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Bürgerbegehren „Rettet das Wildgehege im Klövensteen“ Hier: Erreichen des Drittelquorums (Sperrwirkung) Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.07.2022
23.06.2022
Sachverhalt

Am 07.03.2022 ist beim Bezirksamt Altona das Bürgerbegehren „Rettet das Wildgehege im Klövensteen“ angezeigt worden. Das Bürgerbegehren hat folgenden Text:

 

„Sind Sie dafür, dass das Wildgehege im Klövensteen mit seiner bisherigen Artenvielfalt und kostenfreien Verfügbarkeit unmittelbarer Tiererfahrungen in der bisherigen Form erhalten bleibt und lediglich notwendige Sanierungsmaßnahmen insbesondere zur artgerechten Haltung der Tiere ergriffen werden?“

 

Das Bezirksamt Altona hat den Vertrauenspersonen mit Bescheid vom 04.04.2022 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sowie die Verbindlichkeit der Fragestellung mitgeteilt.

 

Das Bürgerbegehren kommt zustande, wenn es innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige, d.h. bis zum 07.09.2022, von drei Prozent der zur Bezirksversammlung Altona Wahlberechtigten (6.095 Personen) unterstützt wird (§ 32 Abs. 3 BezVG).

 

Nach Abgabe von einem Drittel der insgesamt geforderten Unterschriften (2.032 Personen) darf mindestens bis zur Feststellung des Zustandekommens eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht begonnen werden, sofern das Bürgerbegehren zulässig ist (§ 32 Abs. 5 BezVG).

 

Am 02.06.2022 sind im Bezirksamt Altona Unterschriftenlisten abgegeben worden. Die Prüfung der vorgelegten Listen hat ergeben, dass das Drittelquorum erreicht worden ist. Es sind insgesamt 3.329 Unterschriften geprüft worden, davon sind 2.240 gültig.

 

Den Vertrauenspersonen ist mit Bescheid vom 15.06.2022 das Erreichen der Sperrwirkung mitgeteilt worden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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