21-4719.1

Vergabe klassischer Sondermittel der Bezirksversammlung 2024 Empfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA)

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.03.2024
Sachverhalt

Dem Bezirksamt stehen im Jahr 2024 voraussichtlich rein konsumtive Sondermittel in Höhe von 80.000 Euro zur Verfügung

 

Gemäß Beschluss des Haushalts- und Vergabeausschusses (HVA) vom 16.01.2024 werden die Sondermittelreste aus den Vorjahren in Höhe von 32.385,26 Euro in das Sondermittelverfahren 2024 eingesteuert. Insgesamt stehen somit konsumtive Sondermittel in Höhe von 112.385,26 Euro zur Verfügung.

 

Darüber hinaus hat der HVA entschieden, die eingegangenen investiven Anträge in die Anreiz- und Fördersysteme zu steuern, da diese nicht aus Sondermitteln finanziert werden können (siehe Drucksache 21-4655 aus der Sitzung des HVA vom 16.01.2024).

 

Die beigefügte Anlage 1 umfasst eine Übersicht über die für 2024 eingereichten Sondermittelanträge (Stand 07.12.2023). Es sind keine verspäteten Anträge eingegangen. Es liegen Anträge mit einer Gesamtsumme (konsumtiv) in Höhe von 254.383,55 Euro vor.

 

Der HVA hat die Anträge in seiner Sitzung vom 16.01.2024 den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung zugeordnet (siehe Anlage 1) und die Obergrenzen der verteilbaren Mittel für die einzelnen Ressorts festgelegt. Dabei wurden die dem Ausschuss für Kultur und Bildung zur Verfügung stehenden Mittel auf 50 % gedeckelt  und die verbleibenden Mittel prozentual auf die anderen Ausschüsse aufgeteilt (Berechnung siehe Anlage 2).

 

Den einzelnen Ausschüssen stehen folgende Beträge zur Verteilung zur Verfügung:

 

Ausschuss

Sachmittel

Anteil am
Gesamtbetrag

(gerundet)

Euro

Jugendhilfeausschuss

 

31,36 %

 

 

35.247,71

 

Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit

 

13,19 %

 

 

14.828,01

 

Ausschuss für Kultur und Bildung

 

50,00 %

 

 

56.192,63

 

Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz

3,03 %

3.403,15

Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport

2,41 %

 

2.713,76

 

 

Die den einzelnen Ausschüssen zugeordneten Sondermittelanträge (Anlage 3, nicht-öffentlich) werden den Ausschussmitgliedern laut § 11 (5) der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse elektronisch zur Verfügung gestellt und nur auf Anforderung in Papierform übersandt.

 

Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig bei einer Enthaltung eines Mitglieds auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe, Folgendes zu beschließen:

 

  • Es wird empfohlen, die beantragten Sondermittel der Anträge 1, 2, 6 und 28 in voller Höhe bereitzustellen.

 

  • Darüber hinaus wird empfohlen, für den Antrag 3 Sondermittel in Höhe von 6.808,54 Euro bereitzustellen.

 

  • Zudem wird empfohlen, für die Anträge 13, 16, 17, 29 und 32 keine Sondermittel zur Verfügung zu stellen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Haushalts- und Vergabeausschuss gebeten.

 

 

Anhänge

Anlage 1: Liste der Sondermittelanträge 2024

Anlage 2: Berechnung der betraglichen Obergrenzen je Ausschuss

Anlage 3: Dem Ausschuss zugeordnete Sondermittelanträge (nicht-öffentlich)