Herr Strate begrüßt Herrn Frische von der SPD-Fraktion sowie Herrn Todt von der CDU-Fraktion als jeweils neue ständige Vertretungen und weist sie auf ihre Pflichten nach BezVG, insbesondere auf ihre Pflicht zur Verschwiegenheit hin.
Es sind Fragen eingereicht worden, die unter TOP 5 beraten werden.
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 05.01.2026.
Der Petent bittet um Vertagung des TOPs.
Der TOP mit der Drucksache 22-1668 wird einvernehmlich in die nächste Sitzung am 16.02.2026 vertagt.
Der Petent unterstreicht, dass bisher Bordsteinparken möglich gewesen sei und nun die Fahrzeuge in ganzer Breite auf der Fahrbahn parkten. Dadurch sei die Fahrbahnbreite für die Fahrzeuge der Hamburger Stadtreinigung häufig nicht ausreichend und die Entsorgung unterbleibe. Bordsteinparkende Kfz würden vom Landesbetrieb Verkehr sanktioniert. Die mangelnde Fahrbahnbreite betreffe sicherlich auch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr Hamburg. Die Nachricht, dass die Stellplatzsituation weiter eingeschränkt werden solle, hätten die Anwohner:innen von der Altonaer Spar- und Bauverein eG erhalten. Die Stellplätze seien aber nötig. Engstellen auf den Gehwegen entständen bereits durch die Baumscheiben.
Frau Pauly ergänzt, das bisherige Bordsteinparken habe zwischen den Bäumen stattgefunden und störe den Fußverkehr nicht.
Herr Brinkmann stellt klar, es lege eine Beschwerdelage vor, der teilweise nicht abgeholfen werden könne. Er bestätigt die Durchfahrtseinschränkungen für große Fahrzeuge. Vor dem Hintergrund sei eine Ortsbesichtigung mit Wegewart und Mitarbeiter:innen der Abteilung Stadtgrün des Bezirksamtes durchgeführt worden. Vonseiten des Bezirksamtes sei aber bereits klargestellt worden, dass die bei Bordsteinparken verbleibenden Restgehwegbreiten nicht ausreichend seien. Damit würden etwa 25 Stellplätze entfallen müssen.
Herr Schmuckall regt eine Ortsbesichtigung durch Bezirksamt, Polizeikommissariat, Fraktionsvertretungen und Petent:innen an.
Herr Hahn schränkt ein, diese solle ausschließlich behördenintern durchgeführt werden und im Anschluss im Mobilitätsausschuss berichtet werden.
Vor dem Hintergrund des Ortstermins zwischen Straßenverkehrsbehörde und Amt wird der TOP mit der Drucksache 22-1743 einvernehmlich in die Sitzung am 02.03.2026 vertagt.
Beratung siehe TOP 5.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE.
Der Petent fasst zusammen, seine Beschwerde über den Meldemichel vom 05.11.2025 habe bisher keine Ergebnisse gezeitigt. Nicht unfallfrei begehbare Gehwege seien nicht hinnehmbar.
Herr Hahn stimmt dem zu. Zur Beseitigung der Gefahrenstellen fehle es aber an Personal und Mitteln, für die vielen kleinen Beschwerden vor allem an Wegewarten. In der Großen Bergstraße werde Gehwegpflasterung durch Baumwurzeln hochgedrückt. Diese größere Maßnahme werde sich im Arbeitsprogramm wiederfinden. Gleichwohl würden die Schäden wie in der Eingabe beschrieben an dieWegeaufsicht zur Abarbeitung weitergegeben. Auf Nachfrage von Herrn Schmuckall betont er, der Realisierungszeitraum für die Beseitigung der Schäden sei noch nicht näher definiert. Auf Nachfrage von Frau Pauly stellt er klar, im Zweifel würden von den Geschädigten Schadensersatzansprüche an die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) herangetragen werden.
Herr Batenhorst fordert, die in der Eingabe aufgezeigten Schäden zu beseitigen.
