23-0219

Aufteilung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur auf die institutionell geförderten Einrichtungen für das Haushaltsjahr 2025/26"

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.11.2024
Ö 6.6
20.11.2024
Ö 6.1
Sachverhalt

Die Behörde für Kultur und Medien hat dem Bezirksamt Hamburg-Mitte vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses der Hamburgischen Bürgerschaft die Höhe der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mitgeteilt.

Die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur wird im Haushaltsjahr 2025 um voraussichtlich 186.000 Euro auf nunmehr 1.792.000 Euro (2024: 1.606.000 Euro) und im Haushaltsjahr 2026 um voraussichtlich weitere 19.000 Euro auf 1.811.000 Euro erhöht werden.

 

Um zeitnah alle institutionell geförderten Träger der Stadtteilkultur zur Antragsstellung für die Haushaltsjahre 2025/26 (zweijähriger Zuwendungsbescheid) mit konkreten Zuwendungshöhen auffordern zu können, schlägt die Verwaltung bereits jetzt eine Aufteilung der zusätzlichen Mittel aus der Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur auf die institutionell geförderten Einrichtungen für den Doppelhaushalt 2025/26 vor. Dieses Vorgehen erspart Mehrarbeit in Form von ansonsten notwendigen unterjährigen Änderungsanträgen und -bescheiden sowohl für die Träger als auch für die Verwaltung.

 

Die vorgeschlagene Aufteilung der Erhöhung berücksichtigt alle Einrichtungen und auch den Bereich Projektrderung in Relation zu dem jeweiligen vorherigen Budget in gleichem Maße, sodass das Budget für alle Einrichtungen sowie für die Projektförderungen im Jahr 2025 um 11,58 % und im Jahr 2026 um 1,06 % steigt.

 

Diese Form der Aufteilung erscheint der Verwaltung fachlich angemessen, da die zusätzlichen Mittel laut Behörde für Kultur und Medien vorrangig aufgrund der allgemeinen Inflation sowie der Energiepreissteigerungen der vergangenen Jahre zur Verfügung gestellt werden und von diesen Entwicklungen alle Förderbereiche der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur gleichermaßen betroffen sind.

 

Der Verteilungsvorschlag der Verwaltung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ist den beiden Anlagen zu entnehmen.

 

Petitum/Beschluss:

Um Beschlussfassung wird gebeten.

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Die Behörde für Kultur und Medien hat dem Bezirksamt Hamburg-Mitte vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses der Hamburgischen Bürgerschaft die Höhe der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mitgeteilt.

Die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur wird im Haushaltsjahr 2025 um voraussichtlich 186.000 Euro auf nunmehr 1.792.000 Euro (2024: 1.606.000 Euro) und im Haushaltsjahr 2026 um voraussichtlich weitere 19.000 Euro auf 1.811.000 Euro erhöht werden.

 

Um zeitnah alle institutionell geförderten Träger der Stadtteilkultur zur Antragsstellung für die Haushaltsjahre 2025/26 (zweijähriger Zuwendungsbescheid) mit konkreten Zuwendungshöhen auffordern zu können, schlägt die Verwaltung bereits jetzt eine Aufteilung der zusätzlichen Mittel aus der Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur auf die institutionell geförderten Einrichtungen für den Doppelhaushalt 2025/26 vor. Dieses Vorgehen erspart Mehrarbeit in Form von ansonsten notwendigen unterjährigen Änderungsanträgen und -bescheiden sowohl für die Träger als auch für die Verwaltung.

 

Die vorgeschlagene Aufteilung der Erhöhung berücksichtigt alle Einrichtungen und auch den Bereich Projektrderung in Relation zu dem jeweiligen vorherigen Budget in gleichem Maße, sodass das Budget für alle Einrichtungen sowie für die Projektförderungen im Jahr 2025 um 11,58 % und im Jahr 2026 um 1,06 % steigt.

 

Diese Form der Aufteilung erscheint der Verwaltung fachlich angemessen, da die zusätzlichen Mittel laut Behörde für Kultur und Medien vorrangig aufgrund der allgemeinen Inflation sowie der Energiepreissteigerungen der vergangenen Jahre zur Verfügung gestellt werden und von diesen Entwicklungen alle Förderbereiche der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur gleichermaßen betroffen sind.

 

Der Verteilungsvorschlag der Verwaltung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ist den beiden Anlagen zu entnehmen.

 

Um Beschlussfassung wird gebeten.

Anhänge