Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Herr Djürken-Karnatz(Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) ergänzt zum Bericht der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH (Drucksache 22-1964), eine Informationsveranstaltung zur Funktionsplanung des Innovationsparks Altona werde am 08.04.2026 ab 18 Uhr in der Esther Bejarano Schule in Bahrenfeld stattfinden.
Auf Nachfrage von Frau Koppke führt er aus, Auskünfte zu PETRA IV müsse das DESY geben. Die Planung zur Integration in den Lise-Meitner-Park sei fortgeschritten. So gebe es einen Wettbewerbssieger, mit dem eine Planung konkretisiert werde. Erste Unterlagen seien angefertigt worden. Sobald ein präsentabler Stand erreicht sei, werde dieser vom DESY im Ausschuss vorgestellt. Allerdings gebe es noch keinen abschließenden Zuschlag für das Projekt Petra IV aus dem Bundesministerium. Die Baumaßnahme werde erst starten, wenn 90 Prozent des erforderlichen Investitionsvolumen zur Verfügung gestellt seien.
Auf Nachfrage von Frau Vornhagen berichtet er, Zeithorizont für die Fertigstellung der Science City Hamburg Bahrenfeld sei etwa 2045. Die Planungen zu Olympia führten zu keiner Verzögerung.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Ferber und Frau Layer (beide Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) sowie Herr Hoppe (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) erläutern anhand einer Präsentation (siehe Anlage) das Prüfungsergebnis zum Erhalt bzw. Wiederverwendung der Brückenbauwerke.
Auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder zum Erhaltbetonen sie das Folgende:
Zu einer möglichen Wiederverwendung der dann demontierten Stern- und Schanzenbrücken stellen sie klar,
Herr Lehmberg betont, der Bezirk sei von Beginn an in die sehr ergebnisoffene Prüfung integriert gewesen. Angesichts der knappen Mittel für den Erhalt der Grünflächen schließe sich das Bezirksamt der Empfehlung der BSW an, den Erhalt nicht weiterzuverfolgen.
Herr Trede stellt fest, die Kosten für einen Rückbau umfassten mit 5,7 Mio. Euro so viel wie ein Teilerhalt. Die Idee der Aussichtsplattform sei auf sehr viel Zustimmung gestoßen. Das erste Mal nach der HafenCity entstehe hier mit Altona Mitte zwei ein Stadtteil für 15.000 Menschen. Er werde nach den Maßstäben des 21. Jahrhunderts neu gebaut. Wer den Erhalt von historischen Bauwerken und deren planerische Weiterverwertung kritisiere, könne auch den bisherigen Erhalt der historischen Güterhallen oder der Kleiderkasse ebenso wie das Stahlgerüst oder den Wasserturm in Frage stellen. Dann könne auch alles abgeräumt werden und ein gesichtsloser Stadtteil entstehen, wie es in den 1970er Jahren praktiziert worden sei. Hier werde aber versucht, eine Stadt mit Identität zu kreieren, und dieser Prozess habe eine hohe Akzeptanz. Es obliege nun den Beratungen der Fraktionen, ob es dann zu einem späteren Zeitpunkt noch zu parlamentarischen Initiativen komme. Er bitte die BSW um die Übersendung des Gutachtens.
Die Stellungnahme zum Upcycling der Brückenbauwerke habe ihn sehr geärgert. Schatten im Park sei an sich nicht unattraktiv. Interessante Stadtteile zu planen und zu bauen, verhindere, dass in den folgenden Jahrzehnten Mittel wie die aus dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung genutzt werden müssten, um nachträglich und zu hohen Kosten identitätsstiftende Strukturen zu schaffen.
Herr Hielscher dankt der BSW für die Darstellung, kritisiert jedoch, dass in der Kostenaufstellung die reduzierten Grundstücksverwertungseinnahmen nicht berücksichtigt seien. Das Misslingen sämtlicher planerischer Ideen in diesem Zusammenhang sei absehbar gewesen – eine Aussichtsplattform führe zu Lärmbeschwerden von Nachbarn, ein Fahrradwegauf Fernbahngleise. Hohe Planungskosten seien vor dem Hintergrund zu vermeiden. Den Erhalt des Wasserturms oder des Stahlgerüsts stelle ebenso niemand in Frage wie das Grünachsenkonzept vom Altonaer Bahnhof bis zum Holstenareal. Alle geäußerten Argumente vonseiten der Fachbehörden und des Bezirksamtes seien einleuchtend. Die Fraktionen von GRÜNE und SPD seien aufgefordert, in der Hamburgischen Bürgerschaft die Haushaltslage für den Erhalt der öffentlichen Grünflächen zu verbessern.
Frau Koppke fasst zusammen, ein Verkehrsweg könne aufgrund des Teilabrisses nicht entstehen; jetzt gehe es lediglich noch um den Erhalt eines Teilviadukts im Sinne von Kunst im öffentlichen Raum oder auch als begehbare Aussichtsplattform. Ein Upcycling der Schanzenbrücke sei sehr unrealistisch und solle nicht weiterverfolgt werden. Für weitere Planungen rege sie an, die Anwohner:innen zur künftigen Nutzung des öffentlichen Raums zu beteiligen, um eine gewisse Akzeptanz jenseits dessen, was Verwaltung oder Politik plane, zu schaffen.
Herr Werner stellt in Frage, ob die Variantenprüfung der BSW wirklich ergebnisoffen gewesen sei. Auf fünf Meter Breite lasse sich in Altona eine Grünanlage oder Aussichtspunkt realisieren, schließlich würden sich hier vermutlich weniger Menschen tummeln als im Herzen der 15-Millionen-Metropole New York. Andererseits würden auf fünf Metern Breite hervorragende und höchst begehrliche Bauwerke in Amsterdam geschaffen, teilweise sogar auf vier Metern Breite. Die einzigen Kosten, die mit Sicherheit vergleichbar seien, seien die Herstellungskosten. Die Aussagen über 50 Jahre Betriebskosten seien schwierig. Denkbar sei auch die Finanzierung der Unterhaltungskosten durch Stiftungen. Es sei fraglich, ob ein Hochpunkt oder eine Hochfläche nicht eine höhere Akzeptanz als ein Stahlgerüst besitze. Die Kosten für das Gutachten seien maßvoll.
Frau Blume macht darauf aufmerksam, dass es nicht von Bedeutung sei, welche Behörde die Kosten am Ende des Tages stemme, es blieben Steuergelder. Sie sei froh, dass die BSW geprüft habe. Einen Mehrwert biete das Projekt aber nicht mehr.
Frau Boehlich dankt den Referent:innen und stellt weitere diesbezügliche Beratungen der Fraktionen in Aussicht.
Frau Köhler und Herr Jochumsen (beide Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) erläutern anhand einer Präsentation (siehe Anlage) den Planungsstand der Magistralen Modellräume. Auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder betonen Sie das Folgende:
Auf Nachfragen von
[Nachtrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu Protokoll:
Nach aktuellen Planungen werden die Quartiere am Volkspark bis Ende der 2040er Jahre fertiggestellt.]
Frau Hubert regt an, dass eine Wegeverbindung vom Schulcampus Richtung Eckhoffplatz weiter auf der südöstlichen Seite des Kirchengrundstückes wesentlich niederschwelliger zu erzielen sei als in der jetzt geplanten Form.
Herr Henker kritisiert, dass zum einen eine klimagerechte oder vielleicht sogar in grün-blauen Projekten denkende Stadtentwicklung vorgestellt werde, diese sich aber im Detail gar nicht abbilde. Für die Querung des Kirchengrundstücks liege im Bauausschuss bereits ein Vorbescheid vor. Er vermisse Zukunftsweisendes im Hinblick auf Klimaveränderung, Beschattung und Straßenraumaufwertung. Mögliches positives Beispiel sei die Louise-Schröder-Straße.
Frau Vornhagen dankt für die Vorstellung, vermisst aber konkrete weiterführende Ausgestaltungen wie zum Beispieldie des Eckhoffplatzes. Angesichts der noch offenen Festlegung des benachbarten Verkehrsraumes beispielsweise entlang der Flächen der Bebauungspläne Lurup 68 und 70 sei eine zeitnahe Abstimmung zwischen Bezirkspolitik und BVM wünschenswert.
Frau Boehlich stellt fest, Herr Hielscher habe sich in Verbindung der Flächenpotenziale B 52 und B 55 für befangen erklärt. Herr Hielscher nehme weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu beiden teil.
Auf Nachfrage von Herrn Trede nach diversen Flächen ergänzt sie, alle Bauvorhaben blieben bis zur Fertigstellung im Programm, dies gelte zum Beispiel auch für die Bebauung des früheren Aurel-Geländes oder des ehemaligen Henkel-Schwarzkopf-Geländes.
