Wahl des Mitglieds und der Vertretung für die Kunstkommission (NEUFASSUNG)
Die Bezirksversammlung wählt für die Dauer der Wahlperiode der Bezirksversammlung gemäß § 5 Abs. 2 und 3 sowie § 6 Abs. 1 der Verwaltungsanordnung "Kunst im öffentlichen Raum" je eine kunstverständige Vertretung aus dem Bezirk als ständiges Mitglied sowie eine Stellvertretung.
Nach der bisherigen Praxis stellt die stärkste Fraktion das ständige Mitglied und die zweitstärkste Fraktion die Vertretung.
Es liegen folgende Wahlvorschläge vor:
Mitglied:
Parica Partoshoar (GRÜNE)
Vertretung:
Songül Eroglu (SPD)
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Die Bezirksversammlung wird um Wahl durch Zustimmung gebeten.
ohne