21-2053

Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB Luruper Hauptstraße (West) Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

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09.06.2021
Sachverhalt

Am 06. August 2019 erfolgte der Senatsbeschluss darüber, dass ein Großteil des Stadtteils Lurup als Fördergebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) im Programmsegment Sozialer Zusammenhalt festgelegt wird. Zeitgleich hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die Einleitung vorbereitender Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB für das Gebiet Luruper Hauptstraße (West) beschlossen. Das Untersuchungsgebiet Luruper Hauptstraße (West) ist Bestandteil des RISE-Gebietes Lurup.

 

Im Dezember 2019 wurde das Büro plankontor Stadt und Gesellschaft GmbH vom Bezirksamt Altona mit der Erarbeitung der vorbereitenden Untersuchungen beauftragt. Dieses hat nun den Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen (Anlagen 1 und 2) vorgelegt.

 

Wesentlicher Hintergrund dieser Vorbereitenden Untersuchungen sind die Ergebnisse des Modellvorhabens Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) „Strategien und Instrumente zur Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen an Magistralen in der Freien und Hansestadt Hamburg – am Beispielprojekt: Quartiersverdichtung entlang von Hauptverkehrsstraßen im Bezirk Altona“ (2017).

 

In diesem Rahmen wurde der nördliche Abschnitt der Luruper Hauptstraße begutachtet und als eine wesentliche Wohnungsbaupotenzialfläche (Modellgebiet) ausgemacht. Sie ist Teil der Magistralenstrategie, die für die Verknüpfung der Innenentwicklungspotenziale und für die Aufwertung des Stadtraumes entlang der Hauptverkehrsstraßen in Altona steht. Dadurch soll die Funktion der Hauptverkehrsstraßen als Visitenkarte einer Stadt gestärkt und ihre Abschnitte als wichtige Orientierungs- und Identifikationspunkte unterstützt werden.

 

Im Rahmen der VU wurde eine umfangreichen Bestandsaufnahme der Rahmenbedingungen dargestellt (Oberthemen: Städtebauliche Struktur und Entwicklung; Nutzungsstruktur und Funktionsräume; Gesellschaftliche Infrastruktur; Verkehr und Erschließung; Umweltsituation; Sozioökonomische Situation und Entwicklung). Des Weiteren enthält der VU-Bericht eine Darstellung von Problemen und Potenzialen sowie eine Beschreibung von Handlungsbedarfen und -möglichkeiten für den Bereich Luruper Hauptstraße (West). Zudem wurde geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme gem. § 142 BauGB vorliegen.

 

Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen

 

Die Untersuchung der Sanierungsnotwendigkeit hat ergeben, dass städtebauliche Missstände, die Voraussetzung für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind, vorliegen. Diese betreffen die in großen Teilen unzureichenden städtebaulichen und stadträumlichen Qualitäten im Gebiet, die Substanzschwäche vieler Gebäude, die auch mangelnde energetische Maßnahmen beinhalten, sowie die Beeinträchtigung der Wohn- und Lebenssituation aufgrund des Verkehrslärms. Hinzu kommt die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit durch die Barriere-Wirkung der Straße, aber auch durch den oft schlechten baulichen Zustand des Straßenraums und der dort fehlenden Aufenthaltsqualität sowie den sehr geringe Anteil öffentlicher Grünflächen.

 

Das festgestellte Potenzial für ca. 500 neuer Wohnungen eröffnet zugleich Entwicklungspotenziale für neue Wohnqualitäten. Durch Standards eines zeitgemäßen Wohnungsbaus könnten energetische, ökologische oder auch lärmbezogene Defizite entlang der Luruper Hauptstraße und deren hinteren Grundstücke behoben werden. Zudem wird durch eine stadtwirtschaftlich bessere Ausnutzung von vorhandenen, erschlossenen Bauflächen der Druck aus dem Hamburger Wohnungsmarkt zur Bebauung von Grün-und Freiflächen gemindert.

 

Es wird die Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 BauGB (Vollverfahren) vorgeschlagen, das mit geringer Abweichung dem VU-Gebiet entspricht.

