Keine Windräder auf Teufel komm raus: Schutz der Rissener/ Sülldorfer Feldmark vor blinder Flächenpolitik Alternativantrag der Fraktionen von CDU und FDP zur Drucksache 22-0603.5
Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Ö 7.4.1
Mit dem Projekt „Windenergie in Hamburg“ identifiziert die Stadt neue Windpotenzialflächen als Vorbereitung für Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms. Doch anstatt sinnvolle Standorte zu prüfen, konzentriert sich die Suche in nicht nachvollziehbarer Weise auf Hamburgs wertvolle und ohnehin rare Naturgebiete. Damit befeuert der Senat den grundsätzlichen Konflikt zwischen Windkraftausbau und Naturschutz – ein Spannungsfeld, das in einer Großstadt wie Hamburg besonders sensibel ist.
Diese kurzsichtige Herangehensweise wird unweigerlich die Akzeptanz in der Bevölkerung für den politisch gewollten Windkraftausbau weiter senken – zumal mit der jüngsten Gesetzesänderung nun Windräder ohne Höhenbegrenzung errichtet werden dürfen.
Besonders absurd ist es, dass ausgerechnet Teile der Sülldorfer/ Rissener Feldmark diesem planlosen Vorgehen zum Opfer fallen sollen – einer Fläche, für die über Jahre hinweg eine ausgewogene Lösung zwischen Landwirten, Initiativen und Bezirkspolitik erarbeitet wurde. Diese wurde in einem Bebauungsplan festgeschrieben und berücksichtigt ökologische, soziale und wirtschaftliche Interessen gleichermaßen. Dieser mühsam erreichte Konsens darf nicht durch eine holzschnittartige Flächenpolitik zunichtegemacht werden!
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) werden gemäß § 27 BezVG gebeten, auf die vergleichsweise kleine Fläche in der Rissener/ Sülldorfer Feldmark, die in ca. 700 m Entfernung zum FHH-Gebiet Schnaakenmoor und außerdem im Biotopverbund und im bzw. am Wasserschutzgebiet Bauersberg liegt und zudem durch eichengesäumte Feldwege mit parallel verlaufenden Begleitgräben erschlossen ist, als Windpotenzialfläche zu verzichten.
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, am 2019 rechtskräftig festgestellten Bebauungsplan Rissen 44/ Sülldorf 18/ Iserbrook 26 keinerlei Änderungen mit der Zielsetzung der Ausweisung eines Vorranggebiets für Windenergieanlagen vorzunehmen.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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