21-0872.1

Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet Wittenbergen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 26.03.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.09.2020
27.08.2020
Ö 14.22
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 26.03.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-0362.1 beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hat hierzu mit Schreiben vom 11.05.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Die BUE begrüßt die Zustimmung der Bezirksversammlung Altona zum vorgelegten Entwurf des Pflege- und Entwicklungsplans (PEP) für das Naturschutzgebiet (NSG) Wittenbergen, der eine langfristige Leitlinie zur Umsetzung der für das Gebiet aufgestellten naturschutzfachlichen Ziele darstellt. Für die Umsetzung des PEP ist in erster Linie das Bezirksamt Altona zuständig, das bereits in der Vergangenheit hierbei eine vielfältige Unterstützung seitens der BUE erfahren hat.

 

Die im Beschluss genannte Priorisierung wird seitens der BUE befürwortet. Sie erarbeitet derzeit ein Besucherinformationssystem für alle Hamburger NSG, das zu einer einheitlichen Ausschilderung und Erkennbarkeit der NSG beitragen soll. Diese Schilder sollen sukzessive in den Hamburger NSG aufgestellt werden. Zwischenzeitlich sollen Schilder mit Piktogrammen auf die wesentlichen Verbotstatbestände in den NSG aufmerksam machen. Im Rahmen der Einführung eines Rangerdienstes für die NSG der Freien und Hansestadt Hamburg wird auch im NSG Wittenbergen eine deutlich höhere Präsenz der Naturschutzverwaltung für die Information der Bürgerinnen und Bürger über die im NSG geltenden Regeln möglich sein. Zum jetzigen Zeitpunkt wird mit der Einstellung der Rangerinnen und Ranger im Herbst 2020 gerechnet.

 

Die im NSG Wittenbergen durchgeführten Maßnahmen werden in enger Abstimmung zwischen Bezirksamt und Fachbehörde durchgeführt. Hierbei spielt auch der Schutz der für das Landschaftsbild bedeutsamen Großbäume bei naturschutzfachlich notwendigen Fällmaßnahmen eine wichtige Rolle. Für die Umsetzung der Maßnahmen stehen bei der BUE ausreichende Haushaltsmittel und Personalressourcen zur Verfügung, die eine Maßnahmendurchführung auch dann ermöglichen, wenn bezirkliche Ressourcen hierfür nicht ausreichen. Die Schaffung weiterer bezirklicher Personalstellen aus Mitteln der BUE über die durch den NaturCent oder in Folge der Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten!“ geschaffenen Stellen hinaus wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten.

 

Der BUE ist die Bedeutung einer Akzeptanz schaffenden Öffentlichkeitsarbeit insbesondere bei der Durchführung von Fällarbeiten bewusst. Sie beabsichtigt nach dem Ende der durch das Coronavirus bedingten Kontakteinschränkungen die Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Rissener Bürgerinnen und Bürger. Hierfür wird, um die geplanten Maßnahmen besser erläutern zu können, mit großer Wahrscheinlichkeit ein Veranstaltungsformat vor Ort gewählt werden.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 07.07.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 3:

Die Vorgaben nach dem Punkt 3 des Beschlusses zum Erhalt der Großbäume werden bei Unterhaltungsarbeiten seitens des Bezirksamtes eingehalten.

 

Zu 5:

Das Bezirksamt steht bei größeren Eingriffen in das Naturschutzgebiet für eine öffentliche Informationsveranstaltung mit der BUE zur Verfügung.

 

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