Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit vom 16.01.2023

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2

Situation geflüchteter Menschen in Altona

Ö 2.1

Anstehender Auszug der Bewohner:innen der öffentlich-rechtlichen Unterkunft Björnsonweg (Fortsetzung der Beratung vom 19.12.2022 Referierende: Vertretungen der Sozialbehörde und von Fördern & Wohnen AöR)

Fortsetzung der Beratung vom 19.12.2022.

 

Ein Vertreter der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration berichtet, es liefen bereits Gespräche mit fördern & wohnen AöR (F&W) und dem Bezirksamt, um die Versorgung der ausziehenden Menschen zu unterstützen. Von den 154 Bewohner:innen seien 80 wohnberechtigt und könnten auch in privaten Wohnraum vermittelt werden. 68 seien nicht wohnberechtigt, bei sechs werde der Status noch geprüft. Es gebe 16 wohnberechtigte Familien mit insgesamt 42 Minderjährigen. Die anderen Bezirke seien gebeten worden, ihnen vorliegende Wohnungsangebote der Fachstelle für Wohnungsnotfälle zur Verfügung zu stellen. Bei regelmäßigen Treffen werde die Fortentwicklung evaluiert und Unterstützungspotenziale der Fachbehörde besprochen. Die Sozialbehörde könne nur versuchen, die Rahmenbedingungen zu verbessern, für einzelne Vermittlungen in Wohnungen sei die Bezirkliche Fachstelle r Wohnungsnotfälle und für die Verlegung der Bewohner:innen in andere öffentlich-rechtliche Unterkünfte rU) F&W zuständig.

 

Das ernstzunehmende Bemühen, die Menschen ortsnah unterzubringen, gelte noch heute. Es gebe weiter das Ziel, einen Schulwechsel der Kinder zu vermeiden. Das Begleitteam von F&W unterstütze die Bewohner:innen nach dem Auszug, zum Beispiel beim Umzug oder dem Abschluss wohnungsbezogener Verträge. Dabei werde den Menschen individuell geholfen. Es gebe bereits eine Arbeitsgruppe mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die für die Beteiligungsverwaltung an der SAGA Unternehmensgruppe zuständig sei. Außerdem gebe es Instrumente wie zum Beispiel das Gewährleistungspaket, um Menschen in örU in privaten Wohnraum vermitteln zu können. Er sichert einen Nachtrag zu Unterbringungen in Wohnraum der SAGA Unternehmensgruppe und zum Zeithorizont des Neubaus am Björnsonweg zu.

 

[Nachtrag der Sozialbehörde zu Protokoll:

Der Ausschuss hat die gewünschten Nachträge (Anlage) am 25.01.2023 per E-Mail erhalten.]

 

Herr Grube (F&W) ergänzt, die Bewohner:innen der örU Björnsonweg müssten bis zum 17.03.2023 ausziehen. Es werde versucht, die Menschen ortsnah unterzubringen, damit zum Beispiel Kinder nicht die Schule wechseln müssten. Drei bis vier Familien könnten vermutlich in die örU Sieverstücken umziehen. Auch die sich derzeit baulich in Vorbereitung befindliche örU Alte Königstraße stehe hoffentlich zeitnah zu Verfügung und biete Platz für vier bis fünf Familien aus der örU Björnsonweg. Es werde voraussichtlich nicht möglich sein, alle Familien im Umkreis des Björnsonwegs unterzubringen. Auch die anderen örU in Altona würden berücksichtigt. Außerdem werde auch mit Einzelpersonen gesprochen, ob eine Unterbringung in der zentraler gelegenen örU Kollaustraße denkbar sei, was zum Teil auch gewünscht werde. Es werde leider nicht möglich sein, jeden Wunsch zu erfüllen. Auch Unterbringungen in Hotels seien denkbar, wenn diese Plätze nicht ausschließlich für Geflüchtete aus der Ukraine vorgesehen seien, was bei vielen Hotelplätzen der Fall sei. Weiter habe die Fachstelle für Wohnungsnotfälle kürzlich zwei Wohnungen an Bewohner:innen der örU Björnsonweg vermitteln können.

