Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 18.03.2026

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

 

Ö 2 - 22-1964

Bericht der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH

Herr Djürken-Karnatz(Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) ergänzt zum Bericht der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH (Drucksache 22-1964), eine Informationsveranstaltung zur Funktionsplanung des Innovationsparks Altona werde am 08.04.2026 ab 18 Uhr in der Esther Bejarano Schule in Bahrenfeld stattfinden.

 

Auf Nachfrage von Frau Koppke führt er aus, Auskünfte zu PETRA IV müsse das DESY geben. Die Planung zur Integration in den Lise-Meitner-Park sei fortgeschritten. So gebe es einen Wettbewerbssieger, mit dem eine Planung konkretisiert werde. Erste Unterlagen seien angefertigt worden. Sobald ein präsentabler Stand erreicht sei, werde dieser vom DESY im Ausschuss vorgestellt. Allerdings gebe es noch keinen abschließenden Zuschlag für das Projekt Petra IV aus dem Bundesministerium. Die Baumaßnahme werde erst starten, wenn 90 Prozent des erforderlichen Investitionsvolumen zur Vergung gestellt seien.

 

Auf Nachfrage von Frau Vornhagen berichtet er, Zeithorizont r die Fertigstellung der Science City Hamburg Bahrenfeld sei etwa 2045. Die Planungen zu Olympia hrten zu keiner Verzögerung.

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 3

Upcycling Stern- und Schanzenbrücke (Referierende: Frau Ferber und Frau Layer (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen), Herr Hoppe (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) sowie Herr Griesing (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen))

Frau Ferber und Frau Layer (beide Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) sowie Herr Hoppe (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) erläutern anhand einer Präsentation (siehe Anlage) das Prüfungsergebnis zum Erhalt bzw. Wiederverwendung der Brückenbauwerke.

 

Auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder zum Erhaltbetonen sie das Folgende:

 

  • Das Prüfungsergebnis sei mit allen beteiligten Behörden, also mit Denkmalschutzamt, Bezirksamt und Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG)eng abgestimmt. Das Stahlgerüst in der Mitte Altona werde bereits erhalten, obwohl es nicht unter Denkmalschutz stehe. Dafür habe sich die BSW bereits eingesetzt. Der Wasserturm stehe unter Denkmalschutz.
  • Die Eingleisbrücke sei fünf Meter breit, habe eine lichte Höhe von 5,30 Metern und eine Länge von 345 Metern. Aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses der Deutschen Bahn AG und der damit einhergehenden Verlegung des Bahnhofs Altona an den Diebsteich werde im Bereich der Kurve ein zusätzliches Gleis verlegt. Ein teilweiser Abbruch der Eingleisbcke sei damit bereits genehmigt. Das Denkmalschutzamt habe sich aufgrund des anstehenden Abbruchs gegen eine Unterschutzstellung der Brücke ausgesprochen. Durch den Abbruch, aufgrund der Höhenlage von 5 Metern und der fehlenden Zuwegung habe die Brücke auch kein Potential als Fuß- und Radverkehrsverbindung, anders als bei ähnlichen Bauwerken im Gebiet Rhein-Ruhr, in Leipzig, Kopenhagen, Paris oder New York. Es re ein Treppen- oder Rampenbau notwendig.
  • Um einen grünen Aufenthaltsbereich bei einer Breite von fünf Metern zu schaffen, müsste aus Sicherheitsgründen eine neue Brüstung ausgebildet werden. Im Rahmen eines Gutachtens seien die technischen Parameter in Bezug auf die Standsicherheit des Restbauwerks geprüft worden. Dafür habe das Büro die verschiedenen Bauwerksunterlagen geprüft, vor Ort das Bauwerk besichtigt sowie die konstruktiven Gegebenheiten bewertet. Es seien unterschiedliche Optionen geprüft worden, vom Maximalerhalt bis zu einer Art Tor als Minimallösung. Die Betriebskosten seien für 50 Jahre berechnet worden. Je länger das Reststück ausfalle, desto preisintensiver seien die dafür anfallenden Kosten. Beim kürzesten Szenario, einem Fragment zwischen Pendelstütze und Bock, nne keine Zugänglichkeit umgesetzt werden.
  • Die Unterhaltungskosten seien im Gutachten dezidiert aufgeschlüsselt, enthielten aber nicht die Personalkostender Freien und Hansestadt Hamburg. Die laufenden Aufwendungen müssten aus der Parkanlagenunterhaltung der BUKEA finanziert werden.Die Rahmenzuweisungen für das öffentliche Grün sei ohnehin zu knapp. Über die vergangenen Jahre sei lediglich Erhaltungsmanagement erfolgt. Sämtliche Brückenbauwerke seien bereits an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer abgegeben worden. Bei einem Erhalt gelte das Bauwerk aber nicht als Brücke, sondern eben als Grünanlage. Potenzielle laufende Kosten von 70.000 Euro pro Jahr entsprächen immerhin 5% der Rahmenzuweisung.Die bisher ermittelten Kosten für die Herstellung der Zugänglichkeit umfasse noch keine Rampen oder andere Bauwerke. Das Gutachten selbst erfordere Mittel in Höhe von etwa 40.000 Euro.
  • Der Erhalt der Brücke oder ihrer Fragmente schaffe für die Parkanlagengestaltung entsprechend keinen Mehrwert. Die Entwicklung der Parkanlage, ihrer Wegeverbindungen und potenziellen Nutzungen wäre insbesondere für den südlichen Abschnitt sehr eingeschränkt. Aufgrund der Höhe sei die Herstellung der Zugänglichkeit und Barrierefreiheit aufwendig. Die laufenden Kosten seien für die Grünunterhaltung hoch. Der Bezirk sei bereits damit beschäftigt, vorhandene Bauwerke wie das Stahlgerüst zu unterhalten. Gerüst und Wasserturm blieben die für den Park prägenden baulichen Elemente. Der Wasserturm sei aufgrund seiner baulichen Maße und Grundrisse vermutlich nicht zur Erschließung als Aussichtspunkt geeignet. Eine Zugänglichkeit sei nicht gegeben. Eine diesbezügliche Prüfung habe aber noch nicht stattgefunden.

