Weitere Millionen für die Försterei? Sanierungsarbeiten und Kosten transparent darstellen! Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 14.10.2026 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 11.2
Mit dem Haushalt 2023/2024 wurden lt. Bürgerschaftsdrucksache 23/4169 zusätzliche Mittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro für den Waldumbau sowie für die Sanierung von Forstgebäuden in Hamburg bereitgestellt. Aus dem September 2025 gibt es darüber hinaus ein aktuelles Gutachten, das die notwendigen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und Anlagen der Revierförstereien in Hamburg ermittelt hat. Es wurden Sanierungskosten von insgesamt über 10 Millionen für alle Hamburger Förstereien zusammen veranschlagt. Für die Försterei im Klövensteen wurden Gesamtkosten von 1,7 Mio € ermittelt, von denen 752 Tsd € als dringlich und erforderlich eingestuft wurden (312 Tsd € als „dringender Ausführungsbedarf“ und 440 Tsd als „zwingend erforderlich mit zeitlichem Vorlauf“).
Zu den Sanierungsarbeiten hat die Bürgerschaft im Mai 2026 lt. Bürgerschaftsdrucksache 23/4169 u.a. beschlossen, dass auf der Grundlage des Sanierungsgutachtens „Ermittlung der Sanierungsbedarfe der Hamburger Revierförstereien“ tragfähige Lösungen zur Bewältigung der erheblichen Handlungs- und Sanierungsbedarfe der Hamburger Revierförstereien zu entwickeln sind. Des Weiteren sind die Inanspruchnahme geeigneter Bundes- und EU-Fördermittel zu prüfen und die jeweiligen Bezirke in die Entscheidungsprozesse einzubinden.
Sanierungsmaßnahmen auf der Revierförsterei scheinen auf der Grundlage gutachterlicher Ermittlungen notwendig, aber angesichts der Unterfinanzierung der Bezirke für die Pflege des öffentlichen Grüns und der Spielplätze sollte der Mitteleinsatz transparent, sorgsam geplant und abgewogen erfolgen. Bisher wurde der Grünausschuss weder informiert noch beteiligt.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
1) Welche Sanierungsarbeiten bzw. Neubauten wurden in den Jahren 2022-2025 auf der Revierförsterei Klövensteen (inkl. Forsthaus und Forsthausgelände) umgesetzt und zu welchen Kosten? Bitte jahresweise und einzeln ausweisen.
Zu 1):
Nr. |
Maßnahme |
Jahr |
Auszahlung |
Ermächtigung investiv |
1 |
biologische Kläranlage |
2024 |
40.000 Euro |
Einzeplplan 6.2 Aufgabenbereich 296 Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten |
2 |
APS Kadaver- und Wildannahmestelle |
2022-2025 |
332.500,67 Euro |
Einzeplplan 6.2 Aufgabenbereich 296 Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten sowie Einzelplan 1.3 Investitionen des Aufgabenbereichs 212 Wirtschaft, Bauen und Umwelt (BA Altona) |
3 |
Kellersanierung |
2025/2026 |
9.132 Euro (Stand 09 2026) |
Einzeplplan 6.2 Aufgabenbereich 296 Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten |
4 |
Gutachten Betriebsgebäude |
2026 |
14.148 Euro (Stand 09 2026) |
Einzeplplan 6.2 Aufgabenbereich 296 Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten |
5 |
Glasfaseranschluss |
2026 |
beauftragt |
Einzeplplan 6.2 Aufgabenbereich 296 Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten |
6 |
Zaun, Tor |
2024/2025 |
beauftragt |
Einzelplan 9.2 Investitionen des Aufgabenbereichs 283 Zentrale Finanzen |
Tab.1 Sanierungs- u. Neubaumaßnahmen am Standort Forstamt Altona
2) Welche Sanierungsmaßnahmen bzw. Neubauten wurden seit Juni 2025 (Stand des Sanierungsgutachtens) auf der Basis des Gutachtens begonnen oder bereits ausgeführt? Zu welchen Kosten? Bitte einzeln ausweisen.
Zu 2):
Begonnene oder ausgeführte kleinere Maßnahmen siehe Antwort zur Frage 1 Nr. 3 bis 4.
3) Gibt es Maßnahmen, die im Sanierungsgutachten nicht behandelt wurden, aber ausgeführt wurden? Um welche Maßnahmen handelt es sich, in welcher Kostenhöhe und was ist die Begründung?