 

Im Bericht werden Ziele und erste Maßnahmen für das Sanierungsgebiet dargestellt. Leitziel für das vorgeschlagene Sanierungsgebiet: Die Luruper Hauptstraße (West) soll als urbaner Raum und als Stadteingang mit neuen, attraktiven Wohnangeboten und verbesserter Aufenthaltsqualität gestärkt werden.

 

Ergänzt wird dieses durch Zielsetzungen zu den Handlungsfeldern: Städtebauliche Strukturen, Klimaschutz, Klimaanpassung, Grüne Infrastruktur/ Verkehr; Wohnumfeld und öffentlicher Raum, Wohnen, lokaler Wohnungsmarkt und Wohnungswirtschaft; Querschnittsthema Beteiligung, Aktivierung, Lokale Partnerschaften, Vernetzung.

 

Den Schlusspunkt des Berichtes bilden ein erster Rahmenplan/ Maßnahmenkonzept und erste Maßnahmen, die zunächst vorrangig Beteiligungsveranstaltungen (Workshops) beinhalten.

 

Die in Sanierungsgebieten üblichen flurstückgenauen Ziele sollen, im Fall der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes durch den Hamburger Senat, im Zuge der Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) für das RISE-Gebiet Lurup entwickelt werden (III. Quartal 2021 - I. Quartal 2022). Dies soll im Austausch mit Grundeigentümer*innen, Gewerbetreibenden und Anwohner*innen erfolgen. Es ist dazu vorgesehen, Workshops zu den sechs Teilbereichen des Gebietes und den öffentlichen Flächen (Verkehrsfläche, Grünfläche) durchzuführen.

 

Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖB)

 

Der Bericht zur VU wurde vom Bezirksamt Altona mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Anhand der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 3) wird deutlich, dass es im Rahmen der Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes gilt, die auf den ersten Blick nicht kompatiblen Entwicklungsansätze der einzelnen Fachressorts zu einem stimmigen Gesamtkonzept zusammenzuführen. So haben sich die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), aber auch Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) und Hamburger Verkehrsverbund (HVV) für eine Ausweitung der Verkehrsflächenbreite von rund 21,30 (Bestand) auf 31,50 Meter – 33,00 Meter ausgesprochen. Die Zielvorstellungen für den Wohnungsbau im Bebauungsplan Lurup 68 gehen dagegen vom weitgehenden Erhalt der Bestandsbreite aus. Die Hinweise zur den sdarstellungen aus der TÖB-Abstimmung sind in der vorliegenden Fassung des VU-Berichtes berücksichtigt.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Die Akteure vor Ort wurden auf einer Bürger*innenveranstaltung am 03. Marz 2020 und in einigen Einzelgesprächen einbezogen. Sie haben pandemiebedingt die Möglichkeit bekommen, sich per E-Mail zum VU-Bericht zu äußern (Anlage 4). Den Bürger*innen, die in den Stellungnahmen Einwände und Bedenken geäußert haben, werden seitens des Amtes Gesprächsangebote gemacht, um die Sachverhalte zu erörtern.

 

Begleitender Hinweis:

Im Fall der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Luruper Hauptstraße (West) wird die steg Hamburg mbH, die seit dem 1. Mai 2021 vom Bezirksamt Altona als Gebietsentwicklerin für das RISE-Gebiet Lurup beauftragt worden ist, auch als Sanierungsträgerin tätig sein.

 

Das Amt empfiehlt dem Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft,

 

  1. dem Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen und damit der Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme gem. § 142 BauGB innerhalb der vorgeschlagenen Sanierungsgebietsgrenze zuzustimmen und an die Bezirksversammlung Altona zur Beratung und Beschlussfassung weiterzuleiten.
  2. Die Bezirksversammlung Altona wird bei Zustimmung gebeten, den Beschluss an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen weiterzuleiten, damit diese einen Senatsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes vorbereitet.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

Anlage 1 Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen Luruper Hauptstraße (West)

Anlage 2 Planwerk zum VU-Bericht

Anlage 3 Ergebnis der TÖB-Abstimmung

Anlage 4 Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung