Herr Fischer begrüßt Frau Schadow-Jäger als ständige Vertretung der AFD-Fraktion und weist sie ausdrücklich auf ihre Pflichten, die sich aus dem Bezirksverwaltungsgesetz ergäben, insbesondere auf die Pflicht zur Verschwiegenheit, hin.
Es liegen Fragen bezüglich TOP 3 vor (siehe Anlage).
Ein Fragesteller ist anwesend und stellt das Thema vor.
Herr Harders stellt fest, das Ziel sei es, Bauarbeiten in einem möglichst kurzen Zeitraum zu erledigen. Sofern an der Elbchaussee nicht im Zweischichtbetrieb gearbeitet werde, sei es vermutlich nicht möglich, dies kurzfristig umzustellen. Er beantragt, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG eine entsprechende Prüfung zu empfehlen.
Herr Schmidt schließt sich dem Prüfauftrag an. Vergaberechtlich sei dies ein schwieriges Thema, da die Aufträge zur Umsetzung der Maßnahmen an der Elbchaussee bereits vergeben seien. Der Versuch sei es trotzdem wert. Morgens sollten die Arbeiten jedoch nicht zu früh beginnen.
Herr Porten unterstützt den Antrag ebenfalls. Möglicherweise ergäben sich Erkenntnisse für künftige Baustellen.
Auch Herr Strasser spricht sich dafür aus, große Baustellen im Zweischichtbetrieb zu beschleunigen. Es müsse jedoch beachtet werden, dass die erweiterten Arbeitszeiten entsprechende Zuschläge für das Personal und somit höhere Baukosten bedeuteten. Dem gegenüber ständen wiederum die volkswirtschaftlichen Kosten eines durch Baustellen verursachten Verkehrskollapses. Der Staat habe eine Gewährleistungspflicht zur Bereitstellung funktionierender Infrastruktur.
Frau Pauly regt an, den Antrag um Bonuszahlungen für die vorzeitige Fertigstellung von Maßnahmen zu ergänzen.
Herr Adrian wirft ein, der Antrag solle sich nicht nur auf die Elbchaussee beziehen, sondern auch auf den generellen Zweischichtbetrieb auf größeren Baustellen zielen. Es sei absehbar, dass in der Rückmeldung der Fachbehörde zur Elbchaussee auf die bereits vergebenen Leistungen verwiesen werde.
Herr Harders stimmt den Anregungen von Frau Pauly und Herrn Adrian zu.
Herr Schmuckall merkt an, die Thematik sei nicht neu. Es habe in der Vergangenheit bereits ähnliche Initiativen gegeben. Es brauche auch Baufirmen, die bereit seien, die geforderten Leistungen zu erbringen.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der AFD-Fraktion, wie folgt zu beschließen:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG gebeten zu prüfen,
Anlagen
Frage ÖFF Fragestunde A (243 KB)
Frage ÖFF Fragestunde B (111 KB)
Eine zweite Neufassung des Antrags (siehe Anlage) liegt als Tischvorlage vor und wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen; zudem wird der TOP vorgezogen. Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 02.03.2026.Es liegen Fragen zur öffentlichen Fragestunde vor (siehe TOP 2).
Herr Harders stellt die zweite Neufassung des Antrags vor.
Herr Schmuckall stellt in Frage, was der Antrag bewirken solle. Das Umleitungskonzept sei noch nicht vorgestellt worden. Zudem widerspreche sich die im Antrag angeregte Einbahnstraße (Ziffer 9) mit der vorgeschlagenen Verbreiterung zugunsten des Begegnungsverkehrs (Ziffer 2). Die Vorstellung des Umleitungskonzepts solle vor einer Beschlussfassung abgewartet werden.
Herr Schmidt widerspricht, auf die Fachbehörde zu warten und untätig zu bleiben, sei nicht der richtige Weg. Die CDU-Faktion habe keinen Alternativantrag gestellt.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, den Ziffern 1 – 8 und 10 sowie mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP der Ziffer 9 der Neufassung (Anlage) zuzustimmen.
Die Eingabe wurde zwischenzeitlich zurückgezogen und wird vor Eintritt in die Tagesordnung von dieser heruntergenommen.
Der Petent ist anwesend und stellt die Eingabe vor.
Herr Batenhorststellt fest, es sei sinnvoll, die Aufenthaltsqualität am Alma-Wartenberg-Platz zu verbessern.