Herr Strasser verweist darauf, dass der Personal- und Mittelmangel infolge der Sparhaushalte der letzten Jahre bereits häufig von der Fraktion DIE LINKE beklagt worden sei und mittlerweile zu einem Instandsetzungsstau geführt habe, der selbst prominente Einkaufsflächen wie die vor dem Mercado umfasse. Es lägen bundesweit zivilrechtliche Urteile vor, die die Kommune ab Kanten zwischen zwei und vier Zentimetern in der Haftung sehen würden. Angesichts dessen hätte das Bezirksamt im Doppelhaushalt 2027/ 2028 mehr Mittel fordern müssen.
Herr Schmidt bestätigt, in der Großen Bergstraße lägen katastrophale Zustände vor. Allerdings sei anzuerkennen, dass die Mittel des Bezirksamtes nun einmal beschränkt seien. Auf Nachfrage von Frau Vornhagen macht er deutlich, vonseiten des Hanseatischen Oberlandesgerichts gebe es einen unmissverständlichen Hinweis, dass sich Gehwegkanten auf höchstens zwei Zentimeter analog weiterer bundesweiter Rechtsprechung zu beschränken hätten. Alles darüber hinaus führe zu Prozessrisiken für die FHH.
Herr Harders bekräftigt, Beschwerden wie in der Eingabe beschrieben müssten besser abgearbeitet werden. Sowie mehr Wegewarte zur Verfügung ständen, könnten diese auch für Beschwerden im Winterdienst eingesetzt werden.
Herr Schmuckall verweist auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft über Fahrbahnschäden (Drucksache 23/2781). Der Antwort darauf sei zu entnehmen, dass nur der Bezirk Altona Wegewarte abgebaut habe. Die Personalausstattung sei zu niedrig. Das Haushaltsproblem sei ebenso wie eine Zeitplanung zur Behebung derbeschriebenen Schäden vonseiten des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung zu benennen.
Herr Strate macht auf die noch unbestimmte Antwort des Amtes zur zukünftigen Ausstattung mit Haushaltsmitteln unter Frage 6 in der Drucksache 22-1761 (TOP 10.6) aufmerksam. Er gehe davon aus, dass eine Antwort in vier Wochen gegeben werden könne.
Vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Beratungen zum Doppelhaushalt 2027/ 28 wird die Beratung in der Sitzung am 02.03.2026 fortgesetzt. Dafür wird die Drucksache 22-1761 als ordentlicher TOP zur Beratung vorgesehen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Es liegen Fragen zur öffentlichen Fragestunde vor (Anlage).
Frau Bentler (HAMBURG WASSER) und Herr Gause (Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, LSBG) erläutern die Baumaßnahmen auf der Elbchaussee mithilfe einer Präsentation (Anlage) und berichten auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder das Folgende:
Frau Pauly beklagt, die Stellplatzsituation im Sommer sei eine andere als zum Erhebungszeitpunkt. Es sei der Darstellung nicht zu entnehmen, wie die Umleitungsverkehre vorgesehen seien. Die FDP-Fraktion fordere in ihrem Antrag (Drucksache 22-1814, TOP 5.1) die Durchführung von Informationsveranstaltungen.
Herr Schmuckall kritisiert, die Stellplatzbilanz sei halbherzig, zu einem unglücklichen Moment aufgenommen und lasse eine Einordnung in das Parkplatzmoratorium des Senats vermissen. Auf Höhe Liebermannstraße seien Stellplätze touristisch stark nachgefragt. Es sei bedauerlich, dass die Bezirkspolitik keine Möglichkeit gehabt habe, vor Schlussverschickung eine Stellungnahme abzugeben. Dies sei ein schlechter Umgang mit bezirklicher Öffentlichkeit und Politik. Er spreche sich gegen eine Öffentliche Anhörung nach Geschäftsordnung (ÖA) aus, diese täusche der Öffentlichkeit eine Beteiligung nur vor, das Bezirksamt sei nicht zuständig. Beteiligung sei aber vonnöten, denn die letzte stamme aus den Jahren 2016 bis 2018. Er bitte zu gegebener Zeit um Vorstellung der weiteren Planungen sowie der Umleitungsverkehre im Mobilitätsausschuss. Er wünsche sich ein starkes bezirkliches Signal, ggf. auch im Rahmen eines gemeinsamen Beschlusses auf Grundlage des Antrags der Fraktionen von GRÜNE und SPD (Drucksache 22-1823, TOP 5.2).
