Frau Stobbe stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Herr Nagel und Herr Wehr (beide Jungenarbeit Hamburg e.V.) stellen den Träger sowie das Projekt „com!Büse“ anhand einer Präsentation (siehe Anlage) vor. Darüber hinaus heben sie auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes hervor:
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE. Fortsetzung der Beratung vom 04.01.2023.
Frau Holert (Sozialbehörde) berichtet auf Nachfragen Folgendes:
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE. Fortsetzung der Beratung vom 04.01.2023.
Frau Hirschfeld wirbt dafür, sich weiter mit dem Thema von geflüchteten Kindern und Jugendlichen auseinanderzusetzen. Sinnvoll könne sein, die Unterkunft in der Theodorsraße engmaschiger in den Blick zu nehmen.
Herr Schmidt und Frau Neldner sprechen sich ebenfalls dafür aus, weiter aufmerksam zu sein. Ggf. könne man sich periodisch immer wieder mit dem Thema auseinandersetzen.
Frau von Stritzky berichtet, dass auf der Website der Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben (https://www.hamburg.de/sfa/) regelmäßig aktuelle Information zur Verfügung gestellt würden.
Der Ausschuss bittet einvernehmlich darum, dass in eine der kommenden Sitzungen der Träger der Unterkunft Theodorstraße in den Ausschuss eingeladen wird.
Die Drucksache wird einvernehmlich in die Sitzung am 01.03.2023 vertagt.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, dass das Thema nicht weiter als Standardtagesordnungspunkt vorgesehen wird.
Herr Vödisch stellt den bisherigen Werdegang der Beratungen über das Konzept und die letzten – in der vergangenen Sitzung des Unterausschusses zur Beteiligung von Kindern und Jugendliche (JHA) – erarbeiteten Änderungsvorschläge vor. Bundesweit gebe es bereits eine Vielzahl von unterschiedlichst organisierten Jugendgremien. Ein Auszug über diese sei in der Drucksache 21-3743 aufgeführt (siehe TOP 8.1.1). Viele Gremien hätten hierbei ein eigenes Budget in Größenordnungen von 1.000 bis 14.000 Euro. Auch hätten sich bereits in mehreren Bundesländern Dachverbände gegründet. Angelehnt an die Fachstellen zur Ombudschaft könnte für die Koordinierungsstellen grob – wenn von entsprechenden Stellen in allen Bezirken inklusive übergeordneten Stellen ausgegangen werde – mit einer Größenordnung der Kosten von rund 1,6 Mio. Euro gerechnet werden. Für eine einzelne Stelle im Bezirk könnten sich die Kosten auf 160.000 Euro belaufen. Hier sei aber eine genauere Berechnung des Bezirksamtes notwendig. Es sei realistisch, dass entsprechende Mittel im Haushalt der Stadt zur Verfügung gestellt werden könnten, wenn es einen entsprechenden politischen Willen gebe. Er werbe diesbezüglich dafür, dass die Fraktionen intern weiter berieten und sich auch an die Bürgerschaftsfraktionen wendeten. Auch könne über finanzielle Töpfe, etwa dem Bundestopf „Demokratie leben“, nachgedacht werden. Er appelliere, dass möglichst heute über das Rahmenkonzept entschieden werde. Dieses könne auch nach einem Beschluss weiter angepasst, erweitert und an die gemachten Erfahrungen angepasst werden. Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek stehe mit deren Konzept ebenfalls kurz vor einer Beschlussfassung. Auch dort werde eine Koordinierungsstelle eingefordert.
Herr Schmidt lobt das Konzept. Es müsse allerdings grundlegend überlegt werden, wie dieses in die Wege geleitet werden könne, ohne dass man sich von den bearbeitenden Behörden einfach negative Rückmeldungen bezüglich der Umsetzbarkeit einhole. Daher wäre es gut, wenn vom Bezirksamt eine Einschätzung über die Umsetzbarkeit erfolge. Es sei besser, sich jetzt die Zeit zu nehmen, anstatt einfach zu beschließen, mit der Gefahr, dass das Konzept dann scheitere. Auch wäre es gut, wenn ggf. bezirksübergreifend und auf Landesebene Gespräche gesucht würden, um ein einheitliches Vorgehen abzustimmen. Ggf. wäre zudem die neu implementierte Sprechstunde der Bezirksamtsleiterin eine Möglichkeit, Kinder und Jugendliche an der Ausgestaltung des Konzeptes zu beteiligen. Unter Ziffer 3 müsse es statt „diktatisch“ „didaktisch“ heißen.
Herr Lenz-Egbering weist auf das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hin, für das zu diesem Themenfeld mit konkreten Konzepten Fördergelder beantragt werden könnten. Die Frist für die Kommunen sei zwar aktuell abgelaufen, es werde aber weitere Bewerbungsphasen geben.
