sich der größte Teil des Baumbestands auf dem bestehenden Kasernengelände, vor allem das waldartige Gehölz, nicht im Planungsgebiet zur Entwicklung als Wohngebiet befindet sondern weiterhin zum Kasernengebiet gehören wird.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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