Frau Vornhagen berichtet, der Ausschuss habe sich im Zuge des Projekts freiRaum Ottensen auch mit dem Alma-Wartenberg-Platz beschäftigt und entscheiden, dass die finanziellen Ressourcen für das erweiterte Projektgebiet dezentral einzusetzen seien (siehe Drs. 22-1723 sowie Sitzungen vom 19.05.2025, 16.06.2025 sowie 07.07.2025 (jeweils TOP 5)). Für die Straßenbeleuchtung sei die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH zuständig. Es werde einheitliche Beleuchtung eingesetzt und auch das Sicherheitsgefühl müsse beachtet werden.
Herr Hahn wirft ein, Sonderlösungen seien grundsätzlich schwierig umzusetzen. Es sei jedoch nichts gegen eine entsprechende Anfrage einzuwenden.
Frau Vornhagen beantragt, dass seitens des Amtes die Möglichkeit einer wärmeren Beleuchtung geklärt werde.
Herr Schmuckall wirft ein, es müsse auch die Stadtreinigung Hamburg AöR angesprochen werden, da diese für die öffentliche Toilette am Alma-Wartenberg-Platz zuständig sei. Auch die Beleuchtung dieser müsse angepasst werden, damit diese nicht noch weiter hervorgehoben werde.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, mit der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH und der Stadtreinigung Hamburg AöR zu beraten, ob die Straßenbeleuchtung und die Beleuchtung der öffentlichen Toilette am Alma-Wartenberg-Platz auf wärmeres Licht umgerüstet werden können.
Ein Antrag der Fraktion GRÜNE (Anlage) liegt als Tischvorlage vor und wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Eine Vertretung des Luruper Forums ist anwesend und stellt die Eingabe vor.
Herr Stünitz stellt den Antrag der Fraktion GRÜNE vor.
Herr Schmidt pflichtet bei, ein ständiger Wechseldes Tempolimits von 30 km/h zu 50 km/h sei nicht sinnvoll. Es müsse Klarheit geschaffen werden.
Herr Brinkmann führt auf Nachfrage von Herrn Batenhorst aus, ein früheres Bestreben, eine Tempo 30-Zone einzuführen, sei mit Verweis auf den Busverkehr und den Hamburg-Takt von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende abgelehnt worden. Seitens der Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 25 bestünden keine Bedenken.
Herr Strasser stellt fest, eine Lockerung der Kriterien für die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke wäre zu begrüßen. Andere Bundesländer kämen neben der Straßenverkehrsordnung ohne zusätzliche Vorschriften auf Landesebene aus.
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, dem Antrag (Anlage) zuzustimmen.
Anlagen
Tischvorlage Antrag Tempo-30-in-den-Straßen-Fahrenort-und-Spreestrasse (98 KB)
Herr Stiller und Frau Porep (beide Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer) zeigen eine Präsentation zum Thema (siehe Anlage). Auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder heben sie dabei Folgendes hervor:
Herr Harders stellt fest, die vorgestellte Lösung sei zu begrüßen.
Herr Batenhorst sieht Parallelen zum Umbau der Königstraße. Auch dort seien die Anwohner:innen aufgrund der zu erwartenden Staus gegen die Planungen gewesen. Dem Radverkehr werde eine zu hohe Bedeutung zugeschrieben.
Anlagen
Präsentation TOP 5 Planung Stresemannstraße (4887 KB)
Die Neufassung der Drucksache 22-1918 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Fischer führt ein, Anlass des Antrags sei eine Anregung eines:einer Anwohner:in aus dem Gerichtsviertel. Es brauche mehr Lademöglichkeiten über Nacht.
Herr Schmuckall merkt an, gegen einen Pilotversuch sei nichts einzuwenden. Er gibt jedoch zu bedenken, dass nach Aussage des Senats von den 105.000 Laternenmasten in Hamburg nur 25.000 für eine Ladenutzung geeignet seien (siehe Bürgerschaftsdrucksache 23/2130). Es könne lediglich eine Ladeleistung von zwei Kilowatt angeboten werden. Dies reiche nicht aus, um ein Fahrzeug über Nacht vollzuladen. Mit Ladebordsteinen sei jedoch eine Ladeleistung von 22 Kilowatt möglich.
Herr Hahn wirft ein, das Bezirksamt sei weder für die Stromversorgung noch für die Straßenbeleuchtung zuständig.
