Digitale Bauakte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 27.11.2025 den Antrag mit der Drucksache 22-1585 sowie den dazugehörigen Alternativantrag mit der Drucksache 22-1585.1 (siehe Anlagen) zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Hauptausschuss überwiesen.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 11.12.2025 mit dem Thema befasst und empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen werden nach § 19 bzw. § 27 BezVG gebeten, vor dem Hintergrund der als Anlage beigefügten Anträge ein datenschutzkonformes Konzept für die Digitalisierung bestehender und neuer Bauakten sowie deren digitale Einsichtnahme durch die dazu Befugten zu erarbeiten und dem Hauptausschuss der Bezirksversammlung bis Juni 2026 vorzustellen.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Drucksachen 22-1585 + 22-1585.1
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