22-2593

Vereinbarung zwischen Bezirksversammlung und Bezirksamt Altona zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates (KJB) in Umsetzung des § 33 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 08.10.2026 Hauptausschuss Ö 6

Sachverhalt

Für die Wahl des Kinder- und Jugendbeirats sowie den anschließenden Betrieb des Kinder- und Jugendbeirates ist es erforderlich, den § 33 BezVG durch eine spezifische Vereinbarung zwischen Bezirksamt und Bezirksversammlung zu konkretisieren.

Die Vereinbarung bildet die Grundlage für eine datenschutzkonforme Wahl und einen datenschutzkonformen Betrieb des Kinder- und Jugendbeirates und überbrückt die derzeit fehlende landegesetzliche Regelung. Mittels der Vereinbarung kann die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates auf Basis des Melderegister erfolgen.

Die Vereinbarung wurde auf Grundlage des Rahmenkonzeptes (Drs. 22-1679.3B) erarbeitet und ist mit dem Rechtsamt des federführenden Bezirksamtes Wandsbek, der Datenschutzbeauftragten der Bezirke und dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt worden.

Zeitplan für die Wahl:

08. Oktober

Beschluss des Hauptausschusses zur Vereinbarung nach § 33 BezVG

ab 12. Oktober

Start Informationskampagne Phase 1/Stell dich zur Wahl

bis 13. November

Bewerbung Kandidat*innen

bis 20. Novenber

Bekanntgabe der Kandidat*innen

23. November –

04. Dezember

Informationskampagne Phase 2/ Geh wählen!

07. – 16. Dezember

Wahlzeitraum

17. Dezember

Bekanntgabe des Ergebnisses

Die Detailplanung zur Durchführung der Wahl sind der Wahlordnung zu entnehmen. Die Wahlordnung wurde mit dem bezirklichen Rechtsamt abgestimmt.

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Beschlussfassung gebeten.

Der Jugendhilfeausschuss möge eine Vertretung für den Wahlausschuss und weitere Beisitzende benennen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.10.2026
Ö 6
Anhänge

Vereinbarung und Wahlordnung

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