Herr Harders regt an, die Formulierung „gemäß § 19 Abs. 2 BezVG“ aus dem Beschlusstext zu streichen. Er ergänzt, kleinere Ladestationen könnten für kleinere Fahrzeuge attraktiv sein. Der Prüfauftrag sei richtig.
Herr Fischer pflichtet bei, Laternenladepunkte zielten auf kleinere Fahrzeuge ab und seien eine gute Ergänzung.
Herr Adrian regt an, neue Laternenmasten zukünftig gleich mit entsprechender Ladeinfrastruktur auszurüsten.
Herr Harders schlägt vor, den Antrag um einen weiteren Punkt zu ergänzen, der einen entsprechenden Prüfauftrag an die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation richte.
Herr Müller-Goldenstedt führt aus, in Berlin gebe es über 800 Laternenmasten mit Lademöglichkeit, auch mit bis zu 10 Kilowatt Ladeleistung.
Herr Schmuckall erläutert, in Berlin würden andere Masten verwendet. In der Freien und Hansestadt Hamburg sei die Straßenbeleuchtung an ein separates Niedrigstromnetz angeschlossen, daher seien maximal zwei Kilowatt Ladeleistung neben der Beleuchtung möglich.
Herr Müller-Goldenstedt merkt an, ggf. müsse die technische Ausstattung für eine höhere Ladeleistung nachgerüstet werden. Es gebe einen öffentlichen Anbieter, der die Kommunen bei der Einrichtung von Ladeinfrastruktur unterstütze.
Herr Batenhorst moniert, bestehende Ladesäulen würden kaum genutzt und reduzierten Parkraum.
Herr Schmuckall entgegnet, die Ladesäulen der Hamburger Energiewerke GmbH hätten die höchste Nutzungsrate in Deutschland.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimme der AFD-Fraktion, wie folgt zu beschließen:
Die zuständigen Fachbehörden werden gemäß § 27 BezVG in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Altona gebeten,
Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation wird gemäß § 27 BezVG gebeten zu prüfen, ob auch im Rahmen von Bebauungsplanverfahren und bei Neueinrichtung von Straßenbeleuchtung entsprechende Ladepunkte vorgesehen werden können.
Herr Harders stellt fest, die Einrichtung einer Verbindung zwischen der Mitte Altona und Bahrenfeld wäre sinnvoll.
Frau Pauly stimmt zu, die Querung sei ein wichtiges Thema.
Frau Vornhagen formuliert einen Beschlussvorschlag (siehe unten). Auf Nachfrage von Herrn Schmidt ergänzt sie, die Bebauung auf der Westseite der Gleise erfolge lange bevor die Entwicklung auf der Ostseite im Senatsplangebiet beginne.
Herr Schmuckall regt an, neben der Tasköprüstraße auch die Kohlentwiete für das Fuß- und Radverkehrskonzept vorzusehen.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, ein integriertes Fuß- und Radverkehrskonzept für den Bereich Tasköprüstraße und Kohlentwiete zu erarbeiten, um den Anschluss an das Vorbehaltsgebiet östlich der Bahntrasse zu gewährleisten
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 16.02.2026.
Frau Rabausch zeigt eine Präsentation zum Thema (siehe Anlage) und erläutert ergänzend und auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes:
Anlagen
Päsentation TOP 8 Aufgaben Baustellenkoordination (1949 KB)
Herr Hahn erläutert, die Maßnahme werde in das Arbeitsprogramm Planung Straße und Mobilität aufgenommen. Ein Planungsbeginn sei derzeit nicht absehbar. Das diesjährige Programm werde in Kürze vorab an den Ausschuss gemailt.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE.
Herr Strasser führt ein, die Bewohner:innen der örtlichen Einrichtungen wünschten sich eine Querungshilfe.
Herr Rust erläutert, die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 26 habe im Sommer 2025 eine Anfrage zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) erhalten und geprüft. Die Polizei sei mehrfach vor Ort gewesen und sei dem Ansinnen wohlwollend gegenüber eingestellt gewesen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines FGÜ lägen allerdings, auch nach den neugefassten Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, nicht vor. Eine Querungsinsel bedürfe baulicher Maßnahmen, für die das Bezirksamt zuständig sei.
Herr Hahn wirft ein, es läge keine Unfall- und Beschwerdelage vor. Die Straße habe lediglich einen Park- und einen Fahrstreifen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
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