Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 05.07.2022

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2 - 21-3221

Cyclocross-Weltmeisterschaft im Altonaer Volkspark Beschlussempfehlung des Amtes

Herr Schifferhrt aus, die beantragte Veranstaltung sei zu groß ausgelegt. Zum Teil führe die geplante Strecke außerdem durch Baumbestand und Wiesenflächen. Gegebenenfalls sei eine halb so große Veranstaltung ohne die Nutzung des östlichen Bereichs denkbar.

 

Frau Vornhagen erklärt, die Haltung des Amtes sei zwar nachvollziehbar, doch wolle die Fraktion GRÜNE den Antrag nicht direkt ablehnen. Sie bittet darum, Cyclocross Hamburg e.V. in die Ausschusssitzung am 06.09.2022 einzuladen, um diesen über die geplanten Aufschüttungen und etwaigen Schäden an der Natur berichten zu lassen. Gegebenenfalls sei die Veranstaltung in kleinerem Rahmen oder auf einer Alternativfläche wie einem Parkplatz vorstellbar.

 

Herr Hielscher betont, dass der Volkspark ursprünglich als Freizeit- und Sportpark gedacht gewesen sei. Dass es durch die Veranstaltungen zu Schäden der öffentlichen Grünanlage kommen könne, sei klar. Diese gebe es aber auch bei kulturellen Nutzungen in öffentlichen Grünanlagen wie Open-Air-Kinos. Vertraglich sei daher zu regeln, dass die Fläche im Ursprungszustand wieder zu übergeben sei. Entsprechende Garantien müsse der Antragsteller auch für das Publikum übernehmen. Die in der Drucksache dargestellte Strecke sei überdies sehr eng abgesteckt. Da die Veranstaltung im Jahr 2023 stattfinde, müsse zeitnah eine Entscheidung getroffen werden.

 

Frau Kouptsidis bemängelt, dass Teile der Strecke durch den Baumbereich führten und Druck auf den Wurzelbereich zu Beeinträchtigungen der Bäume führe. Sie bittet das Amt darum, vor der nächsten Ausschusssitzung am 06.09.2022 zu schonende Bereiche im Volkspark mit dem Antragsteller abzustimmen.

 

Herr Schmidt wirft ein, die SPD-Fraktion wolle sich die Planung genau ansehen. In Hamburg würden bereits deutlich größere und aufwändigere Veranstaltungen durchgeführt. Grundsätzlich sei die Nutzung des Volksparks denkbar. Die Veranstaltung in ihrer Größe zu halbieren, sei bei einer Weltmeisterschaft vermutlich nicht möglich.

 

Frau Blume weist darauf hin, dass die Teilnehmer:innen Fahrräder nutzten und keine motorisierten Fahrzeuge. Hamburg habe als Active City den Anspruch auch Nischensportarten zu ermöglichen. Zu berücksichtigen sei ebenfalls, dass die Veranstaltung nur einen kleinen Zeitrahmen umfasse.

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport beschließt einvernehmlich, die Drucksache bis zu Sitzung am 06.09.2022 zu vertagen, den antragstellenden Verein Cyclocross Hamburg e.V. zu dieser Sitzung einzuladen und das Landessportamt sowie den Hamburger Sportbund e.V. um eine Stellungnahme zu bitten. Das Amt wird gebeten, nach einer Alternativfläche zu suchen, denkbare vertragliche Regelungen bzw. Sicherheitsleistungen zu erarbeiten und die in der Drucksache genannte Absichtserklärung zu prüfen.

Ö 3

Cricket im Jenischpark Bericht des Amtes

Herr Schiffer berichtet, es gebe keinen neuen Sachstand. Der THCC Rot-Gelb Hamburg e.V. (THCC) habe die letzten Fragen des Amts noch nicht beantwortet. Privat könne jeder die Flächen öffentlicher Grünflächen nutzen. Die festgestellten Cricketspiele im Jenischpark hätten aber einen anderen Charakter. Es müsse verhindert werden, dass Vereine öffentliche Grünflächen regelmäßig für ihren Spiel- und Trainingsbetrieb nutzten, der hier außerdem für Parkbesucher:innen nicht ungefährlich sei. Für Einzelfälle wie besondere Veranstaltungen der Vereine sei die Prüfung von Sondernutzungsanträgen aber nicht ausgeschlossen.

