Frau Hirschfeld begrüßt Herrn Hegel als neue persönliche Vertretung von Herrn Fersoglu für die Fraktion DIE LINKE im Ausschuss und weist ihn auf seine Rechte und Pflichten, insbesondere die zur Verschwiegenheit, hin.
Frau Hirschfeld stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Frau Reinhard und Herr Weiß stellen das Schreiben für den Sinti-Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen e.V. vor. Hierbei und auf Nachfragen der Ausschussmitglieder heben sie das Folgende hervor:
[Nachtrag zu Protokoll: Dem Jugendhilfe- und dem Sozialausschuss und teilweise dem Hauptausschuss wurden weitere Informationen des Sinti-Vereins per E-Mail am 02.07.2026, am 07.07.2026 sowie am 09.07.2026 zur Verfügung gestellt.]
Frau von Stritzky hebt hervor, dass das Anliegen des Sinti-Vereins dringlich sei und man möglichst schnell mit der zuständigen Fachbehörde ins Gespräch kommen müsse, um eine Lösung herbeizuführen.
Frau Hirschfeld gibt zu überlegen, ob möglicherweise eine Unterstützung über Mittel aus dem Quartiersfonds II denkbar sei.
Herr Fersoglu stellt fest, dass die Kürzungen des Senats im Sozialbereich hier konkret an einem Beispiel deutlich würden und mehr Problemstellungen dieser Art für die Zukunft zu erwarten seien.
Der Jugendhilfeausschuss einigt sich einvernehmlich darauf, aufgrund der Eilbedürftigkeit das Schreiben zur weiteren inhaltlichen Beratung und etwaiger Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Sozialausschuss zu überweisen.
[Nachtrag zu Protokoll: Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat die formelle Zustimmung zur Überweisung des Sachverhalts im Sinne des § 14 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung aufgrund des Eilfalls zugestimmt („Überweisungen von Angelegenheiten zur abschließenden Behandlung und/ oder Entscheidung an einen anderen Ausschuss bedürfen der Zustimmung des Hauptausschusses, im Eilfall des vorsitzenden Mitgliedes der Bezirksversammlung.“)]
Herr Gilch (Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung) stellt das Thema anhand einer Präsentation (siehe Anlage) vor. Hierbei und auf Nachfragen der Ausschussmitglieder hebt er das Folgende hervor:
Mehrere Ausschussmitglieder bedanken sich herzlich für die Vorstellung des Themas und die geleistete Arbeit der Verfahrenslots:innen.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 03.06.2026. Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) hat die Entsendung von Referierenden zu diesem TOP erneut abgelehnt. Vor diesem Hintergrund wurden die erneut eingeladenen Gäste vom Deutschen Roten Kreuz – Kreisverband Hamburg Altona sowie der Interessenvertretung Offene Arbeit (IVOA) kurzfristig ausgeladen.
Mehrere Ausschussmitglieder kritisieren die Rückmeldung der BSFB zur Referierendenanfrage scharf und weisen darauf hin, dass die formellen Angaben und der Verweis auf die Bürgerschaftsdrucksache 23/2174 nicht ausreichend seien, um auf die bestehende Problemlage zu reagieren.
Frau Licari stellt die Frage in den Raum, wie vor dem Hintergrund der Rückmeldung der BSFB weiter mit dem Thema umgegangen werden solle. Es sei von hoher Bedeutung, dieses wichtige Thema weiter zu bewegen. Möglicherweise könne ein Antrag gemäß § 27 BezVG Sinn machen, in dem verschiedene Fragestellung an die BSFB gerichtet werden könnten.
Herr Schmidt stellt fest, dass Fragen an die Fachbehörde über ein Auskunftsersuchen gemäß § 27 BezVG formuliert werden könnten. Zwar habe die BSFB dargelegt, wie die Versorgung von Schüler:innen mit Essen formell abgedeckt werde. Aber das helfe allein nicht, wenn die Praxis zeige, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen erreicht würden. Von daher spreche auch er sich dafür aus, weiter an dem Thema dranzubleiben.
Frau von Stritzky stellt fest, dass das Thema den gesamten Bezirk betreffe. Es handele sich um vielschichtige Fragestellungen, die unterschiedliche Aspekte und Akteur:innen beträfen. Vor diesem Hintergrund habe sie die Rückmeldung und Ausführungen der BSFB zur Einladung als frech und anmaßend empfunden. Es stelle sich konkret die Frage, wie Kinder und Jugendliche erreicht würden, deren Eltern nicht in der Lage seien, die entsprechenden Ansprüche geltend zu machen. Es sei ein riesiges Problem, dass trotz der formellen Möglichkeiten, die die BSFB aufgezeigt habe, Kinder im Alltag hungrig blieben. Es handele sich nicht um Einzelfälle. Diesen Problemlagen sollte sich die BSFB stellen. Sie stellt in Aussicht, einen Formulierungsvorschlag für ein Auskunftsersuchen unter den Sprecher:innen abzustimmen und in die Wege zu leiten. Es sei weiter wichtig, dass die BSFB in den Jugendhilfeausschuss eingeladen werde.
