21-0221.02

Ranger für den Bezirk Bergedorf

Mitteilung

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16.04.2020
Sachverhalt

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2020,. Drs. 21-0221.01, nimmt die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) wie folgt Stellung:

 

Beschluss der Bezirksversammlung, Drs. 21-0221.01:

Der Bezirksamtsleiter setzt sich bei den zuständigen Behörden dafür ein, dass die Tätigkeit der Ranger bzw. Rangerinnen entsprechend der in den Bezirken vorhandenen Bedarfe, wie zum Beispiel aufgrund des Besucherdrucks in Naturschutzgebieten und Biotopverbunden verteilt wird. Über das Ergebnis und den Zeitablauf ist dem Umweltausschuss, unter Hinzuladung des Regionalausschusses, zu berichten.

 

 

Im Rahmen der Einigung der Hamburgischen Bürgerschaft mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten!“ wurde die dauerhafte Einrichtung von zehn Rangerstellen für die Hamburger Naturschutzgebiete (NSG) und den Biotopverbund vereinbart. Diese sollen insbesondere auf die Einhaltung der für die NSG geltenden Verbote hinwirken, die Besucherinnen und Besucher der NSG über die Ziele der Naturschutzgebietsausweisungen informieren und bei praktischen Naturschutzmaßnahmen unterstützend tätig sein.

 

Der inhaltliche Schwerpunkt der Arbeiten des Rangerdienstes, der in den kommenden Monaten zentral in der BUE eingerichtet wird, soll in den Bereichen Information über die NSG und Überwachung der in diesen geltenden Regeln liegen. Die räumlichen Schwerpunkte werden die NSG bilden, in denen die der Naturschutzverwaltung bekannten Schwerpunkte des Besucherverkehrs liegen oder in denen verstärkt Regelverletzungen erfolgen, da hier die größten aktuellen Handlungsbedarfe bestehen.

 

Der Rangerdienst wird flexibel auf örtlich oder zeitlich auftretende Besonderheiten reagieren müssen, wenn er erfolgreich sein soll. Er kann gemäß der geltenden Zuständigkeitsanordnung auch in NSG tätig werden, für die die Bezirksämter zuständig sind. Bei der Einsatzplanung werden selbstverständlich die Bergedorfer NSG einbezogen, bei denen derzeit insbesondere die Boberger Niederung und Teile der Borghorster Elblandschaft von Besucherinnen und Besuchern stark frequentiert werden.“

 

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine