Frau Hirschfeld stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigen Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Frau Christiansen, Herr Espe, Frau Lüttgens und Frau Wolfberichten über die aktuelle Situation in der Straßensozialarbeit und heben hierbei auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes hervor:
[Nachtrag zu Protokoll: Das Amt hat zugesichert, den Ausschussmitgliedern die aktuellen Statistiken Anfang 2025 zukommen zu lassen.]
Mehrere Ausschussmitgliederbedanken sich für die wichtige und gute Arbeit der Straßensozialarbeit im Bezirk.
Kat Zeiger führt aus, auch in der täglichen Arbeit der Jugendhilfe werde wahrgenommen, dass das Thema der Grundversorgung mit Lebensmitteln immer mehr Personen vor besondere Herausforderungen stelle.
Herr Schmidt gibt zu überlegen, dass in den Bereichen der Wohnwagenplätze und des Bahnhofs oft Personenmit einem Alter von über 27 Jahren die Angebote der Straßensozialarbeit nutzten, hierfür aber Mittel der Jugendhilfe eingesetzt würden. Ggf. sei es sinnvoll, sich diesbezüglich die Finanzierungsstruktur gemeinsam mit der Sozialbehörde anzuschauen.
Herr Döscher wirbt dafür, bei Sozialgerichten Eilanträge für den Vorschuss von staatlichen Leistungen zu stellen, wenn es sich um inhaltlich unstrittige Fälle handele. Seiner Erfahrung nach kämen die Sozialgerichte in Hamburg oftmals zu schnellen Urteilen.
Frau von Stritzky bedauert, dass Behörden wie das Jobcenter der Straßensozialarbeit keinen direkteren Zugang mehr gewährten. Sie kündige einen Antrag für die kommende Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten an, der einen direkten Fachaustausch ermöglichen und einen schnelleren Zugang einfordern solle.
Der Ausschuss einigt sich einstimmig darauf, dass ein entsprechender Tagesordnungspunkt für den Frau von Stritzky angekündigten Antrag für die kommende Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vorgesehen werden soll.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 28.11.2024 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Der TOP mit der Drucksache 22-0424.2 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Schmidt führt aus, dass in der Neufassung des Antrags versucht werde, die zusätzlichen Vorschläge aus dem Alternativantrag mit der Drucksache 22-0424.3 zu integrieren.
Herr Fersoglu spricht sich für den Alternativantrag aus, der aus seiner Sicht weitgehender sei.
Frau von Stritzky berichtet, dass die die antragstellenden Fraktionen der beiden Anträge zwischenzeitlich in einem Austausch über eine mögliche Fusionierung der beiden Anträge gewesen seien. Sie verliest die dabei entstandenen Formulierungen (siehe Anlage).
Frau Baumbusch wirbt dafür, dass Anträge aus dem Bereich der Jugendhilfe immer zuerstin den Jugendhilfeausschuss eingebracht würden, damit auch die Expertise der Träger der freien Jugendhilfe in den Antragstext inhaltlich einfließen könne. Bei den vorliegenden Anträgen könnte es Sinn machen, die Jugendhilfeplanung inhaltlich zu berücksichtigen.
Der Ausschuss überweist die beiden Anträge zur weiteren Beratung einstimmig in den Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA).
Anlagen
Fusionierter Antrag Jugendgerechte Freiräume - SPD + CDU (95 KB)
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 28.11.2024 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Der TOP mit der Drucksache 22-0424.3 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Beratung siehe TOP 4.
Es liegen keine Beschlussempfehlungen vor.
Fortsetzungen der Beratungen vom zuletzt 20.11.2024 (im Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA)). Über den Vorschlag 1 ist bereits ein abschließendes Votum des Jugendhilfeausschusses erfolgt.
Frau Hirschfeld berichtet von den Beratungsergebnissen des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten und darüber hinaus, dass in der Bezirksversammlung vom 28.11.2024 abschließend die Mittel für den Vorschlag der MOTTE e.V. bewilligt worden seien.
Frau Wolf führt aus, dass wie im letzten Unterausschuss gewünscht die Gespräche mit den Trägern nach § 77 SGB VIII fortgeführt worden seien und zwei Träger grundsätzlich interessiert seien, Konzepte zu erarbeiten. Sie sei optimistisch, dass dem Jugendhilfeausschuss zu seiner Sitzung am 15.01.2025 entsprechende Vorschläge vorgelegt werden könnten. Sie bedauere, dass die Anfrage nach der gewünschten Rechtsauskunft das Rechtsamt erst nach der letzten Sitzung des Unterausschusses erreicht habe. Hintergrund sei ein amtsinternes Missverständnis gewesen. Heute liege die Rechtsauskunft noch nicht vor. Die diesbezügliche Fragestellung sei dahingehend erweitert worden, ob auch eine interne Auslagenerstattung des Jugendamtes möglich sei.
Frau Licari gibt zu überlegen, ob heute ggf. ein abschließender Beschlussgefasst werden könne, da sie bisher Einvernehmen in der Frage wahrgenommen habe, ob Träger nach § 77 SGB VIII mit den restlichen Mitteln gefördert werden sollten.
