22-1655.1

Zuwegung Buchenhofquartier/ Kuhgraben Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 11.10

Sachverhalt

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung vor dem Hintergrund der Eingabe mit der Drucksache 22-1655 (siehe Anlage) einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG gebeten, das stationsunabhängige Abstellen von gemieteten Elektrokleinfahrzeugen entlang der nördlichen Osdorfer Landstraße auf Höhe Kuhgraben (Zuwegung zum Buchenhofquartier) zu unterbinden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
29.01.2026
Ö 11.10
Lokalisation Beta
Osdorfer Landstraße Kuhgraben

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.