Barrierefreiheit am Fahrgastunterstand Elbschloßstraße herstellen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.11.2025
Letzte Beratung: 02.02.2026 Mobilitätsausschuss Ö 8.3
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.11.2025 anliegende Drucksache 22-1509.1B beschlossen.
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 05.01.2026 wie folgt Stellung genommen:
Solange die linearen Grünstrukturen aus Heckenpflanzung und Baumreihen im Denkmalensemble selbst unberührt bleiben, kann die Rampe zur Herstellung der Barrierefreiheit, wie beschrieben, im Randbereich der Ensemblefläche hergestellt werden. Das Einverständnis hierfür wird erteilt.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 12.01.2026 wie folgt Stellung genommen:
Der Bushaltepunkt wurde Ende 2023 barrierefrei ausgebaut. Dennoch ist der Fahrgastunterstand nicht stufenlos erreichbar. Eine Erweiterung der Barrierefreiheit durch eine Rampe wird angesichts der Nutzung von mobilitätseingeschränkten Personen (Standort der Elbschloss Residenz) grundsätzlich befürwortet.
Vorbehaltlich des Einverständnisses der BKM wird daher vorgeschlagen, das Anliegen im Rahmen der Erstellung des Arbeitsprogramms Barrierefreiheit an Bushaltepunkten zu berücksichtigen. Hierbei gilt es auch zu prüfen, inwieweit bei der Finanzierung der Maßnahme ebenso der Umstand berücksichtigt wird, dass es sich um eine Fläche handelt, die sich im privaten Besitz befindet.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.