 

Zu einer möglichen Wiederverwendung der dann demontierten Stern- und Schanzenbrücken stellen sie klar,

 

  • die Brückenteile würden abgebaut, in Teile zerlegt, nach Wilhelmsburg gefahren und dort vom Anstrich befreit werden müssen. Der neue Bahnhof werde Ende 2029 eröffnet. Es folge der zweite Bauabschnitt der Mitte Altona Anfang der 30er Jahre. Der Park werde also erst Mitte der 30er Jahre in Angriff genommen. Bis dahin müssten die alten Brückenbauteile zwischengelagert werden. Der 100 Jahre alte Stahl sei nicht schweißbar, ein nachträgliches Zusammensetzen also unmöglich.
  • rden die alten Bauteile im Park platziert, stelle sich unter den dann großen entstehenden Plattformen der Park gar nicht mehr als solcher dar. Es entständen unattraktive verschattete Bereiche.

 

Herr Lehmberg betont, der Bezirk sei von Beginn an in die sehr ergebnisoffene Prüfung integriert gewesen. Angesichts der knappen Mittel für den Erhalt der Grünflächen schließe sich das Bezirksamt der Empfehlung der BSW an, den Erhalt nicht weiterzuverfolgen.

 

Herr Trede stellt fest, die Kosten für einen Rückbau umfassten mit 5,7 Mio. Euro so viel wie ein Teilerhalt. Die Idee der Aussichtsplattform sei auf sehr viel Zustimmung gestoßen. Das erste Mal nach der HafenCity entstehe hier mit Altona Mitte zwei ein Stadtteil für 15.000 Menschen. Er werde nach den Maßstäben des 21. Jahrhunderts neu gebaut. Wer den Erhalt von historischen Bauwerken und deren planerische Weiterverwertung kritisiere, könne auch den bisherigen Erhalt der historischen Güterhallen oder der Kleiderkasse ebenso wie das Stahlgerüst oder den Wasserturm in Frage stellen. Dann könne auch alles abgeräumt werden und ein gesichtsloser Stadtteil entstehen, wie es in den 1970er Jahren praktiziert worden sei. Hier werde aber versucht, eine Stadt mit Identität zu kreieren, und dieser Prozess habe eine hohe Akzeptanz. Es obliege nun den Beratungen der Fraktionen, ob es dann zu einem späteren Zeitpunkt noch zu parlamentarischen Initiativen komme. Er bitte die BSW um die Übersendung des Gutachtens.