Der TOP mit der Drucksache 22-2331 wird auf Bitten eines Mitglieds auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Karolczak (GWA St. Pauli e.V.) stellt für den SRT Altona Altstadt-Süd die Stellungnahme aus der Drucksache 22-2331 vor. Hierbei und auf Nachfragen der Ausschussmitglieder hebt er Folgendes hervor:
Frau Licari zeigt Verständnis für die geschilderten Sorgen. Finanzielle Kürzungen im Sozialraum führten zu Folgekosten an anderen Stellen.
Frau Wolf berichtet, dass der Pastor der Kirchengemeinde die Gründe für die Schließung des Jugendhauses in der letzten Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vom 17.06.2026 ausgeführt habe. Letztlich hätten weder das Amt noch die Politik eine Handhabe, die Entscheidung des Kirchengemeinderates zu verändern. In jedem Fall sei es richtig, sich vor dem Hintergrund der Schließung der Einrichtung mit den Auswirkungen im Stadtteil zu befassen und das Gespräche mit dem SRT zu suchen.
Frau Hirschfeld bittet das Amt, dass dieses über die Ergebnisse der Gespräche und die Bewertung der aktuellen Situation im Stadtteil in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im November oder Dezember berichte.
Frau von Stritzky führt aus, dass die CDU-Fraktion auf Bürgerschaftsebene eine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) gestellt habe, in der alle relevanten Fragestellungen über die Hintergründe der angedachten Ausschreibung aufgeführt seien. Aus ihrer Sicht sei es sinnvoll, die Antworten des Senats auf die SKA abzuwarten und erst danach weiter über die vorliegende Beschlussempfehlung zu befinden.
Frau Licari stimmt diesem Vorgehen zu und führt aus, dass ihre Fraktion ansonsten nur dem letzten Absatz des Beschlussteils, der eine juristische und fachliche Einordnung zur angedachten Ausschreibung einfordere, in der heutigen Sitzung zustimmen werde.
Herr Schmidt merkt ergänzend an, dass die Forderungen aus den vorigen Absätzen auch nicht sinnvoll seien, bevor man die Einordnung im Sinne des letzten Absatzes erhalten habe, die eine inhaltliche Bewertung ja überhaupt erst ermöglichen solle.
Herr Fersoglu spricht sich für die Beschlussempfehlung in der bestehenden Form aus. Es sei wichtig, schon jetzt ein deutliches Zeichen an den Senat zu richten. Die erwähnte SKA könne zu einem späteren Zeitpunkt zu weiteren Präzisierungen führen.
Frau von Stritzky meldet für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.
Frau Wolf berichtet, dass in Zusammenarbeit mit den heute benannten Jury-Mitgliedern aus dem Jugendhilfeausschuss eine Matrix zur Bewertung der Bewerbungen entwickelt werden solle. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollten dem Jugendhilfeausschuss im September als Beschlussempfehlung vorgelegt werden.
Für das Interessenbekundungsverfahren werden folgende Mitglieder aus dem Jugendhilfeausschuss benannt:
Frau Hirschfeld und Frau Licari legen dar, dass in einer Sitzung mit dem Vorstand ihrer Fraktion über das Thema beraten und deutlich gemacht worden sei, dass es für eine Öffentliche Anhörung die formelle Hürde gebe, dass ein festes Ergebnis vorliegen müsse, auf dessen Grundlage diskutiert werden könne. Ein solches liege allerdings hinsichtlich der Beratungen zum kommenden Landeshaushalt noch nicht vor. Ggf. müssten andere Formate als eine Öffentliche Anhörung im Sinne von § 20 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung in den Blick genommen werden.
Herr Pawletta zeigt sich verwundert, die angesprochene formelle Hürde sei der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung (BVG) nicht bekannt. Die Voraussetzungen für eine Öffentliche Anhörungen seien im § 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung hinterlegt. Darin heiße es: „Die Ausschüsse haben das Recht und auf Antrag eines Viertels der Ausschussmitglieder die Pflicht, ein öffentliches Anhörverfahren (Öffentliche Anhörung) durchzuführen, sofern und soweit der Gegenstand der Öffentlichen Anhörung zugleich Gegenstand einer Beratung in öffentlicher Sitzung der Bezirksversammlung oder eines ihrer Ausschüsse sein kann.“ Nach Einschätzung von BVG habe der einstimmige Beschluss des Jugendhilfeausschuss zur Durchführung der Öffentliche Anhörung Bestand und könne nur von diesem zurückgezogen werden. Hinsichtlich des finanziellen Rahmens und der einzelnen etwaigen Kostenpunkte wäre es toll, wenn spätestens in der Sitzung des Hauptausschusses am 09.07.2026 eine grobe Kostenaufstellung erfolgen könne, damit die Beauftragungen und Anfragen starten könnten.
