21-0005

Wahl der bezirklichen Mitglieder der Kunstkommission gemäß § 5 Abs. 2 und 3 sowie § 6 Abs. 1 Verwaltungsanordnung "Kunst im öffentlichen Raum" (NEUFASSUNG)

Sitzungsvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.06.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung wählt für die Dauer der Wahlperiode der Bezirksversammlung je eine

kunstverständige Vertretung aus dem Bezirk als ständiges Mitglied sowie eine Stellvertretung.

 

Nach der bisherigen Praxis stellt die stärkste Fraktion das ständige Mitglied und die zweitstärkste Fraktion die Vertretung.

 

Es liegen folgende Wahlvorschläge vor:

 

Mitglied:

Stefanie Wolpert (GRÜNE)

 

Vertretung:

Sabine Köster (SPD)

 

 

Anhänge

ohne