21-4438

Sichere Querung der Königstraße zum Bauspielplatz Hexenberg Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.09.2023 (Neufassung)

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.11.2023
06.11.2023
Ö 12.5
06.11.2023
01.11.2023
26.10.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.09.2023 anliegende Drucksache 21-4319.1B beschlossen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 17.10.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Nach dem Umbau der Königstraße und der Erneuerung der Lichtsignalanlage für den Fußverkehr (F-LSA) soll auch die Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr verbessert werden. Sodann stehen den Querenden insgesamt acht Sekunden Grünzeit und 14 Sekunden Schutzzeit zur Verfügung. Damit wurde eine Verlängerung von 19 auf 22 Sekunden erreicht. Es ist somit gewährleistet, dass alle Verkehrsteilnehmer:innen besser die Fahrbahn überqueren können.

 

Zusätzlich wird die F-LSA mit Signalprogrammen versorgt, die eine Grünzeit von zehn Sekunden bzw. eine Grünzeit von zwölf berücksichtigen könnten. Diese Grünzeiten bedingen jedoch eine höhere Umlaufzeit, die wiederum zu einer Erhöhung der Wartezeit für den Fußverkehr führen.

 

Welche der nach dem Umbau vorhandenen Programme geschaltet werden, wird nach dem Umbau unter Berücksichtigung der Anforderungen vor Ort und in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde entschieden.

 

Die Zusammenhänge von Grünphase, Schutzzeit, Umlauf- und Wartezeit, eine Erklärung der Begrifflichkeiten sowie die Antwort auf die Frage, wie lange eine Straße oder eine Kreuzung gequert werden kann und darf, hat die Polizei Hamburg auf den Seiten von hamburg.de unter dem Titel Haben Fußnger an der Ampel zu kurze Grünzeiten? (hamburg.de)       

www.hamburg.de/strassenverkehr/109382/hintergund-ampelphasen/   zusammengetragen.

 

Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde (VD52) hat mit Schreiben vom 20.10.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Fußgängergrünzeiten an der benannten Fußgängerlichtsignalanlage (F-LSA) in der Königstraße sind mit größter Sorgfalt bestimmt worden und so bemessen, dass für zu Fuß Gehende, insbesondere Kinder und in der Mobilität eingeschränkte Personen, komfortable Zeiten, sowohl

 

Grünzeit

 

als auch

 

          Räumzeit, (Zeit zwischen dem Erlöschen des Grünlichtes für Fußgänger und Aufleuchten des Grünlichtes für Fahrzeuge)

 

zum Queren der Fahrbahn zur Verfügung stehen.

 

Eine motivierte Bevorzugung einzelner Verkehrsarten ist seitens VD 52 nicht anordnungsfähig.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass eine Veränderung der Grünzeiten im Sinne des o. g. Beschlusses dazu führen könnte, die Akzeptanz der Lichtzeichenanlage bei den Fahrzeugführenden zu reduzieren, so dass diese bei Aufleuchten des Gelblichtes vermehrt beschleunigen, um nicht bei Rotlicht halten zu müssen. Dies wäre im Sinne der Sicherheit für die verkehrsschwachen Querenden kontraproduktiv.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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