Herr Tressl stellt klar, das Programm befinde sich noch vor der Behördenabstimmung und stehe nicht zur Beschlussfassung in der Bezirksversammlung an.
Auf Nachfragen von Herrn Hielscher führt er aus,
Auf Nachfrage von Herrn Henker zu B 122 verweist er auf den empfehlenden Charakter des Programms. Bisher sei noch kein passendes Konzept der Bauherrenschaft zum Tragen gekommen; geeignete Mischkonzepte mit einem Wohnungsbaupotenzial von etwa 20 WE seien aus Sicht des Amtes denkbar.
Auf Nachfrage von Frau Hubert erläutert er zum weiteren Verfahren, nach der heutigen Befassung im Ausschuss erfolge die weitere Abstimmung mit den Fachbehörden und Verbänden. Die Behörden prüften die Vorhaben vor ihrem jeweiligen fachlichen Hintergrund; zum Beispiel, ob in der Umgebung genug Schulplätze vorhanden seien. Für ein Neubauquartier ab einer bestimmten Wohnungsanzahl müsse ein zusätzlicher Zug in der Grundschule eingeplant werden. Behördenübergreifend erfolgten mindestens zweimal im Jahr Abstimmungstermine. Auch die Verbände des Sports, des Handwerks, des Handels und der Umwelt würden beteiligt. Signifikante Einwände von Behörden und Verbänden würden vom Amt im Ausschuss pro Fläche berichtet werden.
Frau Göller-Meier ergänzt zu B 122, der Eigentümer habe Interesse, dort Wohnungen zu bauen. Das Denkmalschutzamt würde in etwaige Gespräche, die noch nicht stattfänden, eingebunden. Auf der Fläche könne nicht viel Baumasse entstehen. Es sei Entscheidung des Ausschusses, ob die Fläche im Programm enthalten bliebe.
Herr Henker betont, die Bebauung von B 122sei mehrfach im Bauausschuss abgelehnt worden. Auf dem Gelände befände sich eine Denkmalschutzfläche. Dies sei das letzte Ensemble, das es nach diesem Muster in Altona noch gebe. Einige kleine Gewerbebetriebe seien dort vor Ort, die nicht verdrängt werden sollten. Das Ziegelpflaster sei das letzte seiner Art und ebenfalls denkmalgeschützt.
Herr Trede verweist auf die Tankstellenflächen, die zukünftig in das Wohnungsbauprogramm aufgenommen werden sollten, da sie überbaut werden könnten.
Herr Hielscher empfiehlt, in der kommenden Version des Programms eine kleine Bewertung einzupflegen, aus der hervorgehe, ob die Fläche für einen Antrag nach §246 BauGB geeignet sei oder nicht.
Des Weiteren vermisse er im Programm die Beschreibung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der Behringstraße, die im Anschluss in öffentlich geförderteWohnungenumgewandelt werde. Die Belegenheit umfasse immerhin über 100 Wohnungen. Er bitte das Amt, herauszufinden, wann mit einem Bauantrag zu rechnen sei.
Frau Koppkes Antrag, die Fläche B 122 aus Gründen des Denkmal- und Ensembleschutzes aus dem Programm zu streichen, wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von DIE LINKE und Volt abgelehnt.
Der Beschlussempfehlung des Amtes wird einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von DIE LINKE und Volt zugestimmt.
Nachrichtlich:
Herr Hielscher nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Der TOP mit der Drucksache 22-1904.3 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Schmuckall entgegnet auf den Hinweis von Frau Koppke, die Beschlussumsetzung möge bis zum Sommer 2026 erfolgen, das Amt plane seine Aufwände in einem Arbeitsprogramm, das im Mobilitätsausschuss abgestimmt werde. Vor dem Hintergrund könne vom Stadtentwicklungsausschuss keine zeitliche Vorgabe ausgehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, ein integriertes Fuß- und Radverkehrskonzept für den Bereich Tasköprüstraße und Kohlentwiete zu erarbeiten, um den Anschluss an das Senatsplangebiet östlich der Bahntrasse zu gewährleisten.