 

Die Stellungnahme zum Upcycling der Brückenbauwerke habe ihn sehr geärgert. Schatten im Park sei an sich nicht unattraktiv. Interessante Stadtteile zu planen und zu bauen, verhindere, dass in den folgenden Jahrzehnten Mittel wie die aus dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung genutzt werden müssten, um nachträglich und zu hohen Kosten identitätsstiftende Strukturen zu schaffen.

 

Herr Hielscher dankt der BSW für die Darstellung, kritisiert jedoch, dass in der Kostenaufstellung die reduzierten Grundstücksverwertungseinnahmen nicht berücksichtigt seien. Das Misslingen sämtlicher planerischer Ideen in diesem Zusammenhang sei absehbar gewesen eine Aussichtsplattform führe zu Lärmbeschwerden von Nachbarn, ein Fahrradwegauf Fernbahngleise. Hohe Planungskosten seien vor dem Hintergrund zu vermeiden. Den Erhalt des Wasserturms oder des Stahlgerüsts stelle ebenso niemand in Frage wie das Grünachsenkonzept vom Altonaer Bahnhof bis zum Holstenareal. Alle geäerten Argumente vonseiten der Fachbehörden und des Bezirksamtes seien einleuchtend. Die Fraktionen von GRÜNE und SPD seien aufgefordert, in der Hamburgischen Bürgerschaft die Haushaltslage für den Erhalt der öffentlichen Grünflächen zu verbessern.

 

Frau Koppke fasst zusammen, ein Verkehrsweg könne aufgrund des Teilabrisses nicht entstehen; jetzt gehe es lediglich noch um den Erhalt eines Teilviadukts im Sinne von Kunst im öffentlichen Raum oder auch als begehbare Aussichtsplattform. Ein Upcycling der Schanzenbrücke sei sehr unrealistisch und solle nicht weiterverfolgt werden. Für weitere Planungen rege sie an, die Anwohner:innen zur künftigen Nutzung des öffentlichen Raums zu beteiligen, um eine gewisse Akzeptanz jenseits dessen, was Verwaltung oder Politik plane, zu schaffen.

 

Herr Werner stellt in Frage, ob die Variantenprüfung der BSW wirklich ergebnisoffen gewesen sei. Auf fünf Meter Breite lasse sich in Altona eine Grünanlage oder Aussichtspunkt realisieren, schließlich rden sich hier vermutlich weniger Menschen tummeln als im Herzen der 15-Millionen-Metropole New York. Andererseits würden auf fünf Metern Breite hervorragende und höchst begehrliche Bauwerke in Amsterdam geschaffen, teilweise sogar auf vier Metern Breite. Die einzigen Kosten, die mit Sicherheit vergleichbar seien, seien die Herstellungskosten. Die Aussagen über 50 Jahre Betriebskosten seien schwierig. Denkbar sei auch die Finanzierung der Unterhaltungskosten durch Stiftungen. Es sei fraglich, ob ein Hochpunkt oder eine Hochfläche nicht eine höhere Akzeptanz als ein Stahlgerüst besitze. Die Kosten für das Gutachten seien maßvoll.

 

Frau Blume macht darauf aufmerksam, dass es nicht von Bedeutung sei, welche Behörde die Kosten am Ende des Tages stemme, es blieben Steuergelder. Sie sei froh, dass die BSW geprüft habe. Einen Mehrwert biete das Projekt aber nicht mehr.

 

Frau Boehlich dankt den Referent:innen und stellt weitere diesbezügliche Beratungen der Fraktionen in Aussicht.

