Planungen für einen Spielplatz im Wildgehege Klövensteen vorläufig zurückstellen Beschlussempfehlung des Amtes
In Ergänzung zu den Drucksachen 21-3190 und 21-3154 teilt das Bezirksamt zu den Bürgerbegehren mit, dass nach rechtlicher Einschätzung "keine Entscheidungen getroffen oder Vollzug durch Bezirksorgane erfolgen darf" (Sperrwirkung), auch wenn durch Initiator:innen im Nachgang ggf. Einverständnis signalisiert wird.
Das Bezirksamt wird daher ggf. anstehende Entscheidungen lediglich vorbereiten.
Von daher empfiehlt das Bezirksamt die Konkretisierung des Beschlusses von
„Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG gebeten, die Planungen für einen Spielplatz im Wildgehege Klövensteen vorläufig zurückzustellen, um den beiden angemeldeten Bürgerbegehren nicht vorzugreifen"
hin zu
„Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG gebeten, die Vorlage der Planungen für einen Spielplatz im Wildgehege Klövensteen zur Zustimmung vorläufig zurückzustellen, um den beiden angemeldeten Bürgerbegehren nicht vorzugreifen."
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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung zur Änderung des Petitums der Drucksache 21-3190 gebeten.
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