Mehrere Ausschussmitglieder entgegnen, dass wichtig sei, vor einer abschließenden Entscheidung die konkreten Konzepte vorliegen zu haben.
Der Ausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, dass die Vorschläge aus den Bereichen der Bürgerschaft nicht weiter verfolgt und die weiteren Beratungen über die Einsetzung der restlichen Mittel aus der Wahlmotivationskampagne für Träger nach § 77 SGB VIII in der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschuss fortgesetzt werden. Voraussetzung für eine Entscheidung in der kommenden Sitzung soll die dann vorliegende Rechtsauskunft sein.
Angemeldet in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 02.10.2024.
Beratung siehe TOP 6.2.1.
Der TOP mit der Drucksache 22-0496 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Baumbusch merkt an, dass die Bescheide für das Überleben insbesondere von kleineren Trägern von existenzieller Bedeutung gewesen seien. Vor diesem Hintergrund bedanke sie sich für die zügige Bearbeitung durch das Bezirksamt.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Tagesordnungspunkt mit der als Anlage beigefügten Tischvorlage wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat aufgrund der Eiligkeit des Themas gemäß § 14 Abs. 1 der Geschäftsordnung vorab zugestimmt, das Thema direkt in den Jugendhilfeausschuss zu überweisen, ohne dass zuvor der Hauptausschuss die neue Zuständigkeit festlegt. Aufgrund der Kurzfristigkeit wird die Sitzung zwischenzeitlich für 10 Minuten unterbrochen, um den Ausschussmitgliedern die Lektüre der Tischvorlage zu ermöglichen.
Frau Hirschfeld berichtet, dass die Projektleiterin im Sitzungsverlauf noch eine weitere Unterlage an das Funktionspostfach der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung gesendet habe.
Der Ausschuss legt einvernehmlich fest, die während des Sitzungsverlaufs eingegangene Unterlage aufgrund der Kurzfristigkeit für die weitere Beratung nicht zu berücksichtigen.
Herr Bründel-Zeißler stellt fest, dass auch nach Lektüre der Tischvorlage unklar sei, welchen Arbeitsauftrag und Beratungsgegenstand es gebe. Grundsätzlich handele es sich zwar um ein wichtiges Thema, aber ohne entsprechende Anträge mache eine weitere Befassung keinen Sinn. Die Versorgung und der Betrieb von öffentlich-rechtlichen Unterbringungen sei originäre Aufgabe der Sozialbehörde. Er beantragt, das Thema zurück in den Sozialausschuss zu überweisen und die Information zu übermitteln, dass die Förderung des Vorhabens im Aufgabenbereich der Sozialbehörde liege – auch vor dem Hintergrund, dass die bezirklichen Mittel kaum für die eigenen Aufgabenbereiche ausreichten.
Frau Licari führt aus, dass die Tischvorlage viel zu kurzfristig eingegangen sei und die als Anlage beigefügten Präsentationen keine Entscheidungsgrundlage für etwaige Beschlüsse lieferten. Ggf. mache es Sinn, die Projektleitung in den Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten einzuladen.
Frau Mohnke ergänzt, dass ggf. eine Diskussion mit dem Kinderschutzbund als Kooperationspartner sinnvoll sein könne.
Herr Schwarz merkt an, dass unklar sei, welche Mittel aus welchem Topf begehrt würden.
Frau von Stritzkyberichtet, dass das Projekt im gestrigen Sozialausschuss (SozA) vorgestellt worden sei. Das Projekt laufe Ende Januar 2025 aus, daher sei eine Entscheidung über eine etwaige Weiterfinanzierung dringend. Es würden Mittel in Höhe von 45.000 Euro benötigt. Im SozA sei das Vorlegen eines konkreten (Finanzierungs-)Konzeptes eingefordert und von der Referentin zugesichert worden. Es sei bedauerlich, dass dieses nicht rechtzeitig für die Tischvorlage geliefert worden sei. Grundsätzlich handele es sich um ein gutes und wichtiges Projekt. In diesem Zusammenhang könne auch das neue, thematisch verwandte Angebot des Kinderschutzbundes in der Schnackenburgallee in den Blick genommen werden.
Herr Schmidt ergänzt, dass im gestrigen Ausschuss auch von Evaluierungsberichten die Rede gewesen sei, die bei der Bewertung des Projekts hilfreich sein könnten. Er stimme zu, dass die aktuelle Informationslage zu vage sei, um eine Entscheidung zu treffen. Zudem stimme er zu, dass es um Mittel der Sozialbehörde gehen müsse.
Herr Fersoglu spricht sich ebenfalls dafür aus, eine Entscheidung erst dann zu fällen und das Thema erst dann zu behandeln, wenn ein konkretes Konzept oder ein Antrag vorliege. Er spreche sich für ein Vertagen oder eine Befassung im kommenden Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten aus, sofern bis dahin Konkretes vorläge. Den von Herrn Bründel-Zeißlervorgeschlagenen Informationen an den Sozialausschuss,stimme er inhaltlich nicht zu.
