Auswirkungen des Bewerbungskonzeptes Olympia auf den Bezirk Altona Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 11.03.2026 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 12.11
Im Mai 2025 wurde verkündet, dass Hamburg sich für die Austragung der Olympischen Spiele 2040 oder 2044 bewirbt. Ein erstes Bewerbungskonzept wurde der Öffentlichkeit vorgestellt. Daraufhin folgten im Herbst 2025 Infoveranstaltungen in allen Hamburger Bezirken, auch in Altona.
Der Bezirk Altona nimmt in dem Bewerbungskonzept eine wichtige Rolle ein, da sich sowohl das Olympische Dorf, der Derby Park Klein Flottbek als auch der "Olympic Park" (bestehend aus Barclays Arena, dem Volksparkstadion und dem zu bauenden "temporären" Leichtathletikstadion) in unserem Bezirk befinden.
Angesichts der Größe des Olympia-Vorhabens und des Enthusiasmus des Senats, besteht die Gefahr, dass der Bezirk nur als "Austragungsort" gesehen und nicht angemessen an den Planungen beteiligt wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Das Bezirksamt, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung(SL)kann an den Arbeitsgruppen zum Thema Sportstätten und Leichtathletikstadion teilnehmen.
Zu 2:
Die Fachabteilungen Übergeordnete Planung (SL1) und Landschaftsplanungen (SL3) nehmen stundenweise mit je einer Person an regelmäßigen Treffen teil (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 3).
Des Weiteren nehmen stundenweise aus den Fachabteilungen Straßen, Mobilität und Gewässer (MR2) und Stadtgrün (MR3) an den Treffen teil.
Zu 3:
Es gibt regelmäßige 14-tägige Arbeitsgruppentreffen zu den Themenbereichen “Sportstätten“ und „Leichtathletikstadion“.
Im Dezember 2025 wurde die vorfinale Planung für das Olympische Dorf in einem Termin in der BSWvorgestellt, an dem SL teilnehmen konnte.
Zu 4:
Hierzu ist dem Amt nichts bekannt.
Zu 5:
Hierzu wird auf die Gesamtkommunikation der Behörde für Inneres und Sport (BIS) verwiesen.
Zu 6:
Hierzu wird auf die Gesamtkommunikation der BIS und die für die Verkehrsplanung zuständige Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) verwiesen.
Zu 7:
Die „Quartiere im Volkspark“ befinden sich im Vorbehaltsgebiet ScienceCity. Hierzu wird auf die für die Planung zuständige Senatsbehörde Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) sowie die SC GmbH verwiesen.
Zu 8:
Hierzu wird auf die zuständigen Senatsbehörden BVM und BSW verwiesen.
Zu 9
Dies ist Teil eines aktuellen Planungs- und Abstimmungsprozesses. Hierzu wird auf die Gesamtkommunikation der BIS verwiesen.
Zu 10:
Das Amt meldet hierzu Fehlanzeige.
Zu 11:
Das Amt meldet hierzu Fehlanzeige.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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