 

Frau Faust-Weik-Roßnagel unterstreicht, die im Internet veröffentlichten Fotos erweckten den Eindruck, dass im Jenischpark offizielle Spiele angesetzt würden. Außerdem würde sonntags regelmäßig Cricket im Jenischpark trainiert. Beides gehe über eine Hobbynutzung hinaus und sei zu unterbinden. Deshalb sei das Bezirksamt aufgerufen, mit dem THCC ein normenverdeutlichendes Gespräch zu führen.

 

Herr Krukenberg schlägt vor, Vertreter:innen des Vereins in die nächste Ausschusssitzung am 06.09.2022 einzuladen. Die undiplomatische E-Mail des Amtes habe zu einer undiplomatischen Antwort des Vereins geführt. Inhalte von Textnachrichten würden gegebenenfalls falsch interpretiert und könnten in persönlichen Gesprächen besser vermittelt werden. Der THCC habe mitgeteilt, nur weiche Bälle zu verwenden und aufzupassen, dass keine Parkbesucher:innen das Spielfeld beträten. Darüber hinaus werde auch Fußball im Jenischpark gespielt. Es sei unklar, was in welchem Umfang in einer öffentlichen Grünanlage erlaubt sei. Gegebenenfalls müssten dafür Regeln vereinbart werden. Die Cricketspiele sollten nicht direkt verboten werden, wenn noch unklar sei, ob diese eventuell genehmigt werden könnten.

 

Herr Hielscher betont, Vertreter:innen des Vereins einzuladen, wäre nur sinnvoll, wenn die Cricketspiele ernsthaft erlaubt werden sollten, was nicht der Fall sei. Gefahr für Parkbesucher:innen, etwa durch die hart geschlagenen Bälle, müsse ausgeschlossen werden. Der:die Vereinsvorsitzende habe ihm mitgeteilt, dass es sich bei den Cricketspielen im Jenischpark um keine offiziellen Spiele des THCC handle. Trainingsspiele könne diese:r aber nicht ausschließen.

 

Herr Andersen stellt fest, es habe sich bei dem Anschreiben des Bezirksamts um ein angemessenes und nicht um ein undiplomatisches Schreiben gehandelt. Der THCC habe die Vorwürfe zunächst abgestritten und erst nach dem Verweis auf die im Internet veröffentlichten Fotos undiplomatisch reagiert. Vor diesem Hintergrund bestehe kein Interesse, weiter auf den Verein zuzugehen.

 

Herr Schmidt hebt hervor, es sei verwunderlich, dass es noch zu keinen Beschwerden über und Verletzungen durch das regelmäßig sonntags stattfindende Training gekommen sei. Der Ton des Amtes im Anschreiben an den Verein sei angemessen gewesen. Gefährdungen für Parkbesucher:innen müssten ausgeschlossen werden. In der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sei aufgeführt, was in öffentlichen Grünanalgen erlaubt sei. Gegebenenfalls müssten Bußgelder verhängt werden.

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport vertagt die Sitzung einvernehmlich in die Sitzung am 06.09.2022.

Ö 4 - 21-3237

Wildgehege Klövensteen und Hirschpark Mitteilungsdrucksache des Amtes

Der TOP mit der Drucksache 21-3237 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Ridders berichtet auf Nachfrage, die Schließzeiten seien notwendig, da die Öffnung des Geheges zwingend an das Vorhandensein von fachkundigem Personal gebunden sei. Zum Teil etwa bei Fütterung seien sogar zwei fachkundige Personen vor Ort nötig. Die Rückführung ins Wildgehege sei für die Tiere die schonendste Variante, da der Hirschpark einen doppelten Zaun gegen das Betreten Unbefugter sowie ein neues Reetdach erhalten solle. Während dieser Arbeiten im Hirschpark zu verbleiben, würde für die Tiere viel Stress bedeuten. Es hänge von den Personalressourcen ab, wann eine Rückführung zurück in den Hirschpark erfolge. Dass im Hirschpark anders als im Wildgehege nicht dauerhaft Personal vorhanden sei, sei damit begründet, dass dieser gemäß gesetzlichen Regelungen nicht als Zoo gelte.

 

Herr Schiffer sichert auf Nachfragen einen Nachtrag zu den jährlichen Kosten des Hirschparks, den Kosten der geplanten Maßnahmen und dem Budget aus dem die Kosten des Hirschparks sowie die geplanten Maßnahmen finanziert würden, zu. Zur Haltung der Gartendenkmalpflege erläutert er, wenn das Gehege mit Hirschen erhalten bleiben solle, müssten die gesetzlichen Vorgaben wie die Schaffung eines doppelten Zauns zwingend umgesetzt werden. Andernfalls müsste das Gehege geschlossen werden.