Herr Strasser schließt sich der Kritik an. Er schlage vor, die vorliegenden Anträge in einem Beschluss zu bündeln, um die fehlende Beteiligung nachzuholen bzw. sicherzustellen. Sollte die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dem Wunsch nach einer Öffentlichen Veranstaltung nicht nachkommen, könne eine ÖA das kommunikative Defizit zumindest teilweise beheben. Er hebt hervor, dass jede ausgebliebene Beteiligung der Öffentlichkeit an Baumaßnahmen der Bezirkspolitik angelastet werde. Er stelle den Antrag, bis zur Durchführung einer erneuten Beteiligung die weiteren Planungen auszusetzen und lobt den Antrag der FDP-Fraktion (Drucksache 22-1814, TOP 5.1) als richtungsweisende Initiative.
Herr Strate betont, die Sperrung der Elbchaussee hättefür vieleintensiveBeschwerden von Bürger:innen bei der Bezirkspolitik gesorgt. Bisher sei der LSBG die Antwort schuldig geblieben, wo die Umleitungsverkehre geführt würden und wie die betroffenen Straßen hierfür ertüchtigt werden könnten. Das Kfz-Aufkommen bliebe trotz Sperrung das Gleiche. Die fehlenden Maßnahmen in den Straßen, die den Umleitungsverkehr aufgenommen hätten, gefährdeten täglich Schulkinder.
Herr Harders bittet, die noch nicht schlussverschickte Planung des Abschnitts Liebermannstraße bis Hohenzollernring frühzeitig der Bezirkspolitik zur Verfügung zu stellen. Es sei der Fraktion GRÜNE ein wichtiges Anliegen, die Bedürfnisse von Gewerbe und Bürger:innen in Övelgönne zu berücksichtigen.
Frau Vornhagen ergänzt, die fehlende Beteiligung vor Schlussverschickung sei bedauerlich, ändere aber nichts daran, dass eine Beteiligung wenn auch vor langer Zeit stattgefunden habe und die Elbchaussee eine Senatsstraße sei. Es sei anzuerkennen, dass die Gesamtbaumaßnahme beschleunigt und alternative Planungen im schlussverschickten Bereich kaum vorstellbar seien; es handele sich um eine solide Planung mit einer hervorragenden Radverkehrsinfrastruktur. Der Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE (TOP 5.2, Drucksache 22-1823) hebe nicht auf einen Maßnahmestopp ab, sondern auf die weitere Beteilung in der zukünftigen Planung der anstehenden Abschnitte. Ein gemeinsamer Antrag unter der bewertenden Begründung des Antrags der FDP-Fraktion sei nicht vorstellbar (TOP 5.1, Drucksache 22-1814).
Herr Batenhorst schlägt vor, den Radverkehr entlang des Elbuferweges oder des Straßenzuges Manteuffelstraße/ Humannstraße vorzusehen, nicht aber in der Elbchaussee.
Herr Fischer sieht die beiden Anträge in der Intention identisch und schlägt vor, dem Antrag (Drucksache 22-1823, TOP 5.2) beizutreten.
Herr Strate stellt fest, die Präsentation der Planung durch die Referierenden sowie die anschließende Beratung habe sowohl die Fragen zur Öffentlichen Fragestunde (Anlage) als auch die Eingabe (siehe TOP 4.2, Drucksache 22-1746) abschließend beantwortet.
Herr Strasser kritisiert das vorsitzende Mitglied für dessen mangelnde Berücksichtigung von Eingaben und Fragen zum TOP.
Herr Strate passt den Antrag (Drucksache 22-1823, TOP 5.2) der Fraktionen von GRÜNE und SPD wie folgt an und stellt angesichts der vom LSBG bereits versandten Schlussverschickung zum Teilbereich West Unterabschnitt Parkstraße bis Liebermannstraße Eilbedarf fest und damit die Beschlussweiterleitung an den Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG gebeten, eine Gewerbe- und Bürger:innenbeteiligung für den noch ausstehenden 2. Bauabschnitt der Elbchaussee, Teilbereich West, Unterabschnitt Liebermannstraße bis Hohenzollernring sowie eine Informationsveranstaltung zum Unterabschnitt Parkstraße bis Liebermannstraße durchzuführen. Bei der Infoveranstaltung soll Situation und Bedarf der Anwohner:innen in Övelgönne im Fokus stehen.
Frau Pauly zieht daraufhin den Antrag der FDP-Fraktion (TOP 5.1, Drucksache 22-1814), Herr Strasser den mündlich gestellten Antrag der Fraktion DIE LINKE zurück.
Die Fraktionen von CDU, DIE LINKE, FDP und Volt treten dem so geänderten Antrag (Drucksache 22-1823, TOP 5.2) bei.
Dem so geänderten Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Anlagen
Fragen zur Öffentlichen Fragestunde (250 KB)
Präsentation LSBG 2. BA Elbchaussee West (3279 KB)
Der TOP mit der Drucksache 22-1814 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Beratung und Beschluss siehe TOP 5.
Der TOP mit der Drucksache 22-1823 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Beratung und Beschluss siehe TOP 5.
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 19.01.2025. Beratungsbedarf der SPD-Fraktion. Für die Drucksache 22-1397.1 liegt eine Neufassung vor(22-1397.2).
Herr Schmidt stellt fest, die SPD-Fraktion könne sich dem Antrag der Fraktion GRÜNE nicht anschließen. In Punkt 1 des Beschlusstextes könne die Bezirksversammlung nicht beschließen, dass ein Beschluss abgearbeitet sei, wenn dies noch gar nicht seitens des Bezirksamtes erfolgt und erklärt sei. Punkt 2 des Beschlusstextes sei zum einen nicht ausreichend konkretisiert und beinhalte zum anderen keinen Prüfauftrag an die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nach § 27 BezVG, sondern eine Empfehlung.
Herr Fischer stimmt zu, Punkt 2 sei komplex formuliert und verweist auf die Empfehlung des Schanzenbeirats, dass die Radwege in der Schanzenstraße dem Fußverkehr zugeschlagen werden sollten und der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden solle.
Eine Vertretung von Standpunkt.Schanze e.V. fügt hinzu, neben dem Auftrag an die BVM fehle es an einem Auftrag nach § 19 BezVG an das Bezirksamt, zum Beispiel zur Einrichtung einer Fahrradstraße.
Herr Harders erläutert, Punkt 1 des Beschlusstextes sei verzichtbar, sofern das Amt erkläre, den Beschluss 21-1429.1 (Anlage) nicht weiter zu bearbeiten. Die bisherige Rückmeldung des Amtes lege nahe, dass ein Projekt in der Größenordnung von freiRaum Ottensen entstehe mit einer entsprechend umfangreichen Planungs- und Bauzeit, was nicht gewünscht sei. Der Antrag der Fraktion GRÜNE habe zum Ziel, die BVM konkretisieren zu lassen, was von den Themen Tempo 20 bis 30 und Lichtsignalanlagen im Bestand denkbar und kombinierbar sei. Im Anschluss entscheide der Mobilitätsausschuss, was davon vor Ort gewünscht werde. Für einen Antrag nach § 19 BezVG an das Bezirksamt und ggf. eine Empfehlung an die BVM nach § 27 BezVG sei es deshalb, also vor Rückmeldung der BVM, noch zu früh.
Herr Schmuckall unterstreicht den prüfenden Charakter des Antrags und stellt eine Zustimmung der CDU-Fraktion in Aussicht.
Dem Antrag wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP und AFD zugestimmt.
Anlagen
21-1429.1 Beschluss Eine Chance für die Schanze (26 KB)
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Herr Hahn macht deutlich, die behördenübergreifende Arbeitsgruppe Schulstraße (AG) bemühe sich auch mit der Beauftragung eines Planungsbüros um gleichzeitige Maßnahmen für die Pilotprojektein allen Bezirken. Die AG verfolge das sog. Wiener Modell, also die temporäre Sperrung für den Kfz-Verkehr in den maßgeblichen Hol- und Bringzeiten, um die Schulwegsicherheit zu erhöhen. Nach wie vor sei unklar, wer die Sperrung vor Ort in Person durchführen werde. Auch in der potenziellen Schulstraße Wesperloh sei noch Klärungsbedarf, so werde zum Beispielfreie Durchfahrt für Lehrkräfte und Anwohner:innen gefordert. In der Straße selbst seien verschiedene Grundstückseinfahrten und fehlende Gehwegbefestigungen zu überplanen. Die Umsetzung des Beschlusses der Bezirksversammlung 22-0221.1B (Anlage) zur Einrichtung einer Drop-Off Zone auf dem Parkplatz Ecke Blomkamp/ Taubnesselweg sei in Arbeit.
