Vereinbarung zwischen Bezirksversammlung und Bezirksamt Altona zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates (KJB) in Umsetzung des § 33 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 08.10.2026 Hauptausschuss Ö 6
Für die Wahl des Kinder- und Jugendbeirats sowie den anschließenden Betrieb des Kinder- und Jugendbeirates ist es erforderlich, den § 33 BezVG durch eine spezifische Vereinbarung zwischen Bezirksamt und Bezirksversammlung zu konkretisieren.
Die Vereinbarung bildet die Grundlage für eine datenschutzkonforme Wahl und einen datenschutzkonformen Betrieb des Kinder- und Jugendbeirates und überbrückt die derzeit fehlende landegesetzliche Regelung. Mittels der Vereinbarung kann die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates auf Basis des Melderegister erfolgen.
Die Vereinbarung wurde auf Grundlage des Rahmenkonzeptes (Drs. 22-1679.3B) erarbeitet und ist mit dem Rechtsamt des federführenden Bezirksamtes Wandsbek, der Datenschutzbeauftragten der Bezirke und dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt worden.
Zeitplan für die Wahl:
08. Oktober |
Beschluss des Hauptausschusses zur Vereinbarung nach § 33 BezVG |
ab 12. Oktober |
Start Informationskampagne Phase 1/Stell dich zur Wahl |
bis 13. November |
Bewerbung Kandidat*innen |
bis 20. Novenber |
Bekanntgabe der Kandidat*innen |
23. November – 04. Dezember |
Informationskampagne Phase 2/ Geh wählen! |
07. – 16. Dezember |
Wahlzeitraum |
17. Dezember |
Bekanntgabe des Ergebnisses |
Die Detailplanung zur Durchführung der Wahl sind der Wahlordnung zu entnehmen. Die Wahlordnung wurde mit dem bezirklichen Rechtsamt abgestimmt.
Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Beschlussfassung gebeten.
Der Jugendhilfeausschuss möge eine Vertretung für den Wahlausschuss und weitere Beisitzende benennen.
Vereinbarung und Wahlordnung
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