21-1143

Sicherer und sauberer Elbstrand Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.01.2021
01.12.2020
03.11.2020
06.10.2020
01.09.2020
27.08.2020
Ö 8.5
Sachverhalt

Der Elbstrand von Övelgönne bis nach Rissen ist eines der wichtigsten Naherholungsgebiete Hamburgs, insbesondere in den Sommermonaten wird er von Hamburger Bürgerinnen und Bürgern sowie von auswärtigen Touristen intensiv zur Erholung genutzt. Diese sehr starke Nutzung hat leider zur Folge, dass es zu einer erheblichen Vermüllung des Elbstrandes, insbesondere nach sonnigen Wochenenden und Feiertagen, kommt. Der Abfall wird neben den Tonnen abgelegt oder überall am Strand hinterlassen. Darüber hinaus ist immer häufiger zu beobachten, dass Besucherinnen und Besucher ihre Notdurft in den umliegenden Büschen und Sträuchern verrichten. Eine regelmäßige Kontrolle fehlt hier aktuell völlig.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

Die zuständigen Behörden und die Hamburg Port Authority (HPA) werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert,

 

  1. den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der HPA dahingehend zu ergänzen, dass eine regelmäßige Reinigung des gesamten Elbstrandes sowie der im Zuständigkeitsbereich der HPA liegenden Zufahrtsbereiche gesichert ist.

 

  1. öffentlich zugängliche mobile Toiletten an geeigneten Standorten sowie zusätzliche Müllbehälter entlang des Elbstrandes aufzustellen.

 

  1. dem Bezirk Altona ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Bezirklichen Ordnungsdienst wieder einzuführen, damit unter anderem regelmäßige Kontrollgänge am Elbstrand und die Kontrolle und Sicherstellung der lebenswichtigen Zufahrtsmöglichkeiten zum Elbstrand für Rettungskräfte gewährleistet werden können.

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG aufgefordert, am Elbstrand bzw. auf den angrenzenden öffentlichen Flächen (z.B. Parkplätze), die im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes liegen, ebenfalls zusätzliche Toiletten und Müllbehälter aufzustellen, wo es auf den Flächen, die in der Verwaltung der HPA liegen, nicht möglich ist. Weiter wird das Bezirksamt aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Flächen, die in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, ebenfalls regelmäßig gereinigt werden.

 

Anhänge

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