Wahl eines Mitgliedes und einer Stellvertretung in die Kunstkommission
Nach Nr. 6 Absatz 1 der Verwaltungsanordnung über "Kunst im öffentlichen Raum" i.V.m. § 30 BezVG können die Bezirksversammlungen ein Mitglied aus ihrem Bezirk und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter in der Kunstkommission wählen. Diese Mitglieder sollen für die Dauer der Amtperiode der Bezirksversammlung gewählt werden.
Die Fraktionen haben folgende Personen benannt:
Fraktion |
Mitglied |
Vertretung |
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CDU |
Erika Garbers |
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SPD |
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Dagmar Strehlow |
Beschluss:
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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