22-1913

Zuwegung Buchenhofquartier/ Kuhgraben Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.01.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Ö 11.17

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.01.2026 anliegende Drucksache 22-1655.1B beschlossen.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 23.02.2026 wie folgt Stellung genommen:

E-Scooter dürfen nicht verkehrsgefährdend oder -behindernd abgestellt werden. Falsch abgestellte E-Scooter sind nicht nur ärgerlich, sondern können für alle Verkehrsteilnehmenden ein gefährliches Hindernis darstellen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nach rechtlicher Prüfung und in Abstimmung mit den Anbietern die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum als Sondernutzung eingestuft. Seit Januar 2025 gilt hierfür ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, dessen Nichteinhaltung sanktioniert werden kann.

Die BVM prüft fortlaufend die Einrichtung von Abstellflächen und Parkverbotszonen für Verleih-E-Scooter. Dabei werden unter anderem die Nachfrage, die Beschwerdelage, das Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmenden und die Platzverfügbarkeit berücksichtigt.

Über Geofencing können Parkverbotszonen in den Verleih-Apps aktiviert werden, sodass die Rückgabe von E-Scootern in diesen Bereichen technisch nicht möglich ist. Abstellflächen und Parkverbotszonen sind im Geoportal einsehbar (Geoportal Hamburg: E-Scooter-Abstellflächen und Parkverbotszonen).

r die Zuwegung zum Buchenhofquartier wurde nach Prüfung eine Parkverbotszone festgelegt und an die E-Scooter-Anbieter übermittelt (siehe Abb.). Laut Sondernutzungsvertrag (siehe Transparenzportal FHH) sind die Anbieter verpflichtet, diese Parkverbotszone innerhalb von fünf Tagen in ihren Apps umzusetzen.

Aktuelle E-Scooter-Parkverbotszone im Buchenhofquartier HH-Altona

rgerinnen und Bürger können falsch abgestellte E-Scooter und E-Bikes an das Emailpostfach E-Scooter-Beschwerden@bvm.hamburg.de melden.

Sofern sich Bürgerinnen und Bürger direkt an die Verleih-Firmen wenden möchten, können Sie dies alternativ für E-Scooter von Bolt, Lime und Voi über den so genannten Scooter-Melder unter www.scooter-melder.de tun. Die Meldung funktioniert direkt vom Smartphone und wird automatisch direkt an den betreffenden E-Scooter-Anbieter weitergeleitet.

Beschwerden zu E-Scootern und E-Bikes der Firma Dott nnen per E-Mail an support@ridedott.com gesendet werden.

Weitere Vorgänge dieser Art können auch gerne direkt durch das Bezirksamt an die zuständigen Kolleg:innen der BVM weitergeleitet werden. Es besteht ein enger Austausch zwischen Bezirksamt und BVM zu diesem Thema.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.02.2026
Ö 11.17
Lokalisation Beta

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