21-4657

Straßenkreuzung Sülldorfer Brooksweg/ Rissener Landstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.01.2024
15.01.2024
15.01.2024
Ö 10.4
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.11.2023 anliegende Drucksache 21-4466.1B beschlossen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 04.01.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Kreisverkehrsplätze sind ein anerkanntes Element der Straßenverkehrsplanung. Bei geeigneten Voraussetzungen und entsprechenden örtlichen Gegebenheiten können sie gute Lösungen darstellen, um kreuzende Verkehre sicher und ohne große Wartezeiten abzuwickeln.

 

Sofern ein Knotenpunkt neu hergestellt, grundinstandgesetzt oder umgebaut beziehungsweise ausgebaut wird, ist auch regelhaft zu prüfen, ob ein Kreisverkehr eine vorteilhafte Lösung gegenüber konventionellen Knotenpunktformen darstellt. Dessen Eignung ist insbesondere von den verkehrlichen Voraussetzungen und den örtlichen Gegebenheiten abhängig.

 

Die angesprochene Kreuzung bzw. die Straßen Sülldorfer Brooksweg/Rissener Landstraße sind Hauptverkehrsstraßen in der Zuständigkeit der BVM. Derzeit ist jedoch keine Maßnahme im Bereich der Straßenkreuzunglldorfer Brooksweg/Rissener Landstraße geplant, im Zuge derer eine Prüfung bzw. Anpassung des Knotens zu einem Kreisverkehr integriert werden könnte. Aufgrund der Vielzahl hochprioritärer Maßnahmen in Verbindung mit nur begrenzt zur Verfügung stehenden Kapazitäten ist es derzeit leider nicht möglich, eine Prüfung und ggf. Einrichtung eines Kreisverkehrs vorzuziehen. Eine zeitliche Perspektive kann aktuell leider nicht aufgezeigt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

 

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge