21-0362

Entwurf des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet Wittenbergen Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.03.2020
04.02.2020
07.01.2020
27.11.2019
Sachverhalt

Das Naturschutzgebiet (NSG) Wittenbergen unterliegt der fachlichen Zuständigkeit durch das Bezirksamt Altona. Betreuungsverträge bestehen mit dem Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) sowie der Gesellschaft für ökologische Planung e.V. (GÖP).

Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) bestimmt die Entwick­lungsziele für das NSG Wittenbergen sowie die zur Erhaltung und Entwicklung seiner Fauna und Flora erforderlichen Maß­nahmen. Er ist in enger Abstimmung mit der Fachbehörde und dem Bezirk Altona erstellt worden und bildet die fachli­che Grundlage für die Umsetzung der Entwicklungsziele und die Durchführung der Maßnah­men.

 

Die Entwicklungsziele für das NSG Wittenbergen insgesamt lassen sich wie folgt definieren:

-          Erhalt der naturräumlich und kulturhistorisch bedingten Biotopvielfalt der Geestkante am nördlichen Rand des Elbtals

-          Steigerung der naturschutzfachlichen Qualitäten in den vorkommenden Lebensräumen

-          Förderung besonders schutzwürdiger Tier- und Pflanzenarten im Gebiet

-          Umwandlung der Siedlungsflächen in naturnahe Lebensräume

-          Erhalt und Pflege des Gartendenkmals Wittenbergener Weg 110

-          Vergrößerung des Anteils der Offenlandbiotope.

 

Für die einzelnen Biotopkomplexe bedeutet dies Folgendes:

Die Waldbereiche sollen weitgehend einer eigendynamischen Entwicklung einschließlich natürlicher Verjüngung und Zerfallsphasen überlassen bleiben. Eingriffe sind aus Gründen der Verkehrssicherung auf die Wegebereiche zu beschränken. Zudem sollen Neophyten sowie Ablagerungen von Garten­abfällen entfernt werden. Im Übergangsbereich zu den Heideflächen sollen die Waldbereiche ausge­lichtet werden, um halboffene Korridore/Übergänge zu schaffen. Die wertvollen Auwaldreste sollen weiterhin geschützt und an geeigneter Stelle (z.B. durch Aufhebung der Wochenendhaus­siedlung östlich des Parkplatzes) vergrößert werden. Zum Erhalt der Krattwald-Bestände sollen die struktur­bildenden Einzelbäume mit ihren oft mehrstämmigen und tief beasteten Wuchsformen gegenüber aufwachsenden, benachbarten Konkurrenzgehölzen freigestellt werden.

 

Von den einst großflächigen Dünen und Heiden sind heute nur noch Reste erhalten. Dieser ehemals offene Zustand, der in früheren Zeiten aufgrund von Beweidung, Holznutzung und Sandabbau ent­standen war, soll künftig verstärkt wiederhergestellt werden. Dazu ist eine Optimierung der Pflege vorgesehen, also eine permanente Entfernung aufwachsender Gehölze sowie eine zyklische Regene­ration degenerierter Heidebestände sowie offener Sandflächen, um auch künftig gute Lebensräume für Insekten und Reptilien zu erhalten. Zum anderen sollen die derzeit vorhandenen Heide- und Dünen­flächen auf Kosten der Waldflächen vergrößert werden und halboffene Übergangsbereiche geschaffen werden. Zu prüfen ist die Einführung einer Schaf- und Ziegenbeweidung.

Ein weiteres Entwicklungsziel ist die zielgerichtete Pflege der Feuchtwiesen an der Elbe, um die guten Bestände der Schachblume zu erhalten und die Ausbreitung von Schilfaufwuchs zu verhindern. Dies soll durch ein geeignetes Mahdregime und eine angepasste Grabenunterhaltung erreicht werden.

An den Flussstränden der Elbe sollen künftig keine künstlichen Sandaufhöhungen mehr stattfinden, da dies zu einem Sandeintrag in die angrenzenden Flächen führte und die Standortverhältnisse der Feuchtwiese nachhaltig veränderte.

Für die Elbhänge ist die Zielsetzung je nach derzeitiger Ausgestaltung abschnittsweise unterschied­lich. Diese südexponierten Hangbereiche sind durch ihr Kleinklima sowie ihre geologische Situation besonders wertvoll und bieten vielfältige Standortverhältnisse, die derzeit aber durch die dominie­rende Bewaldung und den geringen Anteil offener Erosionshänge nicht optimal ausgebildet sind. In den stärker bewaldeten Bereichen gelten daher die gleichen Ziele wie in den übrigen Waldbereichen. Zusätzlich sollen hier Hangbefestigungen entfernt werden, um Erosion zu fördern und wichtige Lebens­räume für Insekten und Mollusken zu schaffen. Die unbewaldeten Hangbereiche sollen durch ein entsprechendes Mahdregime und Schaffung zusätzlicher Bodenanrisse offengehalten werden, um die Entwicklung mesophilen Grünlands oder Trockenrasens zu fördern.

In den historischen Parkanlagen sind pflegende Rückschnitte und Eingriffe unter gartendenkmal­pflegerischen Zielstellungen erforderlich, um die ehemaligen Parkstrukturen zu erhal­ten. Dies soll in enger Abstimmung mit den für den Naturschutz zuständigen Dienststellen erfolgen, um gemeinsam artenreiche Parkwiesen zu schaffen und alte Parkgehölze zu erhalten, die ein hohes Potenzial als Lebensraum für Tiere und Pflanzen besitzen und zum Strukturreichtum im Gebiet beitragen können.

Weiterhin ist es Ziel, die Gefährdungen und Belastungen im NSG Wittenbergen zu reduzieren. Die natürliche Sukzession schränkt die offenen Bereiche im NSG stark ein und muss mittels Pflegemaß­nahmen in den wertvollsten Bereichen unterbrochen werden. Die starke Nutzung durch Erholungs­suchende sowie unangeleinte Hunde ist eine weitere Belastung. Das Naturerlebnis soll für die Besucher weiterhin möglich sein, jedoch soll der Besucherverkehr durch entsprechende Lenkungs­maßnahmen auf die Nutzung der ausgewiesenen Hauptwege reduziert werden.

Im Pflege- und Entwicklungsplan sind insgesamt 10 zyklische sowie 10 Einzelmaßnahmen benannt, die mit unterschiedlicher Prioritätensetzung umgesetzt werden sollen. Die geschätzten jährlichen Pflegekosten belaufen sich auf ca. 96.000 Euro, die einmaligen Investitionskosten betragen ca. 213.000 Euro.

 

Anhänge

Entwurf des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet Wittenbergen