Frau Erdogan erläutert auf Nachfrage von Frau Vornhagen, das Planungsbüro sei mit der Kommunikation und Beteiligung vor Ort zum Thema Schulstraßen beauftragt. Dies schließe die Schulgemeinschaft und die Anwohner:innen ausdrücklich ein. Die Kommunikation solle drei bis vier Wochen vor den Schulsommerferien einsetzen, sei jedoch abhängig von der Umwidmung.
Herr Schmuckall stellt fest, der von der Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 26.09.2024 gefasste Beschluss 22-0155B „Schulstraße für die Grundschule Wesperloh" sei damit teilweise verzichtbar.
Herr Strate bittet die Geschäftsstelle, einen entsprechenden Korrekturvorschlag des Beschlusses 22-0155B (Anlage) zur nächsten Sitzung am 16.02.2026 vorzulegen.
Anlagen
22-0155B Beschluss Schulstraße Wesperloh (73 KB)
22-0221.1B Beschluss Drop-Off Zone Schule Wesperloh (781 KB)
Angemeldet von der SPD-Fraktion.
Herr Schmidt konkretisiert, ihm sei die Kürze der Räumzeiten der Fußverkehrlichtsignalanlagen nördlich (Verlängerung östlich Lobuschstraße) und südlich (Verlängerung östlich Ottenser Marktplatz) des Platzes der Republik aufgefallen.
Frau Erdogan sagt zu, die Räumzeiten zu prüfen.
Der TOP wird auf Wunsch der FDP-Fraktion vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Verschiedene Petent:innen bringen zum Ausdruck, dass durch die Sperrung der Elbchaussee und nun auch noch der Eulenstraße die Belastung der Bernadottestraße unerträglich geworden sei. Tagsüber bildeten sich Staus in beide Fahrtrichtungen. Nachts werde hingegen gerast. Das Verbot,vom Hohenzollernring links in die Bernadottestraße abzubiegen, werde pro Grünphase von mehreren Fahrzeugen missachtet. Zwischen Hohenzollernring und Rathaus Altona hätten sich in vier Monaten 33 Unfälle ereignet. Man könne froh sein, dass keine Menschen zu Schaden gekommen seien.
Vormals sei von wenigen Monaten Bauzeit auf der Elbchaussee zwischen Rathaus Altona und Hohenzollernring ausgegangen worden. Falls die Sperrung aber wie unter TOP 5 dargestellt bis zum 30.06.2026 anhalte, werde die Sperrung bereits ein Jahrumfassen. Die Lichtsignalanlagen (LSA) entlang Bernadottestraße und Holländische Reihe seien nachts ausgeschaltet. Die LSA seien aber ein gutes Mittel gegen Raser. Ebenso könnten Tempo 30 Piktogramme auf die Fahrbahn in beide Fahrtrichtungen aufgetragen werden und für einen Straßenverlauf, der schon für die Begegnung von zwei Gelenkbussen zu schmal sei, alternative Verkehrsflüsse wie eine Einbahnstraße geprüft werden.
Es seien zunehmend gefährliche Verkehrssituationen auch mit Schulkindern zu beobachten. Diese könnten die Gefahr, die durch die anhaltenden Rotlichtverstöße ausginge, nicht einschätzen und reagierten auf Fußgängergrünphasen mit erhöhter Eile sowie mangelnder Vorsicht. Einsatzfahrzeuge, die durch die Staus drängten, verschärften die beschriebene Problematik. Es könne nicht angehen, dass die Unversehrtheit des Fußverkehrs, insbesondere von Kindern, dem Zufall überlassen werde.