Frau Hirschfeld hebt hervor, dass sie das Konzept sehr positiv sehe und sich für die geleistete Arbeit bedanke. Wichtig sei nun, mit allen beteiligten Akteur:innen Gespräche zu suchen, um das Konzept möglichst zielgerichtet starten lassen zu können und zu vermeiden, dass dieses am Ende an fehlender Umsetzbarkeit scheitere. Insbesondere sei es wichtig, die Fragen bezüglich der Finanzierung im Vorwege zu klären. Das Konzept als solches solle damit in keiner Weise in Frage gestellt werden. Sie begrüße den Vorschlag, eine Einschätzung des Amtes bezüglich der Umsetzbarkeit einzuholen und wolle weiterhin mit den Akteur:innen auf Landesebene im Kontakt bleiben.
Frau Müller-Möller hebt hervor, dass die Forderungen und Ideen im Konzept nicht ungewöhnlich, sondern in vielen Bundesländern bereits in der Praxis gelebt würden. Hierbei seien die Koordinierungsstellen von zentraler Bedeutung, um die Gremien organisatorisch zu unterstützen. Die Klärung der finanziellen Frage sei nicht allein von der Politik und den Ausschüssen durchführbar. Nicht vergessen werden dürfe, dass das Bezirksverwaltungsgesetz explizit die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einfordere. Daher sei es wichtig, zeitnah Lösungen anzustreben.
Frau von Stritzky ergänzt, dass über das Konzept schon seit vielen Jahren beraten werde, schon lange bevor der Unterausschuss zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eingerichtet worden sei. Das Konzept sei inhaltlich zu unterstützen, werde dem Auftrag aus § 33 BezVG gerecht und solle nicht an der finanziellen Frage scheitern. Ggf. sei ein Prüfauftrag, wie die Finanzierung erfolgen könne, denkbar.
Herr Schwarz weist ebenfalls auf die Bedeutung der Umsetzung des Konzepts und den langen Erarbeitungsprozess hin. Wichtig sei, dass nun weiter alle zusammen an der Beschlussfassung und Umsetzung des Konzepts arbeiteten.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig bei Enthaltung der Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten zu prüfen, inwieweit die Inhalte des Rahmenkonzept-Entwurfes vom Bezirksamt umgesetzt werden könnten. Um möglichst kurzfristig weiter über das Konzept beraten zu können, wird das Amt gebeten, die Beantwortungsfrist gemäß § 19 BezVG-Vereinbarung möglichst nicht auszuschöpfen, sondern so früh wie möglich eine Rückmeldung zu geben.
Siehe auch TOP 8.1.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Wolf berichtet, dass bisher zwei Sprechstunden stattgefunden hätten und darin ein breites Spektrum an Themen angesprochen worden sei. Die Sprechstunden seien nicht örtlich gebunden, sondern könnten sowohl in externen als auch in Räumlichkeiten des Bezirksamtes stattfinden.
Herr Vödisch berichtet, dass auch in anderen Bezirken Sprechstunden eingeführt worden seien und erste Termine stattgefunden hätten.
Mehrere Ausschussmitglieder bedauern, dass der Jugendhilfeausschuss bei der Entwicklung des Sprechstundenkonzepts nicht beteiligt worden sei.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.
Frau Wolf stellt die Drucksache vor. Seit dem Beschluss im Jahr 2020 seien die Baukosten deutlich gestiegen. Insgesamt gebe es für beide Varianten bei den investiven Mitteln genügend Spielräume, um diese umzusetzen.
Herr Schmidt führt aus, dass bei Projekten der Sprinkenhof GmbH oft das Gefühl entstehe, dass die Umsetzungen lange dauerten und die Kosten am Ende höher seien als ursprünglich geplant. Es sei aber sinnvoll, die Variante B zu beschließen, die einen deutlichen Mehrwert für das Jugendzentrum bedeute.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Wolf stellt die aktuellen Planungen zum Jugendclub Struenseestraße anhand einer Präsentation vor (siehe nicht-öffentliche Anlage). Viele Aspekte seien noch nicht abschließend geklärt. Auch eine Verschiebung des Gebäudekörpers oder ein neuer Standort seien denkbar.
Frau Wolpert ergänzt, dass zu den bisherigen Planungen von Schulbau Hamburg und der Behörde für Schule und Berufsbildung zum Struenseequartier viele offene Fragen bestünden. Beispielsweise sei bestehende Gleisinfrastruktur zunächst nicht berücksichtigt worden. Auch sei mit Entwürfen an die Politik herangetreten worden, die innerhalb weniger Wochen überholt gewesen seien. Es gebe generell viel Klärungsbedarf. Daher seien die zuständigen Fachbehörden in die kommende Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung am 06.02.2023 zusammen mit den Mitgliedern des Planungsausschuss eingeladen, um gemeinsam diskutieren zu können.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Wolf kündigt an, dass das Amt zu diesem Thema in der kommenden Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten einen TOP anmelden werde, in dem die Beratung dann vertieft werden könne.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Es gibt keine Wortmeldungen.