 

Die vor Ort in der örU tätigen Mitarbeiter:innen von F&W seien gut über die Bewohner:innen informiert. Diese könnten F&W freiwillig mitteilen, wo ihre Kinder eingeschult würden oder wo sie eine Ausbildung begännen. Es werde dann versucht, dies zu berücksichtigen. Auch nach dem Umzug würden die Geflüchteten weiter unterstützt etwa bei der Suche nach Kitaplätzen. Derzeit sei er optimistisch, viele Bewohner:innen in der Umgebung unterbringen zu können. Im Einzelfall könne mit dem Auszug auch ein paar Tage gewartet werden, wenn beispielsweise eine Wohnung in Aussicht stehe. Bis zum 31.03.2023 müssten dann aber alle Bewohner:innen ausgezogen sein, weil danach der Abbau der örU beginne.

 

In anderen örU habe sich gezeigt, dass die Bewohner:innen nicht immer freiwillig auszögen oder den Auszug herauszögerten. Ab Mitte Februar müssten dann Ausweisungsbescheinigungen an die Bewohner:innenr den Auszug aus der örU ausgestellt werden, da es unmöglich sei, alle Auszüge erst am 17.03.2023 durchzuführen.

 

Eine Vertreterin des Runden Tisches Blankenese e.V.hrt aus, es habe in der Vergangenheit Zusagen gegeben, sich des Problems anzunehmen. Das sei leider nicht erfolgt. In der örU lebten unter anderem Familien mit Kindern und Menschen, die in der Umgebung einen Arbeitsplatz hätten. Zudem seien viele der Bewohner:innen gut integriert und besuchten die Schulen, Kitas, etc. in der Umgebung. Einige der Bewohner:innen seien traumatisiert, bräuchten weiter Unterstützung und dürften deshalb nicht in Hallen untergebracht werden. Ferner sei unklar, wann der Neubau am Björnsonweg fertig sein werde. Dabei werde es sich außerdem um Sozialwohnungen handeln, in die nur Menschen mit einem entsprechendem Aufenthaltstitel ziehen dürften. Teile der örU Björnsonweg sollten solange stehen bleiben, bis das neue Gebäude gebaut sei. Davon abgesehen sei ehrenamtliches Engagement ohne einen guten Informationsfluss sehr schwer.

 

Frau Schulz-Müller bedauert, dass die Menschen, die sich durch ihre Erfahrungen in einer besonderen Situation befänden, nun in eine schwierige Situation gebracht würden. Die Menschentten teilweise schlimme Erfahrungen gemacht, seien traumatisiert, tten Probleme mit der deutschen Sprache und ssten weiter unterstützt werden. Es sei nie leicht gewesen, Menschen gut in Altona unterzubringen. Gegebenenfalls sei es denkbar, die Bewohner:innen zumindest auch in den anderen örU in Altona unterzubringen.

 

Frau Bödeker-Schoemann weist darauf hin, dass durch den Abbau der örU Unterbringungsplätze verloren gingen und die Bewohner:innen nicht nur in bestehenden örU, sondern auch in neuen etwa in Hotels oder Pensionen untergebracht werden sollten.

 

Frau Blume unterstreicht, es sei immer ein Anliegen der Politik gewesen, die Bewohner:innen der örU Björnsonweg ortsnah unterzubringen. Die Politik habe dem Rückbau der örU Björnsonweg nur zugestimmt, da die Bereitschaft der Fachbehörde signalisiert worden sei, die Bewohner:innen in der Umgebung unterzubringen bzw. zurückziehen zu lassen.

 

Frau Neumann verweist auf die ehemalige örU am Blomkamp. Nach deren Schließung hätten nicht viele Menschen in der Umgebung untergerbacht werden können. Sie weist darauf hin, dass gegebenenfalls leerstehende Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben genutzt werden könnten.

 

Herr Schmidt bedauert, dass die Menschen, die im Björnsonweg eine Heimat gefunden hätten, nun ausziehen müssten. Die SAGA Unternehmensgruppe habe in den letzten Jahren viele ihrer Wohnungen aufgestockt. Gleichzeitig würden wenige Menschen in Wohnungen der SAGA Unternehmensgruppe untergebracht. Daran müsse angesetzt werden. Ferner sei die örU Alte Königstraße zwar noch im Bezirk Altona, aber ein anderer und weit vom Björnsonweg entfernt liegender Sozialraum. Er bittet das Amt um einen Nachtrag zur personellen Besetzung der Fachsteller Wohnungsnotfälle und um einen Sachstand, wie viele Vermittlungen in den letzten zwei Jahren aus örU in Wohnraum erfolgt seien.

