22-1509.1

Barrierefreiheit am Fahrgastunterstand Elbschloßstraße herstellen Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Der Fahrgastunterstand (FGU) der Haltestelle Elbschloßstraße (Seegerichtshof) an der Elbchaussee auf der Nordseite ist nicht barrierefrei erreichbar. Der Fahrgastunterstand befindet sich auf dem Flurstück 2540, Gemarkung 0205 Nienstedten der Elbschloss Residenz, die Platz für rund 190 Senior:innen bietet. Viele Bewohner:innen nutzen den Bus. Die Terrasse, auf welcher der Fahrgastunterstand nach der Erneuerung der Elbchaussee erneut aufgestellt wurde, steht unter Ensembleschutz, zusammen mit der Elbschlossbrauerei. Die Terrasse befindet sich etwa 40 cm über dem Niveau des Gehwegs. Ein rund 15 Meter breiter Streifen zwischen dieser Terrasse auf Höhe des westlichen Haltestellenzeichens und der Elbschloßstraße steht ausweislich des Geoportals nicht unter Denkmal-Ensembleschutz, befindet sich aber innerhalb einer Denkmalzone oder in einem Denkmalbereich (16932, 30429).

Der Mobiliätsausschuss empiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) gemäß § 27 BezVG, am Fahrgastunterstand Elbschloßstraße (Seegerichtshof) auf der Nordseite der Elbchaussee in Abstimmung mit der Grundeigentümerin und der Behörde für Kultur und Medien (BKM) die Barrierefreiheit mittels einer Rampe bevorzugt auf dem Streifen westlich der ausgewiesenen Ensembleschutzfläche herzustellen.

Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Kultur und Medien (BKM) gemäß § 27 BezVG, ihr Einverständnis zur Herstellung der Barrierefreiheit mittels Rampe am Fahrgastunterstand Elbschloßstraße (Seegerichtshof) zu erteilen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Anhänge

Lagekarte Ensembleschutz Haltestelle Elbschloßstraße

Lokalisation Beta
Elbschloßstraße Elbchaussee

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