Straßenkreuzung Sülldorfer Brooksweg/ Rissener Landstraße Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung vor dem Hintergrund der Eingabe mit der Drucksache 21-4466 (siehe Anlage) einstimmig, Folgendes zu beschließen:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG gebeten zu prüfen, ob an der Straßenkreuzung Sülldorfer Brooksweg/ Rissener Landstraße ein Kreisel mit entsprechenden baulichen Maßnahmen sinnvoll einzurichten ist.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.