22-1963

Eigentum verpflichtet – auch in Blankenese Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.10.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 18.03.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 6.3

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.10.2025 anliegende Drucksache 22-1475B beschlossen.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 09.03.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Nach Prüfung der rechtlichen Durchsetzbarkeit eines Baugebots gemäß § 176 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplans Blankenese 6 für das „Flurstück 1843“ und Angesichts der Darlegungen des Grundstückseigentümers, wird der Erlass eines Baugebots gemäß § 176 BauGB alsjuristisch nicht durchsetzungsfähig und deshalb als nicht erfolgreich gesehen.

Zu 2:

In einem Gespräch am 15.12.2025 mit dem Eigentümer des „Flurstück 1843“ wurde von Seiten der Verwaltung dem Eigentümer der Beschluss der Bezirksversammlung hinsichtlich eines Baugebots nachdrücklich verdeutlicht und er wurde auf die damit einhergehenden Konsequenzen hingewiesen.

Zu 3:

Nach Auslaufen der Baugenehmigung kann eine Verlängerung versagt werden, sofern materielles Recht gemäß HBauO vom 01.01.2026 betroffen ist.

Zu 4:

Gemäß neuer HBauO (ab 01.01.2026) heißt das HOZ-Verfahren (Herstellung ordnungsgemäßer Zustände, § 76 alte Fassung HBauO) nunmehr Verfahren zur „Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung oder Anpassung bestehender Anlagen“ 80 (2) Nr. 2 HBauO, neue Fassung). Das Verfahren wurde eingeleitet.

Zu 5:

Am 17.12.2025 wurde der Stadtentwicklungsausschuss informiert, dass am 15.12.2025 ein Gespräch mit dem Eigentümer des „Flurstück 1843“ stattgefunden hat, in dem er unmissverständlich über den Beschluss der Bezirksversammlung informiert wurde. In dem Gespräch hat der Eigentümer dem Amt mitgeteilt, dass er derzeit wirtschaftlich nicht in der finanziellen Lage ist das Grundstück Blankeneser Bahnhofsstraße 4 zu entwickeln.

Der Eigentümer stellte dem Amt dar, dass er aktiv an der Entwicklung seiner beiden, finanziell zusammenhängen Grundstücke in der Blankeneser Bahnhofsstraße arbeitet und diese im Rahmen seiner Möglichkeiten vorantreibe.

Die Bezirksversammlung wird über den Bauausschuss über das weitere Vorgehen informiert.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Blankenese Blankeneser Bahnhofstraße

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