 

Frau Hampe sichert einen Nachtrag zu Protokoll zu.

 

[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:

Der Ausschuss hat den Nachtrag am 01.02.2023 per E-Mail erhalten.]

 

Herr Ziegert bekräftigt die Idee, die örU Björnsonweg nur zum Teil abzubauen. Die aktuellen Entwicklungen seien bei der ursprünglichen Entscheidung nicht bedacht worden.

 

Herr Schirrmacher erkundigt sich, ob mittlerweile W-LAN in allen örU vorhanden sei. Außerdem habe er gehört, dass in der örU am Albert-Einstein-Ring (AER) zwischenzeitlich keine Mitarbeiter:innen aufzufinden gewesen seien.

 

Herr Grube merkt an, die örU am AER liege nicht in seiner Zuständigkeit. Er habe davon nicht gehört und halte dies für unwahrscheinlich.

 

Frau Blume stellt fest, Herr Schirrmachers Fragen bezögen sich nicht auf den TOP.

Nach kurzer Diskussion beschließt der Ausschuss einvernehmlich, eine Pressemitteilung mit dem Inhalt zu verfassen, dass die Bewohner:innen möglichst ortsnah unterzubringen sind, geprüft werden soll, ob Menschen in Wohnungen der SAGA-Unternehmensgruppe oder Hotelzimmer umziehen können und ob die örU nur zum Teil zurückgebaut werden kann.


Anlagen
TOP 2.1 Nachtrag Sozialbehörde (566 KB)

Ö 2.2

Strom- und Gesundheitsversorgung in der öffentlich-rechtlichen Unterkunft Schnackenburgallee (Fortsetzung der Beratung vom 19.12.2022 Referierende: Vertretungen der Sozialbehörde)

Fortsetzung der Beratung vom 19.12.2022.

 

Frau Blume weist darauf hin, dass die Ausschussmitglieder am 13.01.2023 einen Sachstand der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) erhalten hätten. Demnach sei für die Zelte eine ausreichende Stromversorgung vorhanden.

 

Frau Hampe ergänzt, dass die Zelte in der öffentlich-rechtlichen Unterkunft (örU) Schnackenburgallee mittlerweile nicht mehr stark und in der örU Vorhornweg gar nicht mehr belegt seien.

 

Eine Vertretung der Sozialbehörde berichtet, dass in kurzer Zeit viele Menschen nach Hamburg gekommen seien, sei auch für die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung eine große Herausforderung gewesen. Da Geflüchtete aus der Ukraine einen anderen Status hätten als Geflüchtete anderer Herkunftsländer, durchliefen diese eigentlich nicht die Erstuntersuchung, die unter anderem eine Tuberkuloseuntersuchung beinhalte. Mit der Behörde für Inneres und Sport sei daher vereinbart worden, diese trotzdem anzubieten. r Impfungen würden mobile Angebote gemacht. Gefragt seien insbesondere die Sechsfachimpfung und MMR (Masern, Mumps und Röteln). Über die Gesundheitsversorgung werde über Infoblätter und eine Homepage aufgeklärt. Ziel sei es, die Geflüchteten aus der Ukraine, die durch ihren Status gesetzlich krankenversichert seien, in die Regelversorgung zu bringen. Diese könnten also zum Beispiel auch niedergelassene Ärzte:Ärztinnen besuchen. Flankierend dazu sei ein:e Arzt:Ärztin mittwochs drei Stunden und das Deutsche Rot Kreuz e.V. (DRK) die Woche über von 9 bis 17 Uhr vor Ort. Das DRK bemühe sich auch, die Geflüchteten bei ihren Problemen zu unterstützen und werde von Dolmetscher:innen für russisch und ukrainisch begleitet. Außerdem nne noch auf ein Videodolmetschsystem zurückgegriffen werden, das viele weitere Sprachen abdecke. Bei psychischen Krankheiten werde an die entsprechenden Stellen im Regelsystem verwiesen. Außerdem gebe es für traumatisierte Geflüchtete besondere Angebote, auf die ebenfalls verwiesen werde.