 


Anlagen
Präsentation Brückenbauwerke (3675 KB)

Ö 4

Magistralen Modellräume - Einbindung der Bezirkspolitik (Referierende: Frau Köhler und Herr Jochumsen (beide Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) sowie eine Vertretung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende)

Frau Köhler und Herr Jochumsen (beide Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) erläutern anhand einer Präsentation (siehe Anlage) den Planungsstand der Magistralen Modellräume. Auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder betonen Sie das Folgende:

 

  • Die Stadtentwicklung stehe im Vordergrund. Die Zusammenarbeit mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und dem Bezirksamt sei ebenso eng wie die Abstimmung mit Akteuren wie beispielsweise Handelskammer, Handwerkskammer oder der Kreativgesellschaft.
  • Zuletzt seien in der Stadtwerkstatt die Ergebnisse des Masterplans Magistralen 2040 plus vorgestellt worden. Es handele sich um eine langfristige interdisziplinäre Stadtentwicklungsstrategie, um lebendige Stadtstraßen mit ebensolchen Quartieren zu schaffen. Innenentwicklungspotenziale würden identifiziert und Aspekte der Mobilitätswende und der Klimaanpassung verfolgt. In Form von Raumtypen stelle der Masterplan Magistralen dar, welche Potenziale in baulicher, verkehrlicher und freiraumplanerischer Hinsicht in diesen Räumen steckten.
  • Die Entwicklung der Magistralen im Bezirk Altona sei auch schon vor dem Bauforum und dem Beschluss zum Masterplan Magistralen verfolgt worden. Private Akteure praktizierten bereits das Bauen an den Magistralen. In den Ausschüssen der Bezirksversammlung lägen kontinuierlich Aspekte der Magistralenentwicklung in einem konkreten und kleinteiligen Maßstab auf dem Tisch.
  • Im Bezirk Altona sei der Modellraum Luruper Hauptstraße und Zentrum hervorgehoben. Das Lurup-Center bilde den Dreh- und Angelpunkt. Die umliegenden Gebiete seien geprägt von lebendigen Erdgeschoss- und Ladennutzungen. Teile der gewerblichen Gebäude würden derzeit nicht aktiv genutzt, wie zum Beispiel die Gebäudesubstanz von ehemals Hermes Schleifmitteln.
  • dlich davon wachse der Innovationspark Altona als neuer Gewerbestandort heran. Das Zentrum müsse in seiner Qualität ebenso gestärkt werden wie östlich der Magistrale gelegenen Freiraumpotenziale der Landschaftsachse Volkspark sowie westlich der Magistrale gelegenen Schulhöfe. Letztere ten Spielflächen und Grünbereiche, die nach Schulschluss nutzbar seien. Die Räume seien derzeit getrennt durch die Magistrale. Es mangele an Querungsmöglichkeiten. Die Raumkante als bauliche Fassung der Magistrale springe mal vor und zurück. Straßenbäume gebe es kaum und auch blau-grüne Infrastruktur sei kaum vorhanden. Daraus ergebe sich der Planungsauftrag, die Freiraumqualität zu stärken und auch das Thema Klimaanpassung besonders im magistralen Raum voranzubringen.
  • Im Bestand seien vier untermaßige Fahrspuren vorhanden. Eine davon sei je nach Hauptlastrichtung für den ruhenden Verkehr nutzbar. Parkmöglichkeiten gebe es außerdem beim Lurup-Center. Es existiere eine wichtige Busverbindung, die als Zubringerverkehr auch nach dem Bau der U-Bahn verbleibe und verstärkt werden müsse. Geh- und Radwege seien untermaßig. Die BVM werde weitere diesbezügliche Details in einer der kommenden Ausschusssitzungen erörtern.
  • Es wachse die Science City Hamburg Bahrenfeld mit ihren Quartieren am Volkspark und dem Innovationspark Altonaheran. Im Zuge des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung sei die Machbarkeitsstudie zum Eckhoffplatz erarbeitet worden. Im laufenden Jahr 2026 werde die Entscheidung zu den Haltestellenlagen der U-Bahn fallen. Daraus ergebe sich die Möglichkeit, Umgestaltungen von Straßenraum und Plätzen herbeizuführen. Die BVM werde eine Sanierung der Fahrbahndecke im Jahr 2026 in die Wege leiten. Eine Nebenflächensanierung folge im Anschluss. In diesem Zuge könnten zusätzliche Querungen hergestellt und ein Tempo-30-Abschnitt vor der Schule geprüft werden. Auch auf Höhe des Eckhoffplatzes könne es eine zusätzliche Querungsmöglichkeit mit einer Sprunginsel geben.
  • Ein Netz aus Stadtplätzen entstehe beiderseits der Magistrale. Auch das Areal der Wiederauferstehungskirche berge Potenziale. Das historische denkmalgeschützte Kirchengebäude bleibe in seiner Form bestehen. Hier könne ein weiterer Stadtplatz, aber auch Verdichtung entstehen, eine Lücke im Wegenetz geschlossen und über das Gelände der Wiederauferstehungskirche eine Fußwegeverbindung hergestellt werden, die dann zum Schulcampus, der rückwärtig gelegen sei, führe. Konkrete Projekte verdichteten den Wohnungsbestand nördlich und südlich des Zentrums und sorgten für eine gemischte Nutzung im Zentrumsbereich. Die Plätze führten zu einem Netzwerk aus teils grünen Freiräumen.

