Durchführung der Wahl zum 1. Kinder- und Jugendbeirat (KJB) im Bezirk Wandsbek
Letzte Beratung: 18.03.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 7.2
Die Wahl zum Kinder- und Jugendbeirat Wandsbek wird als anonyme Online Wahl über das Wahltool „VotesUP!“ mit persönlicher TAN durchgeführt. Für die Ausgabe der TAN stehen zwei Optionen zur Verfügung (siehe auch Drs. 22-2639):
1.) Die Ausgabe der TAN und die Organisation der Wahl erfolgen über die Schulen, die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) und die Jugendgruppen von anerkannten Jugendverbänden. Es wird kein Wählerverzeichnis geführt.
2.) Auf Basis eines Auszugs aus dem Melderegister werden die Wahlbenachrichtigung inkl. TAN an alle Wahlberechtigten postalisch versandt. Ein Eintrag ins Wählerverzeichnis über Schulen, OKJA und Jugendgruppen von anerkannten Jugendverbänden ist für diejenigen möglich, die nicht im Bezirk wohnen.
Der Jugendhilfeausschuss hat am 26.11.2025 beschlossen, dass die Wahl, vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung zur Nutzung des Melderegisters, gemäß Option 2 durchgeführt werden soll.
Derzeit dauert die rechtliche Prüfung für den Auszug aus dem Melderegisteran. Aus diesem Grund wird die Wahl zum ersten KJB Wandsbek zunächst gemäß Option 1 geplant.
Ein postalisches Anschreiben, wie in Option 2 vorgesehen, ist nach wie vor wünschenswert, um eine möglichst breite Ansprache von Kindern und Jugendlichen auch außerhalb bestehender Strukturen zu garantieren. Die rechtliche Prüfung wird daher parallel fortgeführt, um im Rahmen des Pilotprojekts eine Empfehlung für weitere Wahlen abgeben zu können.
Zeitplan für die Wahl:
bis 13. April |
Bildung Wahlausschuss und Kommunikation Wahltermin |
bis 11. Mai |
Frist für Kandidat*innen zur Einreichung der Unterlagen: |
bis 25. Mai |
Annahme der Wahlvorschläge und Kommunikation der Kandidat*innen |
8. – 21. Juni |
Wahlzeitraum |
25. Juni |
Bestätigung der Wahl durch den Jugendhilfeausschuss |
26. Juni |
Wahlniederschrift und öffentliche Kommunikation der Wahlergebnisse |
6./7. Juli |
Workshop zur Konstituierung des 1. KJB Wandsbek |
Die Detailplanung zur Durchführung der Wahl sind der Wahlordnung zu entnehmen.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss möge eine Vertretung für den Wahlausschuss und ggf. weitere Beisitzende benennen.
Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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