Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Frau Wrage erläutert, die Bewilligung von Mitteln aus dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) für den SV Lurup-Hamburg von 1923 e.V. in Höhe von rund 2,1 Mio. Euro sei vonseiten der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) an folgende Bedingungen geknüpft, die zu einem deutlichen und messbaren Quartiersmehrwert führen sollten:
Herr Esser (SV Lurup-Hamburg von 1923 e.V.) erläutert den aktuellen Stand der Planungen zum Neubau des Vereinsgebäudes und des Vereinsangebotes anhand einer Präsentation (Anlage) und berichtet auch auf Nachfragen Folgendes:
Der SV Lurup plane, um die Voraussetzungen für die RISE-Förderung zu erfüllen, kostenlose Angebote in den sozial schwächeren Gebieten wie Lüdersring und Flüsseviertel zu machen und in seinem neuen Vereinssportzentrum Sportangebote für „Vereinseinsteiger*innen“ anzubieten, die sportlich attraktiv, aber auch fachlich so gestaltet seien, dass ein sportliches Niveau geboten werde, das für Bürgerinnen und Bürger aus den Fördergebieten ansprechend sei.
Beispiele für Sportangebote für „Vereinseinsteiger*innen“ im neuen Sportzentrum Flurstraße seien unter anderem:
Im Rahmen der Mitgliedsgebühren werde es Förderungssystematiken mit Rabatten für Menschen mit wenig Einkommen geben. Ziel sei die Integration von einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen in den Vereinssportbetrieb. Künftig solle es verstärkt eine Mischung aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen Trainer*innen geben, um das erweiterte Angebot qualifiziert abdecken zu können.
Frau Dr. Steffens lobt die Planungen des SV Lurup und regt an, der Verein solle Kontakt zum Interkultureller Familienverbund e.V. mit Sitz in den Gemeinderäumen der Auferstehungsgemeinde an der Luruper Hauptstraße aufnehmen.
Herr Müller-Constantin ergänzt, der Verein solle mögliche Synergien und Kooperationen mit dem benachbarten SV Osdorfer Born e.V. prüfen.
Frau Alsen stellt klar, analog zum Kl!ck Kindermuseum sei zur Bindung des Vereins über einen längeren Zeitraum bzw. zur nachhaltigen Absicherung der genannten Bedingungen der Abschluss eines Zuwendungsvertrages mit dem SV Lurup geplant, der auch Vertragstrafen enthalten werde. Die Laufzeit sei miteinander noch abzustimmen.
Eine zeitliche Prognose, wann die RISE-Mittel bewilligt werden könnten, sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Für die Bewilligung der RISE-Mittel seien auch die weiteren Finanzquellen der Bezirksversammlung sicherzustellen.
Fortsetzungen der Beratungen vom 12.05.2021, Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE.
Herr Boettger betont, die Mittel der Bezirksversammlung würden auf viele Projekte verteilt und seien sehr begrenzt. Angesichts eines Präzedenzfalls (Folgekosten für Wetterschutzdächer bei bereits bewilligten Türöffnern im Bürgerhaus Bornheide) beantrage die Fraktion GRÜNE, die Beschlussempfehlung des Amtes (Drs. 21-1931) wie folgt zu ergänzen:
Gleichzeitig sollen mögliche Nachforderungen zum Bau eines Vordaches zum Schutz des neuen Türöffners vor Regen bereits jetzt ausgeschlossen beziehungsweise negativ beschieden werden. Darüber hinaus wird um eine Auflistung aller Maßnahmen gebeten, die aus Sicht der Antragstellenden notwendig sind, um im Außenbereich des Bürgerhauses der vorgeschriebenen Inklusion Rechnung zu tragen.
Frau Dr. Steffens macht deutlich, Anträge mit Inhalten, die zukünftige Beschlüsse ausschlössen, seien schädlich. Sollte sich doch noch ein Wetterschutzdach als notwendig erweisen, schließe der Ausschuss dies mit dem Ergänzungsantrag bereits aus. Die Herrichtung des Bürgerhauses sei von Beginn an mit sehr niedrigen Mitteln erfolgt.
Herr Müller-Constantin weist auf die begrenzten Mittel hin. Er begrüße, mögliche Nachforderungen auszuschließen.
Herr Strasser führt aus, das Bürgerhaus Bornheide sei ein sehr unterstützungswürdiges Projekt. Der misstrauische Unterton des Ergänzungsantrages der Fraktion GRÜNE missfalle ihm. Der Umbau des Hauses sei nicht einfach gewesen, die nachträgliche Baumaßnahme nachvollziehbar, zumal in der ursprünglichen Planung ein Vordach vorgesehen gewesen sei.
Frau Pauli widerspricht, die Erfahrung zeige entsprechende Nachforderungen des Bürgerhauses. Das Diakonische Werk solle die Gesamtkosten, die für inklusive Maßnahmen im Außenbereich noch entstehen würden, auflisten.
Herr Süllberg ergänzt, die Folgekosten für die bereits bewilligten Türöffner hätten 20.000 Euro betragen. Sie seien unvermeidlich gewesen, um die eingebauten Türöffner weiter betreiben zu können.
Herr Klanck wirft ein, es gebe eine zerstörte Tür zur Arbeiterwohlfahrt im orangen Haus sowie Fassadenschäden in den Eingangsbereichen und bei den Fahrradbügeln. Zudem seien Nistlöcher in der Fassade vom grünen Haus sichtbar. Diese Schäden seien der Fassadendämmung nicht zuträglich.