Der TOP wird auf Wunsch der CDU-Fraktion vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Hielscher bemängelt, dass der Vertrag ohne vorherige Information oder Abstimmung im Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt worden sei, was von den bisherigen Gepflogenheiten abweiche. Er fordere eine rechtzeitige Beteiligung der Bezirkspolitik an den Nachfolgeverträgen, da diese unmittelbaren Auswirkungen auf die Zielzahlen im Bezirk hätten. Die Unterzeichnung des Vertrags durch den Bezirksamtsleiter ohne vorherige Legitimation durch die Bezirksversammlung verstoße gegen den Geist der Paragraf 19-Vereinbarung. Er sorge sich, ob die im Vertrag vereinbarte Zielzahl von 10.000 Wohnungen gleichmäßig auf die Bezirke verteilt werde. Allein diese Entscheidung erfordere zwingend eine Beteiligung der Bezirkspolitik.
Herr Schmuckall weist darauf hin, dass die Unterzeichnung des Vertrags durch die Bezirksamtsleiter den Bezirk unmittelbar tangiere und Prioritäten setze, über die zuvor nicht beraten worden sei. Er verweise auf frühere Abstimmungen, bei denen das Bezirksparlament eingebunden worden sei.
Frau Vornhagenstellt klar, dass zwischen dem Bündnis und dem eigentlichen Vertrag für das Wohnen unterschieden werden müsse. Erstmals hätten alle Bezirksamtsleitungen den Vertrag unterzeichnet, was zuvor nur durch das federführende Bezirksamt geschehen sei. Der Vertrag müsse der Bezirksversammlung vorgelegt werden, da dieser auch von derenVorsitzenden unterschrieben würde.
Frau Boehlich und Herr Trede weisen darauf hin, dass das Bündnis selbst nicht zur Abstimmung im Ausschuss vorgelegt werde, sondern eine Vereinbarung zwischen Senat und Wohnungswirtschaft darstelle, die vom Senat allein beschlossen werde. Der Senat als gewählte Instanz treffe die Entscheidungen, die Bezirke würden in die Umsetzung einbezogen werden. Sie bitten, zwischen Bündnis und Vertrag zu unterscheiden. Im Bündnis seinen keine Zielzahlen pro Bezirk genannt.
Herr Henker kritisiert den Stil der Zusammenarbeit, insbesondere, dass die Zusagen des Bezirksamtsleiters im Vorfeld nicht eingehalten worden seien, was das Vertrauensverhältnis beeinträchtige.
Frau Koppke ergänzt, das Vorgehen sei intransparent und schlechter politischer Stil. In der Sitzung des Ausschusses am 05.02.2025 sei eine frühzeitige Information über die Eckpunkte des Bündnisses zugesagt worden.
Frau Göller-Meier bestätigt, auch sie selbst sei zu einem späten Zeitpunkt und nur vertraulich über den Vertragsentwurf informiert worden.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Koppkeweist auf den Entwurf der Landschaftsschutzgebietsverordnung Brünschenwiesenhin. Dieser habe öffentlich ausgelegen. Sie bittet das Amt um Informationen, ob, und wenn ja warum,die Kleingärten aus dem Landschaftsschutzgebiet entnommen würden.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Die Kleingartenanlage entspricht nicht dem originären Schutzzweck des neuen Landschaftsschutzgebiets (LSG) Brünschenwiesen. Das LSG Brünschenwiesen dient gemäß § 26 BNatSchG dem Schutz, der Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Der Schutzzweck richtet sich auf die Sicherung landschaftsprägender, ökologisch wertvoller oder für das Landschaftsbild und die Erholung bedeutsamer Flächen. Kleingartenanlagen sind in der Regel keine solchen Schutzobjekte mehr, da sie anthropogen überformte Bereiche mit hoher Nutzungsintensität darstellen.
Die Einbeziehung der Kleingartenanlage Brünschentwiete in das LSG Brünschenwiesen würde die Schutzgebietsverordnung voraussichtlich insgesamt schwächen, da damit auch Flächen unter Schutz gestellt würden, die nicht den naturschutzfachlichen oder landschaftsbildprägenden Kriterien des LSG entsprechen. Die Schutzwürdigkeit eines LSG bemisst sich nicht an der sozialen oder stadtklimatischen Funktion von Kleingärten, sondern an deren Beitrag zur Erhaltung der natürlichen Landschaftsstruktur und der ökologischen Funktionen. § 26 BNatSchG verlangt nicht, dass jede ökologisch wertvolle oder sozial bedeutsame Fläche in ein LSG einbezogen werden muss. Nur Flächen, die tatsächlich die naturschutzfachlichen und landschaftsbildprägenden Kriterien erfüllen, werden durch die LSG-Ausweisung wirksam vor anderweitiger Flächeninanspruchnahme geschützt.]