 

An einer Neuausschreibung der Gesundheitsversorgung, insbesondere mit einem höheren Einsatz von allgemein- und kindermedizinischen Ärzt:innen vor Ort, werde intensiv gearbeitet. Das Ziel, die Menschen in die Regelversorgung zu bringen, solle dabei aber weiter gelten. Eine entsprechende Unterstützung zur Orientierung im Regelsystem werde ebenfalls Bestandteil der Neuausschreibung sein. Dies sei ohnehinr alle Geflüchteten schwierig. Auch Dolmetschen werde wieder Teil der Neuausschreibung.

Ö 3

Schuleingangsuntersuchungen und schulzahnärztliche Untersuchungen Sachstandsbericht des Amtes (Angemeldet von der Fraktion GRÜNE)

Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.

 

Frau Dr. Pruskilhrt aus, aufgrund der angespannten Situation während der Pandemie und der langen Vakanz der Abteilungsleitung sei die Anzahl der untersuchten Kinder in den letzten Jahren nicht zufriedenstellend gewesen. Mittlerweile seien alle Stellen inklusive der Abteilungsleitung besetzt und auch die zuletzt im Infektionsschutz eingesetzten Kräfte wieder zurück. Die Untersuchungsfrequenz sei mittlerweile fast wieder normal. Im Einschulungsjahr 2023/ 2024 seien 2.980 Kinder angemeldet. Bis zum 31.12.2022 seien davon bereits 1.200 Kinder untersucht worden. Ein Vergleich der Daten desselben Untersuchungszeitraums des Jahres 2019 habe keine Verschlechterung von Gewicht und Sprachfähigkeit der Kinder ergeben. Eine Erklärung dafür könne möglicherweise sein, dass Kitas in Hamburg auch während der Pandemie geöffnet gewesen seien. Es sei jedoch wichtig, die Daten für den Gesamtzeitraum abzuwarten. Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration arbeite bereits an einer Gesundheitsberichterstattung. Auch bei der zahnärztlichen Untersuchung sei keine Verschlechterung der Gesundheit zum Vergleichszeitraum des Jahres 2019 festgestellt worden.

 

hrend der Pandemie seien priorisiert auffällige Schüler:innen, die dem Gesundheitsamt gemeldet worden seien, untersucht und es sei geprüft worden, welche Schulen besonderen Untersuchungsbedarf gehabt hätten. Die nicht stattgefundenen Untersuchungen der übrigen Schüler:innen könnten nun jedoch nicht nachgeholt werden. Sie sichert einen Nachtrag zu, wie viele Kinder im Jahr 2019 insgesamt untersucht, wie viele auffällige Scler:innen während der Pandemie gemeldet und in welchen Schulen während der Pandemie Untersuchungsbedarfe festgestellt worden seien.

 

[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:

Bei Protokollveröffentlichung liegt der Nachtrag noch nicht vor.]

 

Frau Neumann merkt an, dass Untersuchungsergebnisse der Kinder während und direkt nach der Pandemie alarmierend gewesen seien.

Ö 4

Gesundheitskiosk für den Stadtteil Lurup Sachstandsbericht des Amtes (Fortsetzung der Beratung vom 19.12.2022)

Fortsetzung der Beratung vom 19.12.2022.

 

Frau Hampe berichtet, der Zuwendungsbescheid für das Lokale Gesundheitszentrum (LGZ) für die Stadtteile Osdorf und Lurup sei am 30.09.2022 erteilt worden. Eine Stelle sei bereits besetzt, eine zweite Person trete ihre Stelle im Februar 2023 an. Einarbeitung und Vernetzung des LGZ im Stadtteil fänden seit Oktober 2022 statt. Zum Februar 2023 würden die Räumlichkeiten an den Träger übergeben. Alle Mittel, die aufgrund der verspäteten Übergabe der Räume jetzt eingespart würden, dürften über den gesamten Projektzeitraum eingesetzt werden.