 

Auf Nachfragen von

 

  • Frau Boehlich stellen sie klar, es gehe nicht um die Veränderungen von Zuständigkeiten. Die Planrechtschaffung für Baugenehmigungsverfahren bleibe beim Bezirksamt.
  • Frau Hubert versichern sie, die Erarbeitung von Stadt-Umland-Atlas und räumlichem Leitbild entstehe innerhalb der BSW in der gleichen Abteilung. Der Masterplan Magistralen werde eingespeist in die Überlegungen zum räumlichen Leitbild der Stadt Hamburg. Das räumliche Leitbild setze Impulse für die Magistralenentwicklung. Der Fokus des räumlichen Leitbildes liege innerhalb der Hamburger Stadtgrenzen. Erkenntnisse aus der Stadt-Umland-Betrachtung würden mit einfließen, insbesondere die Pendelverkehre und übrigen sozialen Beziehungen, die nicht an den Stadtgrenzen endeten.
  • Frau Vornhagen sichern sie einen Nachtrag zu Protokoll zu den geplanten Zeitabläufen der Science City Hamburg Bahrenfeld zu.

 

[Nachtrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu Protokoll:

Nach aktuellen Planungen werden die Quartiere am Volkspark bis Ende der 2040er Jahre fertiggestellt.]

 

Frau Hubert regt an, dass eine Wegeverbindung vom Schulcampus Richtung Eckhoffplatz weiter auf der süstlichen Seite des Kirchengrundstückes wesentlich niederschwelliger zu erzielen sei als in der jetzt geplanten Form.

 

Herr Henker kritisiert, dass zum einen eine klimagerechte oder vielleicht sogar in grün-blauen Projekten denkende Stadtentwicklung vorgestellt werde, diese sich aber im Detail gar nicht abbilde. Für die Querung des Kirchengrundstücks liege im Bauausschuss bereits ein Vorbescheid vor. Er vermisse Zukunftsweisendes im Hinblick auf Klimaveränderung, Beschattung und Straßenraumaufwertung. Mögliches positives Beispiel sei die Louise-Schröder-Straße.

 

Frau Vornhagen dankt für die Vorstellung, vermisst aber konkrete weiterführende Ausgestaltungen wie zum Beispieldie des Eckhoffplatzes. Angesichts der noch offenen Festlegung des benachbarten Verkehrsraumes beispielsweise entlang der Flächen der Bebauungspläne Lurup 68 und 70 sei eine zeitnahe Abstimmung zwischen Bezirkspolitik und BVM wünschenswert.

 


Anlagen
Präsentation Magistralen (5595 KB)

Ö 5 - 22-1967

Wohnungsbauprogramm Altona 2026 – Entwurf für die Abstimmung mit Behörden, Kammern und Verbänden

Frau Boehlich stellt fest, Herr Hielscher habe sich in Verbindung der Flächenpotenziale B 52 und B 55 für befangen erklärt. Herr Hielscher nehme weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu beiden teil.

 

Auf Nachfrage von Herrn Trede nach diversen Flächen ergänzt sie, alle Bauvorhaben blieben bis zur Fertigstellung im Programm, dies gelte zum Beispiel auch für die Bebauung des früheren Aurel-Gendes oder des ehemaligen Henkel-Schwarzkopf-Geländes.

