22-0105

Schutz von Kindern in öffentlich-rechtlicher Unterbringung – Angemessener Baustandard für künftige Standorte in Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.05.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 12.33

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.05.2024 anliegende Drucksache 21-5088B beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 31.07.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 4.:

Personen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung (örU) haben mit dem Einzug regelhaft einen Anspruch auf eine Dringlichkeitsbestätigung. Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle berät Haushalte bei der Wohnungssuche. Monatlich erhält die Fachstelle durchschnittlich fünf Wohnungsangebote von den Kooperationspartnern.

Aufgrund der immensen Mehrbelastung in den letzten Jahren mussten alle bezirklichen Fachstellen ihre Aufgabenbereiche priorisieren und bearbeiten vorrangig die Wohnungssicherung und die örU.

 

r das Belegungsmanagement ist F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) zuständig. Eine listenmäßige Erfassung der in dem Beschluss benannten Familien müsste daher seitens F&W erfolgen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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