Angesprochen auf einen Gesundheitskiosk im Stadtteil Lurup habe das Amt auf den derzeitigen Aufbau des LGZ verwiesen und erklärt, keine Doppelstrukturen schaffen zu wollen. Dies wäre nicht sinnvoll und für das Amt aus Ressourcengründen nicht leistbar. Außerdem sehe das Amt am Gesundheitskiosk kritisch, dass dessen Leistungen derzeit nur Versicherte der AOK Rheinland/ Hamburg in Anspruch nehmen könnten, während das LGZ allen offen stehe. Wenn das LGZ angelaufen sei, könne darüber nachgedacht werden, unter dessen Dach mobile Angebote vergleichbar eines Gesundheitskiosks im Stadtteil Lurup anzubieten. Die Förderrichtlinie der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) sehe die Finanzierung eines LGZ für drei Jahre pro Bezirk vor. Ein zweiter Standort pro Bezirk sei nicht vorgesehen.

 

Frau Dr. Pruskil ergänzt, aus dem Eckpunktepapier des Bundesministeriumsr Gesundheitr Gesundheitskioske solle im Jahr 2023 ein Gesetz erarbeitet und vom Bundestag beschlossen werden, das alle Krankenkassen einschließe.

rzlich habe ein Gespräch mit der Sozialbehörde sowie der AOK Rheinland/ Hamburg und der Mobil Betriebskrankenkasse stattgefunden. Alle Beteiligten verfolgten dasselbe Ziel, in den Stadtteilen Osdorf und Lurup die Struktur der Unterstützungsangebote zu verbessern. Der Ansatz eines LGZ sei aber ein anderer als beispielsweise der des Gesundheitskiosks in den Stadtteilen Billstedt/ Horn. Im Gespräch sei sich darauf verständigt worden, dass der Standort eines weiteren Gesundheitskiosks in Hamburg noch offen und zu diskutieren sei.

 

Auf Herrn Ziegerts Nachfrage erläutert sie, Ärzt:innen zögen sich aus bestimmten Regionen Hamburgs, wie etwa den Stadtteilen Osdorf und Lurup, zurück. Mit dem LGZ werde versucht, verschiedene Angebote zu vernetzen. Vorgabe für das LGZ sei, dass der Träger ein gemeinnütziger Verein sein müsse. Weiter müsse es eine Kooperation mit einem:einer Allgemeinmediziner:in und/ oder einem:einer Kinderarzt:ärztin und dem Bezirksamt geben. Ziel sei außerdem Sozialberatung und Community Health Nursing anzubieten.

 

Frau Blume erklärt, dass in den Stadtteilen Osdorf und Lurup eine Unterversorgung der medizinischen Versorgung festgestellt worden und ein LGZ hier deshalb notwendig sei.

 

Frau Neumann verweist auf die gute Präsentation in der Sitzung vom 18.10.2021. Aus dieser gehe verständlich hervor, warum ein LGZ im Stadtteil Osdorf sinnvoll und was dessen Konzept sei. Sie bitte darum, Ende des Jahres 2023 vorzustellen, wie sich die Strukturen etabliert hätten und welche Aktuer:innen am LGZ vor Ort beteiligt seien. 

 

Frau Illing erklärt, die Pressemitteilung mit dem Inhalt, dass im Stadtteil Lurup ein Gesundheitskiosk eröffnet werden solle, sei verwirrend gewesen. Die Ausführungen des Amtes hätten sie nun beruhigt. Die nun geplanten Angebote sollten nicht für die Versicherten einer bestimmten Krankenkasse, sondern für alle zugänglich sein.

Ö 5

Mitteilungen

Ö 5.1 - 21-3705

Bericht über den Mittelabfluss des Quartiersfonds II für das IV Quartal 2022 Mitteilungsdrucksache des Amtes

Der TOP mit der Drucksache 21-3705 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5.2 - 21-3684

Raum für Geflüchtete in Altona schaffen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 13.10.2022

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5.3 - 21-3687

Notunterkunft auf der Sportanlage Wichmannstraße (Bezugnehmend auf die Mitteilungsdrucksache 21-3523) Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.10.2022

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6

Verschiedenes

Frau Illing stellt die Notfallmappe vor, die nun endlich fertiggestellt worden sei. Diese sei nicht nur an Senior:innen gerichtet. Für die Finanzierung tten Restmittel der Seniorenarbeit verwendet werden können und es hätten die von der Bezirksversammlung zur Verfügung gestellten Mittel nicht genutzt werden müssen.

 

Frau Hampe erklärt, die öffentlich-rechtliche Unterkunft (örU) am Vorhornweg sei eine Notunterkunft, die derzeit nicht vollständig belegt sei. Diese solle in eine richtige örU umgebaut werden.