 

Herr Tressl stellt klar, das Programm befinde sich noch vor der Behördenabstimmung und stehe nicht zur Beschlussfassung in der Bezirksversammlung an.

 

Auf Nachfragen von Herrn Hielscher führt er aus,

 

  • die Wohnungsbaufläche B 35 stehe als theoretisches Potenzial im Programm.
  • die Fläche am Blomkamp befinde sich auf einem separaten Datenblatt. Benachbart werde das ehemalige Kasernengelände entwickelt. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werde dort bauen. Ein Bebauungsplanverfahren laufe bereits. Das Bezirksamt sehe ein Potenzial von 30 Wohneinheiten (WE).
  • Im Fahrenort sei über das bereits bestehende Mehrfamilienhaus mit etwa 10 WE mehr Bebauung denkbar. Das Amt mache dort gerne ein Gesprächsangebot an die Eigentümerschaft, das Grundstück könne voll bebaut werden.
  • Im Harderweg handele es sich nicht um die Fläche der Berufsfeuerwehr, sondern um eine benachbart liegende Fläche. Diese sei schon länger im Wohnungsbauprogramm enthalten.
  • Bei der Bebauung im Othmarscher Kirchenweg habe es eine Verzögerung gegeben. Es liege aber noch keinBaubeginn vor, deshalb sei die Fläche noch im Programm enthalten.
  • Vor dem Hintergrund des Bauturbos sei es denkbar, die bisherige Kategorisierung von A bis C, die auf dem Planrecht fuße, aufzulösen. Das Amt sehe von konkreten Angaben zur Nutzung des Bauturbos auf einzelnen Datenblättern ab. Die Frage nach der Anwendung des Bauturbos stelle sich bei vielen Flächen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Henker zu B 122 verweist er auf den empfehlenden Charakter des Programms. Bisher sei noch kein passendes Konzept der Bauherrenschaft zum Tragen gekommen; geeignete Mischkonzepte mit einem Wohnungsbaupotenzial von etwa 20 WE seien aus Sicht des Amtes denkbar.

 

Auf Nachfrage von Frau Hubert erläutert er zum weiteren Verfahren, nach der heutigen Befassung im Ausschuss erfolge die weitere Abstimmung mit den Fachbehörden und Verbänden. Die Behörden prüften die Vorhaben vor ihrem jeweiligen fachlichen Hintergrund; zum Beispiel, ob in der Umgebung genug Schulplätze vorhanden seien. Für ein Neubauquartier ab einer bestimmten Wohnungsanzahl sse ein zutzlicher Zug in der Grundschule eingeplant werden. Behördenübergreifend erfolgten mindestens zweimal im Jahr Abstimmungstermine. Auch die Verbände des Sports, des Handwerks, des Handels und der Umweltrden beteiligt. Signifikante Einwände von Behörden und Verbänden würden vom Amt im Ausschuss pro Fläche berichtet werden.

 

Frau Göller-Meier ergänzt zu B 122, der Eigentümer habe Interesse, dort Wohnungen zu bauen. Das Denkmalschutzamt würde in etwaige Gespräche, die noch nicht stattfänden, eingebunden. Auf der Fläche nne nicht viel Baumasse entstehen. Es sei Entscheidung des Ausschusses, ob die Fläche im Programm enthalten bliebe.

 

Herr Henker betont, die Bebauung von B 122sei mehrfach im Bauausschuss abgelehnt worden. Auf dem Gelände befände sich eine Denkmalschutzfläche. Dies sei das letzte Ensemble, das es nach diesem Muster in Altona noch gebe. Einige kleine Gewerbebetriebe seien dort vor Ort, die nicht verdrängt werden sollten. Das Ziegelpflaster sei das letzte seiner Art und ebenfalls denkmalgeschützt.

 

Herr Trede verweist auf die Tankstellenflächen, die zukünftig in das Wohnungsbauprogramm aufgenommen werden sollten, da sie überbaut werden könnten.

 

Herr Hielscher empfiehlt, in der kommenden Version des Programms eine kleine Bewertung einzupflegen, aus der hervorgehe, ob die Fläche für einen Antrag nach §246 BauGB geeignet sei oder nicht.

