22-2255

Entschlossen gegen Kürzungen. Kinder- und Jugendrechte verteidigen - Bestandssicherung von Angeboten und Projekten im Haushalt 2026 gewährleisten. Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.03.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 16.06.2026 Haushaltsausschuss Ö 6.3

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.03.2026 anliegende Drucksache 22-1790.2B beschlossen.

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) hat mit Schreiben vom 03.06.2026 wie folgt Stellung genommen:

Die Einrichtungen und Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), der Jugendsozialarbeit (JSA), der Familienförderung (FamFö) sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) sind ein zentraler Bestandteil der Hamburger Jugendhilfe und leisten einen wichtigen Beitrag zu einem guten Aufwachsen junger Menschen in Hamburg. Sie bieten jungen Menschen und ihren Familien vielltige Unterstützungsleistungen, Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung, zur Mitgestaltung und zur sozialen Teilhabe. Die Trägerlandschaft in Hamburg ist ausgesprochen divers und geht mit ihren unterschiedlichen Konzepten und Angeboten auf die vielfältigen Bedürfnisse und Lebenslagen der jeweiligen Zielgruppen ein.

Die für Familie zuständige Behörde verantwortet unter Beachtung der Wahrung einer verantwortungsvollen Haushaltsführung sowie auf der Grundlage einer bedarfsorientierten Angebotslandschaft eine angemessene und verlässliche Deckung der entsprechenden Bedarfe. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen.

Die den Bezirksämtern zur Verfügung gestellten Mittel sollen erglichen, in Hamburg vielfältige, umfangreiche und insbesondere bedarfsgerechte Angebote für junge Menschen und ihre Familien vorzuhalten. Hierzu gehört auch, neue Bedarfslagen der jeweiligen Zielgruppen zu identifizieren und diese bei den entsprechendenKonzept- und Angebotsplanungen zu berücksichtigen. Die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet sich der Tariftreue, weshalb Tarifkostensteigerungen zuwendungsfähig sind. Dabei sind die verfügbaren Mittel zu beachten und ggf. Umsteuerungen in der Angebotslandschaft vorzunehmen. Über die Bewilligung der von den Trägern beantragten Mittel, die Verteilung der im Bezirk verfügbaren Mittel der Rahmenzuweisungen sowie der ggf. neuen Schwerpunktsetzungen in den Arbeitsfeldern entscheiden die Jugendhilfeausschüsse im Rahmen der bezirklichen Jugendhilfeplanung (vgl. § 71 SGB VIII sowie § 37 BezVG, unter Beachtung § 80 SGB VIII).

Im Übrigen hat die BSFB zu diesem Thema bereits umfangreich Stellung genommen. Hierzu wird unter anderem auf die folgenden bezirklichen Drucksachen und Antworten zu Schriftlichen Kleinen Anfragen verwiesen:

BezAng Altona Drs. 22-1629,

BezAng Bergedorf - Drs. 22-0641,

BezAng Harburg - Drs. 22-1326,

BezAng Eimsbüttel - Drs. 22-1908

SKA 23/2542,

SKA 23/2694

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
16.06.2026
Ö 6.3
Lokalisation Beta
Hamburg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.