22-0603.2

Windenergie Ja! Natur- und Erholungsflächen schonen. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 22-0603

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Ö 9.7.1

Sachverhalt

Die Fraktion DIE LINKE beantragt, folgende Änderungen des Beschlussvorschlags der Drs. 22-0603:

Nr. 1 des Beschlussvorschlags ist zu streichen.

Nr. 2 des Beschlussvorschlags ist wie folgt zu ergänzen (Ergänzung kursiv formatiert):

Vorrangig Hafen- und/oder Hafenerweiterungsgebiete gemeinsam mit der Erneuerbare Hafenenergie Hamburg GmbH und der Hafenwirtschaft auf einzelne Standorte für Windkraftanlagen zu überprüfen und dann dafür zu sorgen, dass diese gemäß § 4 Absatz 1 WindBG angerechnet werden (Flächen, die perspektivisch für Hafennutzung gebraucht werden, sind auszulassen)

Nr. 5 des Beschlussvorschlags erhält folgende Neufassung:

zu prüfen, ob bestehende Windkraftgebiete ausgeweitet werden können,

Der Beschlussvorschlag wird um nachfolgende Nr. 9 ergänzt:

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, am 2019 rechtskräftig festgestellten Bebauungsplan Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 keinerlei Änderungen mit der Zielsetzung der Ausweisung eines Vorranggebiets für Windenergieanlagen vorzunehmen.

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.