22-1960

Digitale Bauakte Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.01.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 18.03.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 6.2

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.01.2026 anliegende Drucksache 22-1585.2B beschlossen.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 09.03.2026 wie folgt Stellung genommen:

Die Ziffern beziehen sich auf die Drucksache 22-1585.1.

Zu 1:

Im Jahr 2024 wurde in einem ersten Schritt im Bezirk Eimsbüttel das Digitale Terminmanagement System (DTMS) pilotweise implementiert, um einen durchgängigen digitalen 24-Stunden-Service für die Onlinebuchung von Akteneinsichtterminen bereitzustellen. Dieses System erlaubt es den Kundinnen und Kunden, eigenständig und unabhängig von Öffnungszeiten, Termine zu vereinbaren, wodurch die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit erheblich verbessert werden. Parallel dazu erhält die Verwaltung eine übersichtliche Buchungsliste, die eine effiziente Vorbereitung und gezielte Durchführung der Termine vor Ort ermöglicht. Nach der erfolgreichen Testphase im Bezirk Eimsbüttel laufen derzeit Abstimmungsgespräche zur Übernahme des DTMS in die übrigen Bezirke.

Akteneinsichten werden nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht gewährt und können über die bauaufsichtlichen Akten hinaus Akten aus jeglichen Verwaltungsverfahren betreffen; insofern wird eine idealerweise einheitliche Einsichtnahme in einem zentralen digitalen Dokumentenmanagement- bzw. Archivsystem (DMS) der FHH angestrebt.

Da die einsehbaren Akten nach aktuellem Rechtsstand gleichwohl noch in Papier- oder Hybridform vorliegen können, sind auch diese Zugänge entsprechend zu organisieren. Für Bauakten aus Genehmigungsverfahren, die seit dem 01.01.2024 begonnen und abgeschlossen wurden, gilt hingegen bereits eine ausschließlich elektronische Antragsstellung, Bearbeitung und Veraktung.

Zu 2:

Die verpflichtend elektronisch zu stellenden Bauanträge und Antragsunterlagen werden ausschließlich elektronisch bearbeitet, veraktet und archiviert; zu Medienbrüchen kommt es dabei nicht.

Die Vereinfachung von Abläufen ist darüber hinaus eine Daueraufgabe der ausführenden Organisationseinheiten selbst; die FB wie auch die BSW unterstützen die Bezirke dabei im Rahmen ihrer jeweiligen Aufsichtsfunktionen.

Zu 3:

Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur medienbruchfreien Bearbeitung von elektronisch eingereichten Bauanträgen sowie deren Veraktung und Archivierung sind hamburgweit bereits geschaffen.

Im Übrigen siehe Antworten zu 1 und 2.

Der Senat beabsichtigt derzeit nicht, die Papierakten der FHH anlasslos digitalisieren zu lassen. Der Aufwand sowie die Kosten stünden in keinerlei wirtschaftlich abbildbarem Verhältnis; zudem waren Ergebnisse aus exemplarisch durchgeführten Digitalisierungsaktionen von Papierakten durch zertifizierte Dienstleister durchweg nicht zufriedenstellend.

Zu 4:

Alle Kosten für eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung sind grundsätzlich dem bzw. der Begünstigten dieser Leistung in Form einer Gebühr aufzuerlegen und nicht zu vergemeinschaften.

Dieser Grundsatz kommt sowohl für das Baugenehmigungsverfahren als auch für Akteneinsichten zum Tragen. Die hierfür angemessenen Gebührensätze aus dem allgemeinen Gebührenrecht sowie dem Baugebührenrecht der FHH tragen diesem Umstand dahingehend Rechnung, als dass sie die tatsächlichen Aufwendungen der Verwaltung (inklusive der Digitalisierung) sowie deren besonderen Nutzen bewerten.

Auf die Bauherren bzw. die Eigentümer, die im Übrigen selbst zur dauerhaften Aufbewahrung der Baugenehmigung und aller ihrer Bestandteile gesetzlich verpflichtet sind, kommen insofern keine zusätzlichen oder unerwarteten Kosten zu.

Im Übrigen siehe Antwort zu 3.

Zu 5:

Die digitale Bauakte (eAkte) ist unabhängig vom Hamburg-Standard bereits vorhanden; sofern und soweit mit der „digitalen Bauakte“ eine Akte, in der auch historische Vorgänge digitalisiert vorliegen, gemeint ist, siehe Antworten zu 1 bis 4.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

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