22-0019

Wahl eines Mitgliedes und einer Stellvertretung in die Kunstkommission

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.07.2024
Ö 13.3
Sachverhalt

 

Nach Nr. 6 Absatz 1 der Verwaltungsanordnung über "Kunst im öffentlichen Raum" i.V.m. § 30 BezVG können die Bezirksversammlungen ein Mitglied aus ihrem Bezirk und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter in der Kunstkommission hlen. Diese Mitglieder sollen für die Dauer der Amtperiode der Bezirksversammlung gewählt werden.

 

Die Fraktionen haben folgende Personen benannt:

 

Fraktion

Mitglied

Vertretung

 

 

 

CDU

Erika Garbers

 

 

 

 

SPD

 

Dagmar Strehlow

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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