Schnelle und wirksame Hilfe für den Altonaer Einzelhandel Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.03.2021
Letzte Beratung: 15.06.2021 Haushalts- und Vergabeausschuss Ö 6.5
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.03.2021 anliegende Drucksache 21-1786.1 beschlossen.
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) hat hierzu mit Schreiben vom 28.04.2021 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Der Beschluss der Bezirksversammlung Altona entspricht dem „Hamburger Neustartfonds City & Zentren (HmbNFCZ)“, welcher als Teil der Doppelkopfdrucksache von der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI)und der Finanzbehörde (FB) „Einführung eines Hamburger Corona Härtefallfonds sowie eines Hamburger Neustartfonds City & Zentren“ (Drs. 2021-01018) bereits am 20.04.2021 im Senat beschlossen wurde.
Der HmbNFCZ soll u.a. die Interessengemeinschaften (IGs) in der Hamburger City und in den Stadtteilen bei einem Neustart in den verschiedenen Zentren finanziell unterstützen, indem er attraktivitätssteigernde Events und Aktivitäten ermöglicht. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) gewährt nach Maßgabe einer derzeit noch in der Konzipierung befindlichen Förderrichtlinie dementsprechend Zuschüsse zu attraktivitätssteigernden Events/ Aktivitäten. Dies können z.B. saisonale Sonderaktionen, Pop-Up Events, Pflanzaktionen, Flohmärkte, Stadtmarketing, ein zeitlich befristetes Quartiersmanagement, Laterne-Laufen, Weihnachtsbeleuchtung oder auch die Professionalisierung des Internetauftritts von IGs sein bzw. alle Maßnahmen, die dazu geeignet und bestimmt sind, den Neustart des lokalen Einzelhandels/ der Gastronomie zu unterstützen sowie Aufmerksamkeit bei den Kundinnen und Kunden zu erreichen und die Kundenbindung zu erhöhen.
Der finanzielle Umfang des HmbNFCZ beläuft sich auf insgesamt 1,1 Mio. Euro – bereitgestellt aus Corona-Mitteln des Haushalts und ist befristet auf den Zeitraum der Jahre 2021/22. Die Verteilung der HmbNFCZ-Mittel auf die sieben Hamburger Bezirke ist nach Größe des jeweiligen Bezirks u.a. auf Basis des Hamburger Zentren-Konzepts wie folgt vorgesehen:
- Hamburg Mitte inkl. Innenstadt 300.000 Euro,
- Harburg/ Bergedorf je 100.000 Euro,
- alle anderen Bezirke je 150.000 Euro.
Die Zuwendungsverfahren werden über die jeweils zuständigen Bezirksämter abgewickelt, die die Förderanträge entgegen nehmen, bescheiden und auszahlen werden und denen die entsprechenden finanziellen Mittel dafür durch die Finanzbehörde bereitgestellt werden. Anträge für diese nicht rückzahlbaren Zuschüsse können voraussichtlich ab Juni des Jahres 2021 gestellt werden. Weitere Details werden im Rahmen der Förderrichtlinienentwicklung derzeit noch gemeinsam mit den bezirklichen Wirtschaftsförderungen erarbeitet.
Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 03.05.2021 wie folgt Stellung genommen:
Der Senat hat am 20.04.2021 die Einrichtung des „Hamburger Neustartfonds City & Zentren“ beschlossen. Im Rahmen dieses Fonds werden den Bezirksämtern in den Jahren 2021 und 2022 aus im Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft veranschlagten Corona-Mitteln insgesamt 1,1 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. Für das Bezirksamt Altona sind davon 150 Tsd. Euro insgesamt für beide Jahre vorgesehen.
In einer Förderrichtlinie werden unter Beteiligung der Bezirksämter die konkreten Fördertatbestände und das Verfahren der Umsetzung spezifiziert.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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