21-3684

Raum für Geflüchtete in Altona schaffen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 13.10.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.02.2023
26.01.2023
23.01.2023
16.01.2023
Ö 9.7
16.01.2023
16.01.2023
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 13.10.2022 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-9085B beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 02.12.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Sowohl dem Bezirksamt als auch der Bezirksversammlung Altona gilt großer Dank für die Solidarität mit den Schutzsuchenden aus der Ukraine und anderen Ländern und für die Unterstützung bei den bisher getroffenen Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung der Schutzsuchenden, insbesondere am Interimsstandort Schnackenburgallee.

 

Der Bezirk Altona leistet einen wichtigen Beitrag, dass es Hamburg gelingt, weitere erforderliche Kapazitäten zu realisieren und den Schutzsuchenden einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen. Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) wird in enger Abstimmung und mit Unterstützung der weiteren beteiligten Fachbehörden und des Bezirksamtes Altona dafür Sorge tragen, dass die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, dass sich die Menschen in den Unterkünften gut aufgenommen fühlen können und diese gut an die soziale Infrastruktur angebunden sind. Die Sozialbehörde tritt hierzu im Rahmen der Schaffung neuer Unterkünfte frühzeitig in den Austausch mit den relevanten Akteuren.

 

Die Sozialbehörde bittet um weiterhin uneingeschränkte Unterstützung bei der Bewältigung der herausfordernden Situation.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die Sozialbehörde zu dem o. g. Beschluss teilweise auf Grundlage von Auskünften von F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W), der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wie folgt Stellung:

 

Flächenprüfung:

 

Die Sozialbehörde bedankt sich bei der Bezirksversammlung Altona für die vorgeschlagenen Flächen. Der jeweilige Prüfstatus kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:

 

Fläche

Prüfstatus

Böttcherkamp 181 (ehemals Geschwister-Scholl-Stadtteilschule)

Die Nutzungsmöglichkeiten auf der Fläche werden derzeit geprüft.

Blomkamp 61 (Fläche der ehemaligen öffentlich-rechtlichen Unterbringung sowie die noch bestehenden Gebäude der öffentlich-rechtlichen Unterkunft)

Die Fläche wird bereits anderweitig genutzt und ist vertraglich durch Untervermietung gebunden. Eine Wiederinanspruchnahme wäre zudem nicht ohne Weiteres möglich, da die Gebäude auf Baufeld A umgebaut und auf Baufeld B zurückgebaut wurden. Zudem stehen einer Wiederinanspruchnahme der Fläche die Bestimmungen des Bürgervertrags Lurup-Osdorf-Bahrenfeld entgegen.

Die zur Fläche gehörige und in Nutzung befindliche Sporthalle wird derzeit in Abstimmung mit der Nutzerin bzw. dem Nutzer für eine temporäre Unterbringung geprüft. 

Lise-Meitner-Park (ehemalige öffentlich-rechtliche Unterbringung)

Die Fläche als Landschaftsschutzgebiet renaturiert wird. Dies ist im Bürgervertrag Lurup-Osdorf-Bahrenfeld sowie in der dazugehörigen ergänzenden Vereinbarung festgeschrieben. Zudem soll die Fläche in Teilen wieder als Bedarfsparkplatz für Besucherinnen und Besucher des Volksparkstadions hergerichtet werden. Die Gebäude der ehemaligen Unterkunft mit 378 Plätzen wurden nach zwischenzeitlicher Verlängerung zum 31. Dezember 2020 geschlossen und werden seitdem zurück gebaut. Die Renaturierung hat bereits begonnen,

Grandkuhlenweg 11 (ehemaliger Parkplatz Real-Supermarkt)

Die Fläche steht nach Mitteilung des Eigentümers bzw. der Eigentümerin nicht zur Verfügung.

Hesten (Parkplatz Institut für Pflanzenwissenschaften und Mikrobiologie (IPM)/ Botanischer Garten)

Die Sozialbehörde befindet sich zu einer möglichen Nutzung der Fläche in Abstimmung mit der Universität Hamburg.

Hasenhöhe (Fläche zum zweigleisigen Ausbau S-Bahn)

Der Senat verfolgt langfristig das Ziel, die S-Bahn-Strecke Blankenese-Wedel zu ertüchtigten. Dafür soll die Möglichkeit für einen zweigleisigen Ausbau erhalten bleiben. Derzeit wird davon ausgegangen, dass für einen durchgehenden zweigleisigen Ausbau der Strecke überall ein 20-Meter-Korridor vorzuhalten und damit auch von dauerhafter Bebauung freizuhalten ist. Da der genaue Zeitpunkt einer Projektrealisierung (mit Inanspruchnahme der freizuhaltenden Flächen) durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende derzeit nicht getroffen werden kann, wäre eine Inanspruchnahme maximal für fünf Jahre möglich. Aufgrund der Lage unmittelbar an den bestehenden S-Bahn-Gleisen und damit einhergehenden Erschütterungen wäre bei Errichtung einer Unterkunft ein Festbau mit Lärmschutz erforderlich. Vor dem Hintergrund der maximal möglichen Nutzungsdauer wäre die Errichtung eines solchen Festbaus jedoch wirtschaftlich nicht angemessen realisierbar. Weiterhin verfügt die Fläche über einen hohen Baumbestand, sodass zunächst ein Baumgutachten erforderlich wäre, um festzustellen, welche Bäume zu erhalten sind.

 

Zum Prozess der Standortprüfung und -planung siehe im Übrigen Drs. 22/8934.

 

 

 

Infrastrukturanpassung:

 

Das regelhaft durch F&W erbrachte Angebot in den Unterkünften im Bezirk Altona ist in der Leistungsvereinbarung UKSM (Unterkunfts- und Sozialmanagement) aufgeführt und erläutert, siehe  https://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/e1e8c395-49b2-4a14-a77d-e33fe2577e1b/Akte_122.30-1-2.pdf.

 

Neben den hauptamtlichen Leistungen des UKSM werden soziale Angebote in vielen Unterkünften auch durch freiwillig Engagierte erbracht, so z.B. Begegnungscafés, Lern- und Bewegungsangebote oder Hausaufgabenhilfe.

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Angebote anderer hauptamtlicher Trägerinnen und Träger in Räumlichkeiten der Unterkünfte stattfinden, die sich an Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte richten.

 

Die Auskömmlichkeit der Angebote wird von F&W laufend beobachtet, bewertet und nach Möglichkeit werden bedarfsgerechte Anpassungen vorgenommen.

 

- Kinder- und Jugendhilfe:

 

Die Finanzierung der regionalen Angebote der Kinder und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend und Familienhilfe erfolgt über Rahmenzuweisungen an bzw. Fremdbewirtschaftungen durch die Bezirksämter. Die Bezirksämter entwickeln die regionale Angebotsstruktur unter Einbeziehung der Jugendhilfeausschüsse bedarfsgerecht weiter. Dabei sind die drei Rahmenzuweisungen gegenseitig deckungsfähig, damit die Bezirksämter flexibel auf Bedarfe eingehen können. Für die Rahmen­zu­weisungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung und Sozialräumlichen Angebote der Jugend und Familienhilfe sieht der Senat eine deutliche Eckdatenerhöhung ab 2023 vor, siehe Drs. 22/9000, Einzelplan 4, Produktgruppe „Bezirkliche Zuweisung Jugend und Familie“ (Produktgruppe 254.09). Die drei Rahmenzuweisungen sollen gemäß Haushaltsplan-Entwurf in 2023/ 2024 um jährlich jeweils 1,5 Prozent sowie strukturell um zwei Millionen Euro ab 2023 gesteigert werden.

 

Darüber hinaus werden den Bezirksämtern mit den Sozialräumlichen Integrationsnetzwerken (SIN) spezielle Fördermittel zur Integration und Teilhabe von Geflüchteten zur Verfügung gestellt. Mit den sozialräumlichen Integrationsnetzwerken sollen den in Erstaufnahmeeinrichtungen und in öffentlich rechtlicher Unterbringung lebenden Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen ermöglicht werden. Dies bedeutet, dass die bereits vorhandene Infrastruktur genutzt und keine zusätzlichen, ausschließlich für Schutzsuchende gedachte Strukturen geschaffen werden.

 

Seitens der Bezirksämter wurden bereits konkrete Mehrbedarfe gemeldet. Die SIN-Mittel in Höhe von rd. 4,9 Mio. Euro für 2022 wurden bereits um zusätzlich eine Mio. Euro in 2022 ausgeweitet, um bestehende SIN-Projekte auszubauen. Auch für 2023 ist eine Ausweitung der SIN-Mittel um eine Mio. Euro vorgesehen.

- Soziale Hilfeeinrichtungen:

 

Für neuzugewanderte Schutzsuchende mit einer guten Bleibeperspektive steht die Migrationsberatung des Bundes zur Verfügung (temporär ausgebaut u.a. im Rahmen der Landesförderung, vordergründig für Schutzsuchende aus der Ukraine). Die Migrationsberatungsstellen sind in den allen Bezirken vertreten, davon folgende im Bezirk Altona:

 

  • DRK Zentrum Osdorfer Born  Bornheide 99
  • DRK (mobile Migrationsberatung) Kita Moorwisch
  • verikom Altona    Hospitalstr.  109
  • DW Hamburg    Königstr. 54      

 

Die bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Schutzsuchenden haben gezeigt, dass nur ein extrem kleiner Anteil primär Bedarfe zur Eingliederungshilfe (EGH) hat und für den Personenkreis der Schutzsuchenden vordergründig andere Unterstützungsleistungen als die der EGH von Bedeutung sind (Sicherstellung existenzsichernder Leistungen und Unterkunft).

 

Zudem verfügt Altona generell über vielfältige und vielzählige EGH-Angebote. In der EGH wird grundsätzlich keine Bedarfsplanung vorgenommen, sondern die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer erlangen in aller Regel auch ohne Zutun der Sozialbehörde schnell über ungedeckte Bedarfe bzgl. Versorgungslücken Kenntnis und erweitern/passen daraufhin eigeninitiativ und proaktiv ihre Angebote an. 

 

- Kindertagesbetreuung:

 

Grundsätzlich haben Kinder, die in einer Unterkunft leben, einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Hierzu beantragen die Sorgeberechtigten einen Kita-Gutschein bzw. eine Kindertagespflege-Bewilligung in der Abteilung Kindertagesbetreuung des zuständigen Bezirksamtes und suchen dann selber eine geeignete Kita oder Kindertagespflegepersonal für ihr Kind.

 

Lokale Kitas werden von der Sozialbehörde sukzessive über Unterkunftsstandorte, an denen viele Kinder im Kita-Alter leben, informiert und für die Aufnahme von Kindern mit Fluchthintergrund sensibilisiert. Einer temporären Überbelegung mit ein bis höchstens zwei Kindern pro Gruppe wird zudem weiterhin grundsätzlich zugestimmt, sofern die räumlichen Voraussetzungen gegeben und die Erfüllung der Aufsichtspflicht gewährleistet sind.

 

Sollte es trotz intensiver Bemühungen nicht gelingen, dass Kinder die Kindertagesbetreuung nutzen können, weil bspw. das Kita-Platzangebot der Träger im Umfeld der Unterkunft nicht ausreichend ist, prüft die Sozialbehörde einzelfallbezogen die Einrichtung einer Halboffenen Kinderbetreuung (HOB) in einer Unterkunft oder in deren Umfeld. Die Regelangebote sind hierbei einer HOB stets vorzuziehen und die Möglichkeiten des Regelsystems sollten von Familien voll ausgeschöpft werden. Bei größeren Standorten werden Angebote der HOB regelmäßig eingeplant.

 

Die Sozialbehörde unterstützt untergebrachte Familien im Übrigen mit unterschiedlichen Maßnahmen bei der Nutzung von Regelangeboten der Kindertagesbetreuung. Hierfür stehen u.a. niedrigschwellige mehrsprachige Informationsmaterialien für Eltern zur Verfügung. Je nach Lage der Unterkunft und verfügbarer Kapazitäten können unterstützende Angebote aus dem Sozialraum, beispielsweise Eltern-Kind-Zentren, mit der Unterkunft vernetzt werden, um Beratungen und Hilfestellungen für Eltern auf den Weg in Regelangebote zu unterbreiten. Familien, die in der Unterkunft leben, können sich zudem an die Abteilung Kindertagesbetreuung im zuständigen Bezirksamt wenden, die in allen Fragen zur Kindertagesbetreuung berät sowie bei der Suche nach einer Kita hilft und Anträge auf einen Kita-Gutschein bzw. die Bewilligung von Kindertagespflege bearbeitet.

- Schule:

 

Der aktuelle Bestand der schulischen Infrastruktur sowie die laufenden Ausbaumaßnahmen und Neugründungen im Rahmen der Umsetzung des Schulentwicklungsplans 2019 ermöglichen eine schulische Bedarfsdeckung auch für die geflüchteten Schülerinnen und Schüler.

 

Die BSB ist im engen Austausch mit den für die öffentliche Unterbringung zuständigen Behörden, um so vorausschauend wie möglich auf die Zuschulungsbedarfe reagieren zu können. So erfolgen die Planungen zur Einrichtung Internationaler Vorbereitungsklassen (IVK) bedarfsorientiert. Die Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher ist in der Freien und Hansestadt Hamburg seit Jahrzehnten geübte Praxis. Insbesondere aufbauend auf den Erfahrungen besonders hoher Zuzugszahlen von Schutzsuchenden in den Jahren 2015 bis 2017 wurde bereits während der Frühjahrsferien 2022 mit dem weiteren zügigen und bedarfsgerechten Ausbau der Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche begonnen.

Das Bildungs- und Betreuungsangebot für Flüchtlingskinder findet demnach in bedarfsgerecht eingerichteten Basisklassen und IVK statt. Regelhaft werden Kinder in der Vorschulklasse bis Jahrgangsstufe 2 in die bestehenden Regelklassen integriert. Die Schülerinnen und Schüler einer Basisklasse oder IVK werden an bestehenden Schulstandorten als Schülerinnen und Schüler dieser Schule unter Nutzung der bereits bestehenden Infrastruktur unterrichtet.

 

Mit Stand vom 21. November 2022 wurden 262 Schülerinnen und Schüler in 24 Basisklassen und 4.477 Schülerinnen und Schüler in 285 Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) unterrichtet.

 

Zur Einrichtung von IVK und Basisklassen im Bezirk Altona zum Stand 29. November 2022 siehe die nachfolgende Tabelle.

 

Eingerichtete IVK und Basisklassen im Bezirk Altona

Klassenart / Schulform

Anzahl Klassen

Anzahl Schülerinnen und Schüler in der Klasse

Basisklassen

4

43

Sonderschule

1

9

Stadtteilschule

3

34

IVK

39

617

Grundschule

17

237

Gymnasium

14

245

Stadtteilschule

8

135

Gesamtergebnis

43

660

Quelle: Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung, Stand 29. November 2022

 

 

- Gesundheitliche Versorgung inkl. psychologischer Unterstützung:

 

Mit der Gesetzesänderung des Bundes haben Schutzsuchende aus der Ukraine seit dem 1. Juni 2022 ein Anrecht auf eine medizinische Versorgung durch das Regelsystem, dies wurde mit der Möglichkeit der Antragstellung von Sozialgesetzbuch (SGB)-II- oder XII-Leistungen geschaffen. Für die bedarfsgerechte Versorgung mit Ärztinnen bzw. Ärzten im Bezirk ist die Kassenärztliche oder Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg zuständig.

 

Die Bedarfsgerechtigkeit des klinischen Versorgungsangebots wird im Rahmen der Krankenhausplanung fortlaufend geprüft. Bei Bedarf erfolgen die erforderlichen Anpassungen im Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

Für Schutzsuchende aus der Ukraine besteht generell als zusätzliches Angebot die Möglichkeit einer medizinischen Erstuntersuchung inkl. Impfleistung im Ankunftszentrum.

 

Alle Schutzsuchenden erhalten ein verpflichtendes TBC-Screening durch das Gesundheitsamt Hamburg-Mitte.

 

Des Weiteren wurde das Deutsche Rote Kreuz (DRK; DRK Altona und Mitte e.V. sowie DRK Ambulanzdienst gGmbH) beauftragt, mit der Unterstützung durch Ärzte/Ärztinnen der Kassenärztlichen Vereinigung eine basismedizinische Versorgung zu gewährleisten. Dies geschieht entweder durch den Einsatz von drei mobilen Teams, welche kleinere Standorte anfahren oder durch regelhafte Sprechstunden wie am Interimsstandort Schnackenburgallee.

 

Impfleistungen werden zusätzlich durch das Institut für Hygiene und Umwelt sowie speziell für Corona-Impfungen durch die Firma Ecolog angeboten.

 

Zur medizinischen Versorgung siehe im Übrigen Drs. 22/9912 und 22/9968.

 

Personen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung an Standorten im Bezirk Altona stehen alle Regelangebote der gesundheitlichen Versorgung auch außerhalb des Bezirks Altona sowie der Sozialpsychiatrische und Jugendpsychiatrische Dienst im Fachamt Gesundheit des Bezirks Altona zur Verfügung.

 

Für traumatisierte Schutzsuchende bietet Centra, das koordinierende Zentrum für traumatisierte Schutzsuchende am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), ein umfängliches Therapieangebot. Es koordiniert psychotherapeutische Hilfen für Schutzsuchende und betreut außerdem mehr-sprachig erwachsene Schutzsuchende mit Trauma und Traumafolgestörungen. Das Angebot umfasst sowohl niedrigschwellige Angebote, wie beispielsweise Akkupunkturbehandlungen, als auch psychotherapeutische Intervention.

 

Im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wurde das Angebot um telefonische Sprechstunden erweitert, die auch auf Russisch angeboten werden. Zudem sind Therapeutinnen und Therapeuten von Centra aufsuchend in den Unterkünften tätig. Neben der Versorgung der akut belasteten Menschen bietet Centra auch ein Unterstützungsangebot für Angehörige und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an. Mehr Infos unter https://centra.hamburg/.