Frau Alsen führt aus, im blauen und grünen Haus gebe es die Türöffner-Automatik bereits. Diese funktionierte dort ohne Vordach, weil die Eingänge an der wetterabgewandten Seite lägen. Dieses gelte auch für den Eingang zum orangen Haus. Der Eingang zum roten Haus sei hingegen zur Wetterseite gelegen; hier sei ein Vordach notwendig gewesen. Im gelben Haus werde ein Türöffner als nicht notwendig erachtet, da die Einrichtungen im Erdgeschoss überwiegend über die Terrasse begangen würden. Im rosa Haus bestehe der Bedarf durchaus, er sei aber nicht akut. Anträge wie dieser für das orange Haus würden sich aus der Nutzung ergeben und seien nicht vorhersehbar.
Die zerstörte Tür im orangen Haus sei auf einen Einbruch zurückzuführen. Dies sei ein Einzelfall, Ermittlungsergebnisse lägen noch nicht vor. Die Schäden an den Fassaden seien bekannt. Es seien bereits Nistkästen abseits der Fassade aufgestellt worden. Es sei gelungen, 1 Mio. Euro aus dem Konjunkturprogramm für die Fassadensanierung bereitzustellen. Das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) trage voraussichtlich eine weitere Million Euro zur Fassadensanierung bei. Die Diakonie sei dabei, ein Gutachten für ein Sanierungskonzept der Fassade auszuschreiben. In diesem solle auch geklärt werden, wie mit den Nistplätzen am besten umzugehen sei. Eventuell könne ein fehlendes Vordach auch im Zuge der Fassadensanierung gebaut werden. Ein Zeitplan für das Vorhaben stehe noch nicht fest.
Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und DIE LINKE, das Petitum der Beschlussvorlage des Amtes wie folgt zu ergänzen:
Gleichzeitig sollen mögliche Nachforderungen zum Bau eines Vordaches zum Schutz des neuen Türöffners vor Regen bereits jetzt ausgeschlossen beziehungsweise negativ beschieden werden. Darüber hinaus wird um eine Auflistung aller Maßnahmen gebeten, die aus Sicht der Antragstellenden notwendig sind, um im Außenbereich des Bürgerhauses der vorgeschriebenen Inklusion Rechnung zu tragen.
Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft beschließt einstimmig die so ergänzte Drucksache 21-1931.
Herr Schnier erläutert anhand einer Präsentation (Anlage) den Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch in der Luruper Hauptstraße (West) und berichtet auch auf Nachfragen Folgendes:
Herr Boettger weist auf die konkreten Ideen des Lichtwark-Forum Lurup e.V. (Luruper Forum) für die Teilmagistrale hin (Anlage), die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Berücksichtigung finden sollten.
Herr Strasser unterstreicht, Ergänzungen der Beschlussempfehlung seien ebenso notwendig wie die Erstellung eines Verkehrskonzeptes für den Stadtteil Lurup. Das Ortsbild Lurups solle erhalten werden. Der Zuwachs an Einwohner*innen überfordere absehbar die Luruper Infrastruktur. Soziale, kulturelle und Bildungs-Angebote wüchsen nicht im erforderlichen Maße mit. Der beabsichtigte Zuwachs an Wohnungen führe zu mehr klimafeindlicher Versiegelung. Das Projekt Wachsende Stadt sei nicht mehr zeitgemäß. Die zukünftige Befassung mit dem Thema Sanierungsgebiet Luruper Hauptstraße solle im Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft erfolgen.
Herr Süllberg macht darauf aufmerksam, mehr Verkehrsfläche im Straßenraum bedeute nicht zwingend mehr Verkehr. Die Verkehrswende sei im Rahmen der Sanierung einzuleiten, zum Beispiel durch den Ausbau der Schienenanbindung.
Frau Dr. Steffens verdeutlicht, Vertreter*innen der im Ausschuss vertretenen Fraktionen seien auch Teil der Geschäftsführung des Luruper Forums. Der Bau der S-Bahn kollidiere eventuell mit den Tunnelanlagen des Deutsches Elektronen-Synchrotron (DESY).
Herr Klanck fordert, sich zu einem Gesamtbild Lurups abzustimmen, bevor sich der Ausschuss mit den Details von Sanierungszielen und –maßnahmen befasse.
Frau Wrage führt auf Nachfrage aus, der Eckhoffplatz, der zwar zum RISE-, aber nicht zum Sanierungsgebiet zähle, solle zum Luruper Zentrum ausgebaut werden. Dafür sei eine Machbarkeitsstudie ausgeschrieben. In Kalenderwoche 24 laufe die Angebotsfrist ab. Der Bearbeitungszeitraum sei im Sommer 2021 geplant, die Fertigstellung im Oktober 2021. Die von der AG Lebendiges Zentrum Lurup hierzu geäußerten Gedanken sollten in die Studie einfließen.
Herr Strasser meldet für die Fraktion DIE LINKE Beratungsbedarf an.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Bitten des Amtes von dieser herunter genommen.
Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-M2065 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Henker bittet das Amt um die Beantwortung seiner Frage, warum der Durchgang unter den bahn_hoefen verschlossen sei.
Herr Schnier sichert zu, sich um eine Antwort zu bemühen.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Es ist keine Vereinbarung bekannt, wonach der Grundeigentümer verpflichtet ist, eine Durchgängigkeit zu gewährleisten.]
Herr Boettger bittet Herrn Schattauer vor der Sommerpause um einen aktuellen Sachstandsbericht zum Thema „Förderrichtlinie zum Hamburger Neustartfonds City & Zentren (HmbNFCZ)“ per E-Mail an die Ausschussmitglieder.
Frau Alsen informiert, das Sozialkaufhaus von Capello e.V. bleibe bestehen. Zudem sei ein Unterstand im Bornpark aufgestellt worden.