Notunterkunft auf der Sportanlage Wichmannstraße (Bezugnehmend auf die Mitteilungsdrucksache 21-3523) Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.10.2022
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.10.2022 anliegende Drucksache 21-9086B beschlossen.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat hierzu mit Schreiben vom 13.12.2022 wie folgt Stellung genommen:
Anlass:
Die Bezirksversammlung Altona spricht sich mit dem Beschluss Dr. 21-9086B dafür aus, die Sportanlage Wichmannstraße für eine Unterbringung einer großen Anzahl Geflüchteter zu nutzen. Hierfür solle die Sportanlage aus dem Sportrahmenvertrag entlassen und für Traglufthallen als Notunterkunft zur Verfügung gestellt werden. Vor dem Hintergrund, dass Sportflächen im Hamburger Westen ein knappes Gut seien, erwarte die Bezirksversammlung, dass andere Sportflächen, insbesondere Schulsporthallen, in Altona nicht in Anspruch genommen werden. Vordringlich sollten alle anderen verfügbaren Freiflächen/ Gebäude genutzt werden.
Stellungnahme:
Die zuständigen Behörden danken dem Bezirksamt sowie der Bezirksversammlung Altona für die Solidarität und Unterstützung, zusätzliche und dringend benötigte Unterbringungskapazitäten für Schutzsuchende zu schaffen. Damit leistet der Bezirk Altona einen wichtigen Beitrag, dass es Hamburg gelingt, neben den mit Stand 29. November 2022 insgesamt bereits rund 14.900 zusätzlich geschaffenen Plätzen die weiterhin erforderlichen Kapazitäten zu realisieren und den Schutzsuchenden einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen.
Nach wie vor suchen Menschen aus der Ukraine und aus anderen Krisenregionen der Welt in Deutschland und in Hamburg Schutz. Seit dem 24. Februar 2022 sind mit Stand 1. Dezember 2022 41.123 Personen in Hamburg registriert worden, davon wurden bisher 4.441 Personen in andere Länder verteilt, sodass 36.682 Schutzsuchende aus der Ukraine in Hamburg verblieben sind. Rund 17.300 Menschen aus der Ukraine wurden seit Kriegsbeginn untergebracht.
Aktuell liegen die Zugänge Schutzsuchender aus anderen Herkunftsländern seit Jahresbeginn mit Stand 30. November 2022 bei 10.274 Personen, von denen 7.029 in Hamburg verblieben sind, 5.127 davon mit Unterbringungsbedarf. Dies entspricht im Vergleich zu den Vorjahren einem sehr hohen Niveau. Im Übrigen siehe auch https://www.hamburg.de/sfa-lagebild/.
Die zuständigen Behörden prüfen vor dem Hintergrund der dramatischen Situation mit Hochdruck fortlaufend alle Möglichkeiten, Unterkünfte und Unterkunftsplätze neu zu errichten beziehungsweise zu erhalten. Der Kapazitätsaufbau schließt hierbei sowohl die Schaffung kurzfristiger Notfall- und Interimskapazitäten (Anmietung von Hotels, Herrichtung von Gewerbeobjekten, Vorbereitung von Hallen), auch auf Basis des Gesetzes zum Schutz der Sicherheit und öffentlichen Ordnung, als auch die Neuentwicklung von Standorten im Regelsystem ein. Hierfür müssen grundsätzlich alle geeigneten Flächen in Anspruch genommen werden. Da geeignete Flächen nur begrenzt zur Verfügung stehen, muss die Priorität auf der schnellstmöglichen Schaffung von Plätzen liegen, um die dauerhafte Auskömmlichkeit der Unterbringungskapazitäten sicherzustellen. Der zukünftige Bedarf für Kapazitäten zur Unterbringung Schutzsuchender kann gegenwärtig – auch im Hinblick auf die derzeitige geopolitische Lage – nicht eingeschätzt werden.
Die Nutzung von Sporthallen und Sportflächen, die in aktiver Nutzung sind, ist dabei eine temporäre Notmaßnahme. Aktuell werden die Sporthallen der Berufsschulen (BS) im Bezirk Hamburg-Mitte am Ebelingplatz, in der Dratelnstraße, Wendenstraße und im Bezirk Hamburg-Nord im Tessenowweg als Notfallstandorte genutzt. Die Auswahl der Sporthallen erfolgte unter sorgfältiger Abwägung unter Beteiligung des Federführers Sport Bezirksamt Harburg, des Bezirkes Mitte (Kat- und Bevölkerungsschutz), des Landessportamtes, des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB), dem FMHH, und des Sportbundes Hamburg. Dabei wurde Wert darauf gelegt, auf Sporthallen der allgemeinbildenden Schulen zu verzichten und sich auf Hallen der Berufsschulen zu begrenzen. Bestimmende Faktoren waren hier Verfügbarkeit in Verbindung mit Sanierungen, das Maß der Entbehrlichkeit für den BS-Schulsport, die Auslastung durch Vereinssport und Möglichkeit der Verlegung der Nutzung, Dreifeldhallen mit adäquater Sanitärstruktur, ausreichend Außenflächen, Möglichkeiten des Bodenschutzes.
Die Planungen zur Fläche Wichmannstraße sind noch nicht abgeschlossen. Eine Beteiligung der Bezirksversammlung nach § 28 BezVG ist vorgesehen.
Die zuständigen Behörden bitten um weiterhin uneingeschränkte Unterstützung bei der Bewältigung der herausfordernden Situation.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.