 

Für Kinder und Jugendliche bietet die Flüchtlingsambulanz am UKE ein ganz ähnliches Angebot an, siehe https://www.uke.de/kliniken-institute/zentren/ambulanzzentrum-medizinisches-versorgungszentrum-(mvz)/fachbereiche/fl%C3%BCchtlingsambulanz/index.html. Traumatisierte Kinder und Jugendliche werden hier ebenfalls mehrsprachig betreut und behandelt.

 

Daneben führt der Träger stabil & gesund GbR in mehreren Unterkünften und seit Mai 2022 auch an einem externen Standort eine sogenannte Stabilisierungssprechstunde durch.

 

Die Beratungsstelle savia - steps against violence (verikom GgmbH), die gewaltbetroffene Schutzsuchende in den Unterkünften berät, und der Hamburger Frauen Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. haben das Beratungsangebot erweitert, um dem zu erwartenden Anstieg an Anfragen entsprechen zu können.

 

- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):

 

Für die Teilhabe am öffentlichen Leben ist ein Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unverzichtbar. Um auch Schutzsuchenden diesen zu ermöglichen, gibt es vonseiten des Hamburger Verkehrsverbunds (hvv) das Angebot der sogenannten Mobilitätskarte. Grundsätzlich bekommen alle registrierten und in einer Erstaufnahme untergebrachten Personen diese zur Verfügung gestellt. Die Kosten in Höhe von 30,73 € (für Erwachsene) werden automatisch vom Regelbedarf, den Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekommen, abgezogen.

 

Schutzsuchende aus der Ukraine haben keinen Anspruch auf die Mobilitätskarte. Ihnen steht das normale Ticketangebot zur Verfügung, denn Voraussetzung zum Erhalt der Mobilitätskarte ist, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als Berechtigte zu gelten. Geflüchtete aus der Ukraine haben einen gesonderten Aufenthaltsstatus (§ 24 Aufenthaltsgesetz) und sind entsprechend keine AsylbLG-Berechtigten.

 

Um Schutzsuchende aus der Ukraine dennoch zu entlasten, konnten und können sie weiterhin, sofern sie ab dem 1. Juni .2022 SGB-II oder SGB-XII-Leistungen bekommen, den Sozialrabatt in Anspruch nehmen (gleichgestellt anerkannten Schutzsuchenden). Dieser Sozialrabatt ermöglicht es, Zeitkarten mit einer monatlichen Ermäßigung von 23 € zu erwerben. Tipps, Hinweise und Hilfestellungen zu den verschiedenen Tickets und Abonnements des hvv gibt es online und in einem vom hvv erstellten Flyer (siehe Anlage).

 

Zusätzlich zu den oben genannten Angeboten ist es an allen Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn AG (DB) und der Hamburger Hochbahn GmbH (HHA) möglich, den Fahrkartenkauf auf Englisch durchzuführen. An den Fahrkartenautomaten der DB stehen darüber hinaus alle gängigen europäischen Sprachen zur Auswahl.

 

Weiterhin kommen in hvv-Servicestellen Dolmetscherinnen und Dolmetscher zum Einsatz, die in die deutsche bzw. ukrainische Sprache übersetzen können. Da dies nicht immer und überall möglich ist, weisen in den hvv-Servicestellen Plakate in ukrainischer Sprache darauf hin, dass gerne Personen zum Übersetzen mitgebracht werden können.

 

Grundsätzlich sind die beteiligten Akteure (BVM, hvv und Verkehrsunternehmen) stets darum bemüht, den Unterkünften bzw. den Schutzsuchenden ein gutes ÖPNV-Angebot zu bieten und im Rahmen der Möglichkeiten dieses ggf. nachzubessern, sollte eine entsprechende Prüfung die vorhandene Anbindung tatsächlich als nicht ausreichend identifizieren. So wurde auch in der Vergangenheit verfahren.

 

Reserveplanungen:

 

Durch die künftige Verlegung des örU-Standorts Holmbrook in die Behringstraße ist auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Reservekapazität weggefallen. Ersatzweise wurde eine Reserveplanung für den örU-Standort Sieversstücken angedacht. Aufgrund der geringen realisierbaren Zusatzkapazität von rund 30 Plätzen wurde diese Planung nicht weiterverfolgt. Stattdessen liegt der Fokus auf der Neuschaffung und Erweiterung von Standorten, die einen Zugewinn großer Platzkapazitäten ermöglichen.

 

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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