Wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen unterstrichen):
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, die Behörde für Inneres und
Sport, die Finanzbehörde sowie die Hamburger Stadtreinigung werden gemäß § 27
BezVG aufgefordert,
-
mehr öffentliche – gegebenenfalls auch mobile – Toiletten (zur möglichst kostenlosen Nutzung) an geeigneten Standorten sowie deutlich mehr Müllbehälter entlang des Elbstrandes aufzustellen und die entsprechenden Haushaltsmittel dafür bereitzustellen.
-
dem Bezirk Altona ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Bezirklichen Ordnungsdienst wieder einzuführen oder durch intensivere Kontrollen der Polizei die Sicherstellung der lebenswichtigen Zufahrtsmöglichkeiten zum Elbstrand für Rettungskräfte gewährleisten zu können.