 

[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:

Die direkten jährlichen Kosten für die Unterhaltung des Tiergeheges (Tierpflege, Futter, Tierarzt, etc.) seitens des Forstes belaufen sich auf rd. 21.000 Euro. Die Mittel für die Tiergehege-Betreuung und die Unterhaltung der Zäune werden aus der Rahmenzuweisung Grün aufgebracht.

Die Grundinstandsetzung des historischen Futterhauses und die Erweiterung der Einzäunung ist ein Einzelprojekt im Rahmen des Erhaltungsmanagement Grün mit einer Zuweisung der BUKEA von rd. 70.000 Euro.]

 

Frau Blume drückt ihr grundsätzliches Bedauern darüber aus, dass die veränderten Schließzeiten sich mit den Sommerferien überschnitten, wobei sich das nicht verhindern lasse.

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5

Spielplatz Klövensteen

Ö 5.1 - 21-3190

Planungen für einen Spielplatz im Wildgehege Klövensteen vorläufig zurückzustellen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport (Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 23.06.2022)

Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 23.06.2022.

 

Frau Vornhagen verweist auf das etablierte Verfahren, Kinder und Jugendliche an der Planung von Spielplätzen zu beteiligen. Es sei unklar, ob das noch vorgesehen sei. Spielplätze müssten öffentlich zugänglich sein, das Wildgehege Klövensteen werde aber Schließzeiten haben. Die Fraktion GRÜNE sehe es kritisch, so die öffentliche Zugänglichkeit des Spielplatzes einzuschränken.

 

Herr Hielscher erklärt, mit dem Abschluss des Bürger:innenbegehrens bzw. einem etwaigen Bürger:innenentscheid sei erst Ende des Jahres 2022 zu rechnen. Daher müssten die Mittel in das Jahr 2023 übertragen werden. Eine Grobplanung des Spielplatzes könne auch als Handreichung für die Politik im Rahmen der Verhandlungen zum Bürger:innenbegehren dienen. Dass eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen stattfinden solle, sei unstrittig.

 

Herr Schiffer erläutert, das Amt wolle eine Grobplanung mit einer Kostenkalkulation erarbeiten. Die öffentliche Diskussion über die Planung sowie die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen könne erst nach den Bürger:innenbegehren stattfinden. Es sei üblich, mit einer Grobplanung in die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu gehen, um diese nicht zu überfordern. Aus den Ergänzungs- und Anpassungswünschen der Kinder und Jugendlichen werde dann eine Endfassung erarbeitet.

 

Frau Schoon bittet darum, vor Beginn der Planung des Spielplatzes die genaue Aufgabenstellung im Ausschuss vorzustellen und abstimmen zu lassen. Auch der Fraktion DIE LINKE sei eine öffentliche Zugänglichkeit des Spielplatzes wichtig.

 

Frau Blume legt dar, dass es bei der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen insbesondere um die Ausstattung der Spielplätze gehe. Diese Details seien in den Bürger:innenbegehren nicht thematisiert worden.

 

Herr Ridders berichtet, es gebe noch keinen neuen Sachstand aus der Senatskanzlei, ob die Mittel ins Jahr 2023 übertragen werden könnten. Er werde an dem Thema dranbleiben. Er fasst zusammen, dass das Amt eine grobe Planung des Spielplatzes entwerfe, die eine öffentliche Zugänglichkeit berücksichtige. Ob eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen schon während der Bürger:innenbegehren möglich sei, müsse das Rechtsamt prüfen. Vermutlich sei das aber nicht möglich. Das Amt werde die Bürger:innenbegehren abwarten und dann das übliche Verfahren fortsetzen und den Ausschussmitgliedern die Planung vorstellen.

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG gebeten, die Vorlage der Planungen für einen Spielplatz im Wildgehege Klövensteen zur Zustimmung vorläufig zurückzustellen, um den beiden angemeldeten Bürgerbegehren nicht vorzugreifen. Das Bezirksamt wird außerdem gebeten, sich bei der Finanzbehörde dafür einzusetzen, ob bzw. dass die Haushaltsmittel in das Jahr 2023 übertragen werden können

Ö 5.2 - 21-3251

Planungen für einen Spielplatz im Wildgehege Klövensteen vorläufig zurückstellen Beschlussempfehlung des Amtes

Der TOP mit der Drucksache 21-3251 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Beratung und Beschlussfassung siehe TOP 5.1.

Ö 6

Baumfälllisten

Ö 6.1 - 21-3227

Baumfällungen auf öffentlichem Grund Beschlussempfehlung des Amtes

Frau Werdung bittet darum, den Link zur Pressemitteilung Baumfällung in der Behnstraße an den Ausschuss weiterzuleiten.

 

[Nachtrag zu Protokoll:

Der Link zur Pressemitteilung wurde den Ausschussmitgliedern am 06.07.2022 per E-Mail zur Verfügung gestellt.]

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt den Baumfällungen auf öffentlichem Grund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei einer Enthaltung der Fraktion GRÜNE zu.

Ö 6.2

Baumfällungen auf dem Holsten-Areal Bericht des Amtes zum Beschluss aus der Sitzung vom 07.06.2022

Frau Benkert weist darauf hin, dass neben den Bäumen, die für Abrissarbeiten an den Gebäuden beseitigt werden müssten, auch Bäume gefällt werden sollten, die im Bereich einer Stellplatzanlage stünden. Außerdem seien Fällungen in Bereichen genehmigt worden, in denen entweder keine Bauvorhaben gemäß Bebauungsplane-Entwurf Altona-Nord 28 (Holsten-Quartier) oder Gebäude stünden, die nicht abgerissen würden. Zum Teil handle es sich dabei um wertvolle Bäume.

 

Herr Hielscher bemerkt, dass nicht alle ume, deren Baumfällung genehmigt sei, auf dem Grundstück des Holsten-Quartiers stünden. Zwar habe das Bezirksamt die Arbeiten am Bebauungsplan-Entwurf gestoppt, eine Abrissgenehmigung sei aber bereits erteilt. Aufgrund der Zahlungsschwierigkeiten der Adler Group S.A. könne es sein, dass die Abrissarbeiten über Jahre ausgesetzt würden. Er bitte das Amt um Prüfung, ob die Baumfällgenehmigung vom Bezirksamt vorzeitig zurückgenommen werden könne.

 

Herr Schiffer erklärt, dass die genehmigten Baumfällungen erst ab dem 01.10.2022 umgesetzt werden dürften. Er bittet Frau Benkert, dem Amt die konkreten Bäume schriftlich mitzuteilen, damit das Amt eine schriftliche Antwort geben könne.

r die Verlängerung einer Baumfällgenehmigung, müsse ein Antrag gestellt werden. Daraufhin werde vom Amt geprüft, ob die Genehmigung erneut zu erteilen sei.

Ö 6.3 - 21-3230

Baumfällungen auf privatem Grund Mitteilungsdrucksache des Amtes

Der TOP mit der Drucksache 21-3230 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Die Antworten des Amtes zu den vorab eingereichten Fragen der Fraktion DIE LINKE (Anlage) zur Höhe von Ersatzzahlungenngen als Anlage (nicht-öffentlich) bei.  

 

Herr Schiffer sichert auf Frau Kouptsidis Bitte einen Nachtrag zu, ob eine Artenschutzuntersuchung bei der Baumfällung Aktenzeichen 03811/2022 durchgeführt worden sei. Aufgrund des dichten Baumbestands seien Ersatzpflanzungen vor Ort nicht möglich.

 

[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:

Bei den zur Fällung genehmigten Bäumen handelt es sich ausschließlich um zustandsbedingte Entnahmen bei gleichzeitiger Unterstützung der potenziell natürlichen Vegetationsstrukturen und geringem Bestandsverlust (Förderung des Jungaufwuchses, Stärkung der Vitalität des Unterholzes). Ersatzpflanzungen sind hier aufgrund der Entwicklungsfähigkeit des verbleibenden Bestandes (Förderung des Jungaufwuchses) nicht begründet und fachlich nicht geeignet.

Die Artenschutzrelevanz im Hinblick auf den Standort begründet sich im Wesentlichen nach der Art der Vegetationsstrukturen der Strauch- und Krautschicht, die während einer Fällung innerhalb der Schutzzeit unvertretbar geschädigt worden wären. Aus diesem Grund hat das Amt die beantragte naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für die Durchführung der o.a. Maßnahme in der Zeit vom 01.03 bis 30.09 nicht erteilt. Insofern sind die Artenschutzaspekte im Rahmen des naturschutzrechtlichen Prüfverfahrens angemessen und hinreichend geprüft worden.]

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Baumfällungen auf Privatgrund zur Kenntnis.