Frau Erdogan weist darauf hin, dass die Eulenstraße für die Erweiterung des Fernwärmenetzes gesperrt worden sei. Die Einrichtung der Baustelle stehe bereits seit Oktober 2025 an und sei solange verzögert worden, bis der Lessingtunnel wieder freigegeben worden sei. Der Straßenverkehrsbehörde sei bewusst, dass die Sperrung der Eulenstraße erhebliche Auswirkungen auf Ottensen habe, zumal zwei weitere Buslinien in die Bernadottestraße verschwenkt würden. Die Baumaßnahme müsse aber beendet werden, bevor im Frühjahr wiederum der Beginn der Baumaßnahmen von freiRaum Ottensen anstehe. Auch ihr sei heute erst bekannt geworden, dass die Sperrung der Elbchaussee bis Ende Juni 2026 anhalte und, nach der kurzen temporären Öffnung in beide Fahrtrichtungen, vermutlich nur eine Einbahnstraße eingerichtet werden könne. In der Bernadottestraßebemühe sie sich um die nächtliche Schaltung der LSA sowie ebenso um umgehende mobile Geschwindigkeitsüberwachung. Die Anordnung von Tempo 30 Piktogrammen komme in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)in der Regel nicht zum Tragen. Zwar sei es Aufgabe der Polizei, Verkehrssicherheit herzustellen, die Polizei könne aber nicht omnipräsent vor Ort seien. Die beschriebenen Gefahrensituationen fußten auf einer hohen Anzahl von individuellem Verkehrsfehlverhalten. Auch der stehende Verkehr sorge in erheblichem Umfang fürGefahrensituationen. Dem Hinweis, dass die Beschilderung, die das Linksabbiegen in die Bernadottestraße in südöstliche Richtung untersage, am Knoten Hohenzollernring/ Bernadottestraße nicht mehr vorhanden sei, gehe sie nach.
Herr Strasser lobt Frau Erdogan für die klare und deutliche Einordnung der Lage.
Herr Harders ergänzt, das Auftragen von Tempo 30-Piktogrammen sei in der FHH bisher nur in wenigen Einzelfällen möglich gewesen.
Herr Schmuckall fügt hinzu, auch die Versicherungswirtschaft fordere den nachts durchgehenden Betrieb von LSA, von temporär abgeschalteten LSA ginge eine hohe Unfallgefahr aus.
Herr Batenhorst gibt zu bedenken, dass die Baustelle in der Eulenstraße angesichts der Verkehrslage gar nicht hätte eingerichtet werden dürfen.
Herr Strate fasst zusammen, aus der in den Eingaben beschriebenen besonderen verkehrlichen Belastung und des besonderen Unfallrisikos ergebe sich ein Eilbedarf, sodass mit dem Beschluss die Sitzung des Hauptausschusses am 12.02.2026 erreicht werden solle.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, anstelle der Bezirksversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Behörde für Inneres und Sport (hier insbesondere der Oberen Straßenverkehrsbehörde) wird nach § 27 BezVG empfohlen, angesichts der besonderen und absehbar andauernden Verkehrsbelastung durch Umleitungsverkehre auf der Bernadottestraße im Bereich zwischen Große Brunnenstraße und Hohenzollernring Tempo-30-Piktogramme auf der Fahrbahn anzuordnen.
Der TOP mit der Drucksache 22-1819 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Beratung und Beschluss siehe TOP 9.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Schmidt hebt die positiven Rückmeldungen der Behörde für Kultur und Medien sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hervor.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Auf Nachfrage von Herrn Strate verweist Herr Hahn auf die regelhafte Vorlage des Kopfsteinregisters nach § 19-Vereinbarung und bittet, ggf. nicht zutreffend beschriebene Straßenabschnitte dem Amt mitzuteilen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Beratung siehe auch TOP 4.3.
Der TOP mit der Drucksache 22-1761 wird in der Sitzung am 02.03.2026 als ordentlicher TOP zur Beratung vorgesehen.
Herr Strate macht die Mitglieder des Mobilitätsausschusses auf die Hinzuladung zum TOP Planung Schleswiger Straße in die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 04.02.2026 aufmerksam.