Schutz von Kindern in öffentlich-rechtlicher Unterbringung - Angemessener Baustandard für künftige Standorte in Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.05.2024
Letzte Beratung: 18.12.2024 Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) Ö 5
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.05.2024 anliegende Drucksache 21-5088B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 31.07.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 4.:
Personen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung (örU) haben mit dem Einzug regelhaft einen Anspruch auf eine Dringlichkeitsbestätigung. Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle berät Haushalte bei der Wohnungssuche. Monatlich erhält die Fachstelle durchschnittlich fünf Wohnungsangebote von den Kooperationspartnern.
Aufgrund der immensen Mehrbelastung in den letzten Jahren mussten alle bezirklichen Fachstellen ihre Aufgabenbereiche priorisieren und bearbeiten vorrangig die Wohnungssicherung und die örU.
Für das Belegungsmanagement ist F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) zuständig. Eine listenmäßige Erfassung der in dem Beschluss benannten Familien müsste daher seitens F&W erfolgen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 06.09.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Für die Sozialbehörde sowie für F&W haben die Sicherstellung der standortbezogenen Schutzkonzepte und die Einrichtung geschützter Räume für die Personen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung, insbesondere für Kinder und Jugendliche aber auch für weitere besonders Schutzbedürftige, hohe Priorität.
Rund Dreiviertel der regulären Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zeichnen sich durch eine Unterbringung in baulich geschlossenem Wohnraum aus. In Standorten mit mehr als 300 Personen werden zwischenzeitlich regelhaft kinderfreundliche Räume eingeplant. Familien mit Kindern werden bei dem Bezug höherwertigerer Unterkünfte bevorzugt. Beim Neubau von langfristig angelegten Standorten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung ist abgeschlossener Wohnraum vorgesehen. Mit dem Konzept „In Zukunft Wohnen“ werden, wie an der Wichmannstraße, Unterkunftsplätze in Wohnungen im Standard des geförderten Wohnungsbaus und damit ebenfalls in abgeschlossenem Wohnraum realisiert.
Im Rahmen der aktuell weiterhin gegebenen Zugangssitutation und der Notwendigkeit, auf nicht absehbare Zeit auch weiterhin Notstandorte oder Interimsstandorte mit einem zum Teil sehr viel geringeren Standard als die der Standorte der regulären öffentlich-rechtlichen Unterbringung im Betrieb zu halten oder neu zu eröffnen, hat die Sicherstellung der Unterbringung und die Vermeidung von Obdachlosigkeit absoluten Vorrang. Die Schutzkonzepte werden auf diese Situation angepasst und im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten werden kinderfreundliche Räume, Aktivitäten für Kinder und Jugendliche, die Ansprache der Eltern, ihre Kinder in die Kitas zu geben, so gut wie möglich umgesetzt.
So wird auch in der Wohnunterkunft Sieversstücken ein kinderfreundlicher Raum von der Großstadt-Mission Hamburg-Altona e. V. betrieben, in dem begleitetes Spielen möglich ist. Zurzeit bestehen Überlegungen, inwieweit hier Erweiterungen möglich sind.
Zu 2:
Der Standort Sieversstücken besteht aus zwei Bauabschnitten. Bauabschnitt 2, eröffnet am 17.12.2015, wurde bereits in abgeschlossener Bauweise realisiert. Der erste Bauabschnitt wurde bereits am 01.04.1994 eröffnet und weist nach aktuellem Stand und gemäß den Bürgerverträgen ein aktuelles Belegungsende zum 31.03.2026 auf. Sowohl im Hinblick auf die Aufgaben und Ressourcen hinsichtlich der aktuellen Situation zur Vermeidung von Obdachlosigkeit als auch auf die Wirtschaftlichkeit etwaiger Bauarbeiten ist die Herstellung von abgeschlossenem Wohnraum nicht möglich.
Um trotz der baulich begrenzten Möglichkeiten eine verbesserte Situation insbesondere für die Kinder zu erreichen, fand am 13.06.2024 ein Austausch mit dem Netzwerk Haus 21 in der Wohnunterkunft Sieversstücken statt, an dem die Staatsrätin der Sozialbehörde teilgenommen hat. Auch die Kinderschutzkoordinatorinnen von F&W sind in den Gesprächen und Prozessen mit einbezogen und prüfen ebenfalls, welche Optimierungen am Standort zu einer verbesserten Situation für die Kinder führen können. Eine Begehung des Geländes gemeinsam mit der Sozialbehörde hat direkt im Anschluss des Termins stattgefunden.
Nach einem konstruktiven Gespräch wurden gemeinsam verschiedene Maßnahmen festgehalten. Innerhalb der Wohnunterkunft finden bereits sukzessiv interne Verlegungen statt, um alleinreisende Männer und Familien nach Möglichkeit räumlich getrennt, d. h. in verschiedenen Modulhäusern und verschiedenen Abschnitten auf dem Gelände, unterzubringen. Weiterhin wird derzeit geprüft, wie die Nutzung vorhandener Räumlichkeiten (z. B. Gruppenräume) optimiert werden kann bzw. wie weitere Räumlichkeiten geschaffen werden können, die den Kindern in der Unterkunft zugutekommen. Zudem wird durch das Bezirksamt Altona geprüft, ob weitere Angebote, z. B. finanziert durch die SIN-Mittel, die Kinder am Standort unterstützen können. Weiterhin soll geprüft werden, wie Angebote der Arbeitsmarktintegration und –qualifizierung noch besser an die erwerbsfähigen Bewohnenden des Standortes gesteuert werden können. Seit Juni ist zudem regelmäßig in den Abendstunden ein mobiles Team von F&W am Standort, erfasst die Situation vor Ort und hält ggf. Ansprachen bei Auffälligkeiten. Bisher konnten noch keine größeren Störungen durch Bewohnende festgestellt werden. Um weiterhin im Austausch zu bleiben und die Situation vor Ort zu begleiten wird ein Folgetreffen mit dem Netzwerk Haus 21 stattfinden.
Zu 3:
Die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungslosen stellt eine Notmaßnahme dar, die – so bald als möglich – über den Erhalt einer eigenen Wohnung auf dem Wohnungsmarkt beendet werden sollte. Maßgebliche Ursache für die lange Verweildauer in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung ist die angespannte Lage auf dem Hamburger Wohnungsmarkt. Die zuständigen Fachbehörden und die Bezirksämter ergreifen viele unterschiedliche Maßnahmen, um Personen und Haushalte aus der öffentlich-rechtlichen Unterbringung mit angemessenem Wohnraum zu versorgen.
Im Durchschnitt stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern in einer Wohnunterkunft etwa sieben Quadratmeter pro Person zuzüglich der Anteile an Gemeinschaftsflächen zur Verfügung. Bei neuen Unterkünften wird, wie bereits beschreiben, die Errichtung im Standard des geförderten Wohnungsbaus mit abgeschlossenem Wohnraum angestrebt und Gemeinschaftsräume und Spielflächen eingeplant.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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