Herr Fersoglu kündigt einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion mit einer Kostenaufstellung für die kommende Sitzung des Hauptausschusses an.
Frau von Stritzky gibt zu überlegen, die Öffentliche Anhörung terminlich zu verschieben, um auf Grundlage weiter vorangeschrittener Beratungen zum Haushalt und etwaigen öffentlichen Entwurfsfassungen diskutieren zu können. Hinzukomme, dass sich der Hauptausschuss hinsichtlich der Organisation noch einmal austauschen sollte. So habe eine ähnliche Veranstaltung des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses der Bürgerschaft zu Verwerfungen geführt, da der Veranstaltungsraum aufgrund von Überfüllung irgendwann habe geschlossen werden müssen und nicht alle interessierten Bürger:innen Platz gefunden hätten. Dies habe zu Unmut geführt. Ggf. müsse über zusätzliches Security-Personal und eine zusätzliche organisatorische Einbindung der Bezirksamtsleitung und des Internen Services des Bezirksamtes nachgedacht werden.
Mehrere Ausschussmitglieder schlagen nach weitergehender Diskussion den 18.11.2026 als neuen Termin für die Öffentliche Anhörung vor.
Herr Schmidt führt aus, dass er den neu avisierten Termin zwar mittragen könne, die abschließende Höhe der Rahmenzuweisungen aber auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehen werde. Die Bürgerschaft werde erst im Dezember einen Beschluss herbeiführen.
Herr Pohl bittet das Amt, die Abfrage an die Träger der freien Jugendhilfe hinsichtlich der konkreten Auswirkungen der bereits bestehenden finanziellen Kürzungen nochmals zu erneuern, um die Anhörung mit möglichst vielen Inhalten und Beispielen unterfüttern zu können.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig mit der Änderung zu, dass die Anhörung nicht am 16.09.2026, sondern am 18.11.2026 anstelle der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten stattfinden soll.
Der TOP mit der als Anlage vorliegenden Tischvorlage wird auf Bitten des Amtes vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Vorlage wird eine mehrminütige Lesepause eingelegt.
Der Ausschuss nimmt die Tischvorlage zur Kenntnis.
Anlagen
Tischvorlage SIN Bedarfserhebung zur Mittelverteilung 2027 (131 KB)
Frau Wolf berichtet von der Bestürzung und Trauer bei den Mitarbeiter:innen des Jugendamtes hinsichtlich des Vorfalls in Stade mit mehreren Todesfällen [Hinweis zu Protokoll: Vgl.: https://www.tagesschau.de/inland/stade-schuesse-100.html]. Es sei ein Kernbereich der Jugendhilfe betroffen. Das Amt habe dem betroffenen Jugendamt eine Beileidskarte zukommen lassen. Sie selbst habe intern einen Brief an die Mitarbeitenden des Jugendamtes Altona verfasst. Es herrsche tiefe Betroffenheit im Bezirksamt.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 22-2335 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Die Beschlussempfehlung wurde vom Amt zuständigkeitshalber in den Sozialausschuss eingebracht. Die Drucksache liegt dem Jugendhilfeausschuss nur zur Kenntnisnahme vor.
Frau Hirschfeld zeigt sich verwundert, dass als zuständiger Fachausschuss der Sozial- und nicht der Jugendhilfeausschuss (JHA) festgelegt worden sei. Der JHA wäre aus ihrer Sicht inhaltlich passender gewesen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Schmidt berichtet, dass in der Begleitgruppe zur Umsetzung des Kinder- und Jugendbeirates ein Feedback des Jugendhilfeausschusses (JHA) angeregt worden sei, wie dieser die Teilnahme einer jugendlichen Vertretung der Begleitgruppe an der JHA-Sitzung vom 03.06.2026 wahrgenommen habe.
Herr Danckert führt aus, dass er die Teilnahme als positiv wahrgenommen habe, auch vor dem Hintergrund, dass es sich um eine anspruchsvolle Sitzung gehandelt habe. Es sei gut gewesen, dass dem Kinder- und Jugendbeirat ein vorheriges gemeinsames Vortreffen unmittelbar vor der Sitzung angeboten worden sei. Möglicherweise könnte über Pat:innenschaften für die künftig Teilnehmenden nachgedacht werden, um eine zusätzliche Unterstützung zu gewährleisten.
Frau von Stritzky fügt ergänzend aus, dass das PLING Kollektiv viel Erfahrung mit den Themen und der Struktur des JHA besitze, aber der Blick auch auf die anderen Fachausschüsse gerichtet werden müsse, die sich im Stil, Umgang und in der Struktur teilweise deutlich vom JHA unterscheiden würden.