Ö 7

Mitteilungen

Ö 7.1 - 21-3208

Naturschutzgebiet Schnaakenmoor Mitteilungsdrucksache des Amtes

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 7.2 - 21-3201

Bürgerbegehren „Rettet das Wildgehege im Klövensteen“ Hier: Erreichen des Drittelquorums (Sperrwirkung) Mitteilungsdrucksache des Amtes

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8

Verschiedenes

Frau Kouptsidis weist auf eine Berichterstattung der Hamburger Morgenpost zum Entfernen von Efeu an einer Esche in der Straße Op'n Hainholt hin. Der:die Bürger:in sei mit der Begründung des Amtes unzufrieden. Alter Efeu sei überdies ein wichtiger Lebensraum. Sie bittet um einen Nachtrag zu Protokoll, weshalb der Efeu komplett gekappt worden sei.

 

Herr Schiffer erläutert, für die Überprüfung der Verkehrssicherheit müssten die untersuchten Flächen komplett freigehoben werden, um beispielsweise Risse erkennen zu können.

 

[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:

Die Gemeine Esche aus dem Pflanzjahr 1959 hatte eine starke Efeu-Bewachsung vom Boden über den Stamm bis in die unteren Äste des Baumes. Für die regelhafte Stand- und Bruchsicherheitsprüfung von Straßenbäumen in Altona ist es bei einem so starken Bewuchs nicht möglich, ggf. vorhandene Risse im Stammholz oder sonstige Vorschäden wie z.B. auch ein Pilzbefall zu erkennen. Aus diesem Grund werden für vollständige Baumkontrollen Rank- und Kletterpflanzen von den Bäumen entfernen. Im Jahr der der Efeu-Erstentfernung im unteren Stamm-Bereich sieht das Ergebnis der Maßnahme etwas unschön aus, aber schon im darauf folgenden Jahr können auch die Reste der Pflanze dann vom Baum schadlos entfernt werden, wenn diese vollkommen vertrocknet sind. Als Prüfergebnis der aktuellen Baumkontrolle wird an diesem Straßenbaum kurzfristig im Rahmen einer Baum-Kronenpflege Totholz aus der Baum entnommen werden.]

 

Herr Andersen merkt an, möglicherweise sei das Eschensterben ein Grund für die Untersuchung gewesen. Der beschriebene Baum sehe nicht gesund aus.

 

Herr Hielscherhrt aus, der ehemalige Leiter des Wildgeheges sei neben seiner Tätigkeit als Leiter des Wildgeheges auch Wolfsbeauftragter der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) gewesen. Mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) solle verhandelt werden, diese Aufgabe in ihren Stellenplan zu übernehmen.

 

Herr Andersen merkt an, dass es vermutlich nicht ausreichend Wölfe in Hamburg gebe, um eine eigene Stelle zu rechtfertigen. Gegebenenfalls sei eine Kostenteilung denkbar.

 

Herr Ridders erklärt auf Nachfrage, wie der Leiter des Wildgeheges als Wolfsbeauftragter für die FHH tätig gewesen sei, etwa in Form einer Nebentätigkeit, könne er nicht sicher sagen und müsse bei Bedarf recherchiert werden. Es sei aber unstrittig, dass das Wildgehege Klövensteen grundsätzlich Tätigkeiten für die FHH übernommen habe.

 

Herr Schmidt moniert zunächst, unter dem TOP Verschiedenes Beschlüsse zu fassen, ohne vorab Rücksprache mit der Fraktion halten zu können, zeigt sich aber nach kurzer Diskussion damit einverstanden.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport beschließt auf Herrn Hielschers Antrag einvernehmlich Folgendes:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, mit der BUKEA darüber zu verhandeln, dass anlässlich der Kündigung des:der Wolfbeauftragten der FHH, diese Stelle zukünftig aus dem Stellenplan der BUKEA bezahlt werden kann.

 

Da es sich um  eine gesamtstädtische Aufgabe handelt, ist nicht einzusehen, dass sie das Budget und den Stellplan des Bezirksamts Altona belastet.

 

Frau Schoon bittet darum, dem Ausschuss das Ergebnis der Verhandlung vorzustellen.

 

Frau Schoon merkt an, dass die Holzeinschlagsmenge des Forstes aus 2014 noch fehle und bittet das Amt um Prüfung der hohen Erlöse bei wenig geschlagenem Holz im Jahr 2016.

 

Herr Ridders erklärt, die Zahlen aus 2014 seien bereits angefordert, lägen aber noch nicht vor.

 

[Nachtrag zu Protokoll:

Dem Ausschuss wurden am 11.08.2022 Informationen zur Holzeinschlagsmenge (siehe Anlage) zur Verfügung gestellt.]

N 9

Mitteilungen

N 10

Verschiedenes