Nebengebäude Sülldorfer Landstraße 333 Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA)
Letzte Beratung: 01.02.2023 Jugendhilfeausschuss Ö 8.3
In den Jahren 2018 und 2020 wurde das Hauptgebäude des Jugendzentrums (JuZ) Rissen, Sülldorfer Landstraße 333 in Hamburg, ertüchtigt und saniert. In der Baugenehmigung für das Haupthaus ist vorgesehen, dass ein barrierefreies WC erstellt wird.
Als Ort bietet sich der Standort des jetzigen Nebengebäudes an. Aufgrund von Feuchtigkeit und Schadstoffen im Bauwerk muss das Nebengebäude abgebrochen und fachgerecht entsorgt werden. Die Entscheidung über die Neugestaltung des Nebengebäudes hat der Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 30.09.2020 getroffen, aufgrund von vier Vorschlägen der Sprinkenhof GmbH (siehe Drs. 21-1268). Die Variante 4 beinhaltet den Abbruch des bestehenden Nebengebäudes sowie die Herstellung einer Terrassenüberdachung mit barrierefreiem WC und Geräteschuppen.
Durch die massive Preissteigerung aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie, des russischen Angriffskrieges und des Personalmangels im Baugewerbe hat sich der geplante Kostenrahmen auf 264.874 Euro mehr als verdoppelt.
Daher wird der Jugendhilfeausschuss um eine erneute Entscheidung gebeten. Der Verpflichtung laut Baugenehmigung, ein barrierefreies WC zu errichten, muss das Bezirksamt Altona nachkommen. Auch der Abbruch des bestehenden Nebengebäudes ist zwingend erforderlich, da es nicht genutzt werden kann und langfristig eine Gefahrenquelle für die Kinder und Jugendlichen wird.
Daher legt das Amt zwei Varianten zur Entscheidung vor.
Variante A:
Abbruch incl. fachgerechter Entsorgung, Herstellung des barrierefreien WC: 183.224 Euro brutto
Variante B:
Abbruch incl. fachgerechter Entsorgung, Herstellung des barrierefreien WC, Geräteschuppen und Terrassenüberdachung: 264.874 Euro brutto
Finanzielle Mittel sind für beide Varianten in der Rahmenzuweisung Investive Mittel KJA/JSA vorhanden.
Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig, die Variante B zu beschließen.
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Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung gebeten.
Kostenpläne zu Variante A und B (nicht-öffentlich)
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