 

Des Weiteren vermisse er im Programm die Beschreibung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der Behringstraße, die im Anschluss in öffentlich geförderteWohnungenumgewandelt werde. Die Belegenheit umfasse immerhin über 100 Wohnungen. Er bitte das Amt, herauszufinden, wann mit einem Bauantrag zu rechnen sei.

 

Frau Koppkes Antrag, die Fläche B 122 aus Gründen des Denkmal- und Ensembleschutzes aus dem Programm zu streichen, wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von DIE LINKE und Volt abgelehnt.

Der Beschlussempfehlung des Amtes wird einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von DIE LINKE und Volt zugestimmt.

 

Nachrichtlich:

Herr Hielscher nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Ö 6 - 22-1904.3

Weiterentwicklung der Fuß- und Radwegeverbindungen zwischen Bahrenfeld, Ottensen und der Neuen Mitte Altona nach Zustimmung zur Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bahrenfeld 78 Rückmeldung des Mobilitätsausschusses aus seiner Sitzung vom 16.03.2026 an den Stadtentwicklungsausschuss

Der TOP mit der Drucksache 22-1904.3 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Schmuckall entgegnet auf den Hinweis von Frau Koppke, die Beschlussumsetzung ge bis zum Sommer 2026 erfolgen, das Amt plane seine Aufwände in einem Arbeitsprogramm, das im Mobilitätsausschuss abgestimmt werde. Vor dem Hintergrund könne vom Stadtentwicklungsausschuss keine zeitliche Vorgabe ausgehen.

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, ein integriertes Fuß- und Radverkehrskonzept für den Bereich Tasköprüstraße und Kohlentwiete zu erarbeiten, um den Anschluss an das Senatsplangebiet östlich der Bahntrasse zu gewährleisten.

Ö 6.1 - 22-1939

Auswirkungen des Bewerbungskonzeptes Olympia auf den Bezirk Altona Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE

Ö 6.2 - 22-1960

Digitale Bauakte Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.01.2026

Ö 6.3 - 22-1963

Eigentum verpflichtet – auch in Blankenese Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.10.2025

Ö 7

Nachfolgevertrag des Bündnisses für das Wohnen

Der TOP wird auf Wunsch der CDU-Fraktion vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Hielscher bemängelt, dass der Vertrag ohne vorherige Information oder Abstimmung im Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt worden sei, was von den bisherigen Gepflogenheiten abweiche. Er fordere eine rechtzeitige Beteiligung der Bezirkspolitik an den Nachfolgeverträgen, da diese unmittelbaren Auswirkungen auf die Zielzahlen im Bezirk hätten. Die Unterzeichnung des Vertrags durch den Bezirksamtsleiter ohne vorherige Legitimation durch die Bezirksversammlung verstoße gegen den Geist der Paragraf 19-Vereinbarung. Er sorge sich, ob die im Vertrag vereinbarte Zielzahl von 10.000 Wohnungen gleichmäßig auf die Bezirke verteilt werde. Allein diese Entscheidung erfordere zwingend eine Beteiligung der Bezirkspolitik.

 

Herr Schmuckall weist darauf hin, dass die Unterzeichnung des Vertrags durch die Bezirksamtsleiter den Bezirk unmittelbar tangiere und Prioritäten setze, über die zuvor nicht beraten worden sei. Er verweise auf frühere Abstimmungen, bei denen das Bezirksparlament eingebunden worden sei.

 

Frau Vornhagenstellt klar, dass zwischen dem Bündnis und dem eigentlichen Vertrag für das Wohnen unterschieden werden müsse. Erstmals hätten alle Bezirksamtsleitungen den Vertrag unterzeichnet, was zuvor nur durch das federführende Bezirksamt geschehen sei. Der Vertrag müsse der Bezirksversammlung vorgelegt werden, da dieser auch von derenVorsitzenden unterschriebenrde.

