Windenergie, Naturschutz und Bürgerinteressen in Einklang bringen! Alternativantrag der SPD-Fraktion zur Drucksache 22-0603 (Neufassung der Drucksache 22-0603.1 aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 30.01.2025)
Letzte Beratung: 10.02.2025 Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz Ö 3.3
Bis 2030 sollen mindestens 80 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden, bis 2035 sogar 100 %. Hamburg ist verpflichtet, bis Ende 2032 mindestens 0,5 % seiner Landesfläche (378 Hektar) als Windenergiegebiete auszuweisen, plant jedoch, dieses Ziel fünf bis Ende 2027 zu erreichen. Windenergiegebiete sind Flächen, die in Raumordnungs- oder Bauleitplänen für die Windenergie vorgesehen sind. Auch Flächen im Umkreis einer Rotorblattlänge um eine Windenergieanlage werden auf den Flächenanteil angerechnet.
Die Ausweisung dieser Gebiete garantiert nicht den Bau von Windkraftanlagen, weshalb Hamburg sie als Potenzialflächen bezeichnet. In diesen Gebieten entfallen Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfungen, sofern diese bereits bei der Flächenausweisung durchgeführt wurden. Im Bezirk Altona sollen 74,2 Hektar in der Rissen-/Sülldorfer-Feldmark durch eine Änderung des Bebauungsplans als Windenergiegebiete ausgewiesen werden.
Hamburg plant, die benötigten Flächen vor allem in Grünflächen nachzuweisen, während der Hafen ausgenommen bleibt. Dort stehen bereits 15 besonders leistungsstarke Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 47,3 MW. Im übrigen Stadtgebiet kommen 52 Anlagen auf 72,72 MW. Im Hafengebiet können aufgrund fehlenderBauleitpläne keine Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Dennoch bleibt eine rechtliche Möglichkeit zur Förderung von Windkraftanlagen im Hafen bestehen.
Der Ausbau der Windenergie ist zentral für die Energiewende und ein wesentlicher Schritt zur Erreichung der Klimaziele. Als Hafenstadt mit einer reichen Geschichte des Fortschritts und Handels hat Hamburg das Potenzial, auch Vorreiter der erneuerbaren Energien zu werden. Hier gilt es, als Stadtstaat Verantwortung zu übernehmen und gesetzlich vorgegebeneFlächenziele nicht an andere Länder übertragen zu wollen. Klar ist, dass der Ausbau der Windenergie nicht konfliktfrei ist. Landschaftsschutz, Lärmbelästigung und ästhetische Fragen dürfen nicht ignoriert werden. Doch die Antwort kann nur im Dialog und inder Suche nach Kompromissen liegen – nicht in Blockade oder Verzögerung.
Es liegt an uns, Modelle zu entwickeln, bei denen Naturschutz, Windenergie und Bürgerinteressen kein Nullsummenspiel darstellen, sondern sich gegenseitig verstärken. So besitzt Hamburg das Potenzial, ein Modell für nachhaltigen Fortschritt zu sein. Ein Modell, das zeigt, wie der Schutz der Natur, der Ausbau erneuerbarer Energien und die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger Hand in Hand gehen können. Dafür braucht es nicht nur eine frühzeitige Einbindung der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch konkrete soziale Mehrwerte: etwa durch kommunale Beteiligungen, die finanzielle Vorteile für die Anwohnerinnen und Anwohner bringen oder durch die Schaffung von Naherholungsräumen um Windkraftstandorte. Darüber hinaus ist der Schutz von Wäldern, Mooren und Gewässern in und um Hamburg nicht nur ökologisch notwendig, sondern auch sozialpolitisch unabdingbar. Intakte Ökosysteme sind unverzichtbar für die Luftqualität, den Klimaschutz und die Erholungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger. Doch Naturschutz darf nicht in einer starren Abwehrhaltung enden – er muss mit Innovation und Pragmatismus gestaltet werden. Gerade in Hamburg, einer Stadt mit begrenztem Raum, ist es wichtig, Lösungen zu finden, die den Schutz der Natur mit anderen gesellschaftlichen Zielen in Einklang bringen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) werden gemäß § 27 BezVG gebeten,
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.