Frau Gutierrez Plasser ergänzt, dass es im Sozialausschuss insbesondere um die Frage nach der Finanzierung gegangen sei.
Frau Schmidt merkt an, dass sich die Fraktion DIE LINKE laut Tischvorlage eine Befassung im Hauptausschuss am 12.12.2024 vorbehalten habe, sofern heute keine Entscheidung gefällt werde. Vor diesem Hintergrund spreche sie sich gegen eine Rücküberweisung in den Sozialausschuss aus.
Herr Göz stellt fest, dass eine weitere Debatte an dieser Stelle ohne konkrete Vorlage nicht zielführend sei, auch wenn es sich um ein spannendes Projekt handele.
Frau Goschhebt hervor, dass es in der Eigenverantwortung von Trägern, Vereinen und Institutionen etc. liege, entsprechende Anträge zu stellen. Es solle niemandem hinterhergelaufen werden.
Frau Baumbusch führt aus, dass es schwierig sei, ohne Antragslage über die Bewilligung von Geldern zu entscheiden. Die Träger der freien Jugendhilfe müssten auch mit dem notwendigen Kapazitäteneinsatz ordentliche Anträge mit entsprechenden Anlagen und Nachweisen als Voraussetzungen zur Prüfung einreichen. Eine Gleichbehandlung sei wichtig.
Frau Hirschfeld stellt fest, die Politikmittel der Bezirksversammlung seien im Wesentlichen aufgebraucht. Sie schlage zur Abstimmung vor, das Thema zur weiteren Beratung für die kommende Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vorzusehen, dort zu sichten, was ggf. an Unterlagen nachgereicht worden sei und ggf. einen Brief mit dem Inhalt zu formulieren, dass im eigenen Aufgabenbereich keine finanziellen Mittel zur Verfügung stünden.
Bei alternativer Abstimmung wird dem Vorschlag von Frau Hirschfeld zur weiteren Beratung des Themas in der kommenden Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, SPD, DIE LINKE, Volt sowie einer Stimme eines Mitglieds auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe zugestimmt.
Der Vorschlag von Herrn Bründel-Zeißler zur Rücküberweisung in den Sozialausschuss mit den von ihm formulierten Informationen findet keine Mehrheit (Zustimmung: Fraktionen von CDU und FDP sowie zwei Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe).
Frau Thörl bittet, dass wenn in der kommenden Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten ein Brief formuliert werden solle, dass dieser vorab als Entwurf vorformuliert werde, um die Diskussion zu straffen.
Die Drucksache 22-0496 liegt als Tischvorlage vor.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Wolf stellt die Drucksache vor und sichert auf Bitten von Herrn Schmidt zu, dem Ausschuss kurzfristig nähere Informationen zu den genauen Zuteilungen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) zukommen zu lassen.
[Nachtrag zu Protokoll: Dem Ausschuss wurde auf Bitten des Amtes am 05.12.2024 per E-Mail der Link zu Website des ASD https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/altona/themen/familie-senioren/asd-altona-51142 weitergeleitet.]
Frau Mohnke gibt zu überlegen, ob es sinnvoll sein könne, sich über die Themen Fluktuation und Stellenvakanzen beim ASD vertiefend auszutauschen.
Frau Wolf regt an, einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für eine der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2025, z.B. im April oder Mai, vorzusehen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Vertagt aus der Sitzung vom 06.11.2024.
Kat Zeiger stellt das Schreiben aus der Drucksache vor. Dieses sei auch an die Sozialbehörde gesendet worden. Der Staatsrat habe kürzlich schriftlich Stellung genommen und im Wesentlichen auf die Zuständigkeiten der Bezirke hingewiesen. Die Stellungnahme könne dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden.
Herr Bründel-Zeißler führt aus, dass die Inhalte des Schreibens im Antragsentwurf zur Auskömmlichkeit der Jugendhilfemittel aufgegriffen werden könnten. An dem Entwurf arbeiteten Frau Baumbusch und eraktuell auf Bitten des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vom 20.11.2024.
Herr Schmidt gibt zu überlegen, ob ein entsprechender Beschluss ggf. erst nach der Bürgerschaftswahl versendet werden sollte, damit dieser direkt die neu aufgestelltenSenatsbehörden erreiche.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau von Stritzky stellt fest, dass nur indirekt auf die Forderung nach der Festlegung von Mindeststandards eingegangen werde. Vor diesem Hintergrund solle überlegt werden, ob ein erneuter Beschluss ins Auge gefasst werden solle.
Frau von Stritzky meldet die Drucksache für die Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten am 18.12.2024 an.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Baumbusch berichtet, dass sich die bezirklichen AGs nach § 78 SGB VIII OKJA und HzE über die Entsendung von beratenden Mitgliedern für den Jugendhilfeausschuss Gedanken gemacht hätten. Zwar gebe es interessierte Personen, aber niemanden, der aktuell die gesetzlichen Vorgaben aus dem AG SGB VIII erfülle, sowohl in der Jugendhilfe erfahren zu sein, als auch im Bezirk zu wohnen.