 

Frau Boehlich und Herr Trede weisen darauf hin, dass das Bündnis selbst nicht zur Abstimmung im Ausschuss vorgelegt werde, sondern eine Vereinbarung zwischen Senat und Wohnungswirtschaft darstelle, die vom Senat allein beschlossen werde. Der Senat als gewählte Instanz treffe die Entscheidungen, die Bezirke würden in die Umsetzung einbezogen werden. Sie bitten, zwischen Bündnis und Vertrag zu unterscheiden. Im Bündnis seinen keine Zielzahlen pro Bezirk genannt.

 

Herr Henker kritisiert den Stil der Zusammenarbeit, insbesondere, dass die Zusagen des Bezirksamtsleiters im Vorfeld nicht eingehalten worden seien, was das Vertrauensverhältnis beeinträchtige.

 

Frau Koppke ergänzt, das Vorgehen sei intransparent und schlechter politischer Stil. In der Sitzung des Ausschusses am 05.02.2025 sei eine frühzeitige Information über die Eckpunkte des Bündnisses zugesagt worden.

 

Frau Göller-Meier bestätigt, auch sie selbst sei zu einem späten Zeitpunkt und nur vertraulich über den Vertragsentwurf informiert worden.

 

Ö 7.1 - 22-1939

Auswirkungen des Bewerbungskonzeptes Olympia auf den Bezirk Altona Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE

Ö 7.2 - 22-1960

Digitale Bauakte Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.01.2026

Ö 7.3 - 22-1963

Eigentum verpflichtet – auch in Blankenese Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.10.2025

N 8

Bitte des Bauausschusses an den Stadtentwicklungsausschuss um inhaltliche Stellungnahme zum Bauvorhaben Sprützmoor

Ö 8

Mitteilungen

Ö 8.1 - 22-1939

Auswirkungen des Bewerbungskonzeptes Olympia auf den Bezirk Altona Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.2 - 22-1960

Digitale Bauakte Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.01.2026

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.3 - 22-1963

Eigentum verpflichtet – auch in Blankenese Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.10.2025

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9

Verschiedenes

Frau Koppkeweist auf den Entwurf der Landschaftsschutzgebietsverordnung Brünschenwiesenhin. Dieser habe öffentlich ausgelegen. Sie bittet das Amt um Informationen, ob, und wenn ja warum,die Kleingärten aus dem Landschaftsschutzgebiet entnommen rden.

 

[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:

Die Kleingartenanlage entspricht nicht dem originären Schutzzweck des neuen Landschaftsschutzgebiets (LSG) Brünschenwiesen. Das LSG Brünschenwiesen dient gemäß § 26 BNatSchG dem Schutz, der Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Der Schutzzweck richtet sich auf die Sicherung landschaftsprägender, ökologisch wertvoller oder für das Landschaftsbild und die Erholung bedeutsamer Flächen. Kleingartenanlagen sind in der Regel keine solchen Schutzobjekte mehr, da sie anthropogen überformte Bereiche mit hoher Nutzungsintensität darstellen.

 

Die Einbeziehung der Kleingartenanlage Brünschentwiete in das LSG Brünschenwiesen würde die Schutzgebietsverordnung voraussichtlich insgesamt schwächen, da damit auch Flächen unter Schutz gestellt würden, die nicht den naturschutzfachlichen oder landschaftsbildprägenden Kriterien des LSG entsprechen. Die Schutzwürdigkeit eines LSG bemisst sich nicht an der sozialen oder stadtklimatischen Funktion von Kleingärten, sondern an deren Beitrag zur Erhaltung der natürlichen Landschaftsstruktur und der ökologischen Funktionen. § 26 BNatSchG verlangt nicht, dass jede ökologisch wertvolle oder sozial bedeutsame Fläche in ein LSG einbezogen werden muss. Nur Flächen, die tatsächlich die naturschutzfachlichen und landschaftsbildprägenden Kriterien erfüllen, werden durch die LSG-Ausweisung wirksam vor anderweitiger Flächeninanspruchnahme geschützt.]

 

N 9

Bitte des Bauausschusses an den Stadtentwicklungsausschuss um inhaltliche Stellungnahme zum Bauvorhaben Sprützmoor

N 10

Bitte des Bauausschusses an den Stadtentwicklungsausschuss um inhaltliche Stellungnahme zum Bauvorhaben Sprützmoor

N 11

Mitteilungen

N 12

Verschiedenes