Wahl eines Mitgliedes und einer Stellvertretung in die Kunstkommission
Nach Nr. 6 Absatz 1 der Verwaltungsanordnung über "Kunst im öffentlichen Raum" i.V.m. § 30 BezVG können die Bezirksversammlungen ein Mitglied aus ihrem Bezirk und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter in der Kunstkommission wählen. Diese Mitglieder sollen für die Dauer der Amtperiode der Bezirksversammlung gewählt werden.
Derzeit ist Norbert Jäger Mitglied, Christa Vogel seine Vertreterin.
Das Bezirksamt bittet die Fraktionen, sich auf ein Mitglied und eine Vertretung zu einigen, damit diese in einer Sitzung der Bezirksversammlung gewählt werden können.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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