Zu 3:
Ja. Die biologische Kläranlage musste aufgrund Sanierungsbedürftigkeit vor dem Sanierungsgutachten saniert werden. Kosten: Siehe Antwort zur Frage 1 Nr. 1.
4) Aus welchen Haushaltsmitteln und -titeln wurden die bereits umgesetzten Maßnahmen bestritten? Bitte alle aufführen.
Zu 4):
Bezahlte Maßnahmen siehe Antwort zur Frage 1 Nr. 3 bis 4.
5) Welche Summe insgesamt erwartet das Bezirksamt Altona für die Försterei Klövensteen aus dem o.g. Sanierungsfonds der Bürgerschaft für die Sanierung von Forstgebäuden?
Zu 5):
Aus den durch die Bürgerschaft schon beschlossenen Ermächtigungen wurden dem Bezirksamt Altona 95.000 Euro übertragen (siehe Antwort zur Frage 1 Nr. 3 bis 5).
Ob und in welcher Höhe dem Bezirksamt weitere Ermächtigungen zur Verfügung gestellt werden, obliegt der Beschlussfassung der Bürgerschaft über den Haushalt 2027/2028.
6) Fragen zu einzelnen bereits bekannten Maßnahmen:
Zu 6a):
Kosten (Auftragswert) rd. 38.000 Euro; vgl. Antwort zur Frage 1 Nr. 6.
Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Sicherung des dahinter liegenden Betriebsgeländes (Standort für Maschinen etc.), der Sicherung sonstiger Betriebsteile wie ASP-Kadaverstelle (Seuchenschutz) sowie der Gefahrenabwehr (Zugang Unbefugter).
Zu 6b):
Der Teich auf dem Gelände des Forsthauses ist Bestandteil der Dienstwohnung und obliegt der Nutzungshoheit des Dienstwohnungsnutzers. Der Teich wurde nicht vergrößert.
Zu 6c):
Aufsetzend auf dem Sanierungsgutachten lässt das Bezirksamt ergänzende detaillierte Gutachten durchführen. Die finale Entscheidung ist ausstehend.
Für das Wohnhaus wurden Sanierungskosten von 405.689 Euro netto ermittelt. Dazu kommen dann die anteiligen Zusatzpositionen wie Baunebenkosten von 20 % und ggf. Kostenvarianzen, die im Gutachten mit 30 % angegeben sind. Damit würden sich die Kosten für die Sanierung des Wohnhauses auf ca. 720 Tsd. € belaufen. Das Gutachten macht keine konkreten Angaben zur Wohn- und Nutzfläche und verweist auf alte und unvollständige Unterlagen.
Frage:
Wurde mittlerweile die Wohn- und Nutzfläche ermittelt und wenn ja, welche Werte ergeben sich dafür? Wenn nein warum nicht?
Zu 6d):
In Abhängigkeit der begrenzten Personalressourcen ist eine finale Planungsgrundlage noch nicht erstellt.
Zu 6e):
Siehe Antwort zur Frage 6d).
Zu 6f):
Ja. Zu den Kosten siehe Antwort zur Frage 1 Nr. 2. Es sind keine weiteren Maßnahmen i.R. der Kadaversammelstelle zum derzeitigen Zeitpunkt erforderlich.
Die in der bürgerschaftlichen Drs. 22/16306 genannten Kosten finalisierten sich auf den in Frage 1 Nr. 2 genannten Betrag, da eine zusätzliche bauliche Einrichtung für den Anschluss der Kläranlage zur gesicherten Entsorgung und zusätzliche Anforderungen der Arbeitssicherheit erforderlich waren sowie die Herrichtung des Gebäudes im Sinne einer multifunktionalen Nutzung außerhalb der Nutzung nur im Falle des Eintretens der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Darüber hinaus konnte das Objekt mit einem Gründach ausgestattet werden.
7) Vorbemerkung zu Frage 7:
Ein Vergleich der Luftbilder 2025 mit 2023 aus dem Geoportal zeigt, dass erhebliche Flächen auf der Försterei vollversiegelt wurden.
a) Wie viel Fläche wurde genau in den vergangenen Jahren zusätzlich versiegelt?
Zu 7a):
Keine.
b) Warum wurden diese Flächen versiegelt?
