Zuwegung Buchenhofquartier/ Kuhgraben Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung vor dem Hintergrund der Eingabe mit der Drucksache 22-1655 (siehe Anlage) einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG gebeten, das stationsunabhängige Abstellen von gemieteten Elektrokleinfahrzeugen entlang der nördlichen Osdorfer Landstraße auf Höhe Kuhgraben (Zuwegung zum Buchenhofquartier) zu unterbinden.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Drucksache 22-1655
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.