Zu 7b):
Die Flächen, die sowohl 2023 sowie auch 2025 zu sehen sind, sind seit Jahrzehnten schottergebundene Betriebshofflächen (und im Jahr 2023 nur verkrautet). Lediglich bei der Fläche um die ASP-Kadaverstelle wurde unter anderem vor dem Hintergrund des Seuchenschutzes der Schotter durch Pflasterung ersetzt. Zudem wurden alle schottergebunden Flächen in 2025/2026 ausgebessert, in dem die Deckschicht erneuert wurde.
c) Zu welchen Kosten wurden diese Flächen versiegelt?
Zu 7c):
Es erfolgte keine Versiegelung; vgl. Ausführungen zur Frage 7b).
d) Gibt es für diese Versiegelungen einen Ausgleich?
Zu 7d):
Nein.
8) Welche Sanierungsmaßnahmen sind in den kommenden Jahren bis 2030 vom Bezirksamt Altona geplant? Wie hoch sind die Kosten für die einzelnen Maßnahmen? Welche Haushaltsmittel sollen dafür eingesetzt werden?
Zu 8):
Der bürgerschaftliche Antrag 23/4169 umfasst den Auftrag Lösungen für die Sanierungsbedarfe auf Basis des Gutachtens zu entwickeln und der Bürgerschaft bis 31.12.2026 zu berichten. Nach Antwort besteht Klarheit ob und welche im Gutachten gelisteten Bedarfe der Bezirksämter in welcher Höhe berücksichtigt werden. Auf dieser Basis kann ein Planungsprozess erfolgen.
Die Bereitstellung von Ermächtigungen obliegt der Hamburger Bürgerschaft. Nach dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sind diese im Haushaltsplan der zuständigen Fachbehörde abzubilden.
9) Welche Fördermittel wurden bzw. werden für welche Baumaßnahme in Anspruch genommen? Bitte einzeln mit Jahresangabe, Gesamtkosten und Förderung ausweisen.
Zu 9):
Fehlanzeige.
10) Arbeitsprozesse und Mitarbeiter:innen:
Zu 10a):
Nein. Zum derzeitigen Zeitpunkt besteht kein Erfordernis struktureller und dauerhafter Veränderungen.
Zu 10b):
Zum aktuellen Zeitpunkt keine.
Zu 10c):
Vor dem Hintergrund des langjährigen Sanierungsrückstandes im Betriebsgebäude mussten erste Teile des Gebäudes geschlossen werden. Diese erste Schließung wurde mit einer Containerlösung kompensiert. Auf die Schließung weiterer Räumlichkeiten hat das Bezirksamt nun mit der temporären Verlagerung der Mitarbeiter:innen an den Standort Betriebshof Wildpark reagiert.
Zu 10d):
Standort (Stand 09.2026) |
Anzahl der Mitarbeiter:innen je Abschnitt |
Forst |
13 |
Wildpark |
12 |
Bauhof Rissen |
2 (werden perspektivisch wieder im Fost untergebracht) |
Tab 2. Übersicht Mitarbeiter:innen der Abteilung Forst, Aufteilung nach Standorten
Zu 10e):
Siehe Antwort zur Frage 10d) – die Raumplanung orientiert sich an dem (Personal)-Bedarf des jeweiligen Standortes sowie den Aufgabenzuschnitten des jeweiligen Bereichs / Arbeitsplatzes.
Zu 10f):
Nein. Zum derzeitigen Zeitpunkt besteht kein Erfordernis struktureller und dauerhafter Veränderungen.
11) Warum wird der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport bei der laufenden Sanierung der Försterei weder informiert noch beteiligt?
Zu 11):
Die Informations- und Beteiligungspflichten ergeben sich aus Vereinbarung nach § 19 BezVG zwischen der Bezirksversammlung und dem Bezirksamt Altona.
Demnach informiert das Bezirksamt zu größeren Planungen bei Neugestaltung und Sanierung; u.a. im Forst.
Bislang wurde jedoch nur der Sanierungsbedarf ermittelt, der Eingang in das Sanierungsgutachten fand. Dabei können sich im Zeitverlauf noch Veränderungen ergeben.
Erreichen einzelne größere Projekte Planungsreife und wurden die erforderlichen Ermächtigungen durch die Bürgerschaft bereitgestellt, erfolgt wie bisher eine Information des zuständigen Ausschusses der Bezirksversammlung Altona.
Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bleiben davon unberührt, ebenso die gesetzlichen Grenzen des § 19 (3) BezVG.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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