Parknutzung um das HausDrei Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.09.2020
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.09.2020 anliegende Drucksache 21-1253 beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 26.01.2021 wie folgt Stellung genommen:
Bei den Außenflächen von HausDrei handelt es sich nicht um eine öffentliche Grünfläche. Der Bebauungsplan weist sie auch nicht als eine solche aus. Der Versuch, sie dennoch der öffentlichen Grünfläche zuzuschlagen und in die Unterhaltung der BUKEA zu überführen, wurde von der BUKEA abgelehnt.
Die Abteilung Stadtgrün ist bereit, die Baumpflege auf der Fläche zu begleiten, sofern die Finanzierung von anderer Stelle sichergestellt wird. In 2020 erfolgte die Finanzierung einmalig aus Mitteln des Internen Service, die fachliche Betreuung oblag der Abteilung Stadtgrün.
Gemäß Nutzungsvertrag zwischen HausDrei e.V. und dem Bezirksamt Altona übernimmt die Stadt lediglich die bauliche Unterhaltung (Dach und Fach) des überlassenen Gebäudes. Die Unterhaltung und Verkehrssicherung der zur Verfügung gestellten Fläche (3.972 m²) obliegt dem Verein. Alle Kosten, die hieraus und aus der Führung und dem Betrieb der Einrichtung entstehen, trägt ebenfalls der Verein. Laut Information von HausDrei e.V. sind diesbezüglich in den letzten Jahren verschiedene Kosten und Aufwendungen auf den Verein für die Pflege der o.g. Außenanlagen entstanden:
Angebot: Baumpflege, Baumkontrolle, notwendige Fällungen plus Abtransport des Starkholzes: 13.800,- EUR brutto
Angebot: Arealpflege, Wintergehölzschnitt, Heckenschnitt, Laubbeseitigung, Hofabläufe reinigen: 9.660,- EUR brutto
Die vorgenannten Kosten fallen nicht jährlich an, HausDrei e.V. schätzt die Kosten auf durchschnittlich 8.000,- EUR p.a.. Hinzu kommen die Kosten des Hausmeisters für die Außenflächen (Schmutzbeseitigung, Laubbeseitigung, Winterdienst, Reinigung und Entwässerung der Bolzplatzfläche, etc.) in Höhe von rd. 5.400,- EUR p.a.
Wen die o.g. Wege und Flächen zum finanziellen Nachteil der Stadt aus dem Überlassungsvertrag herausgelöst werden, muss das Bezirksamt für diese Kosten aufkommen. Bisher sind diese Kosten in keiner Kostenstelle berücksichtigt.
Zu 2:
Die bezirkliche Wegeaufsicht prüft originär nicht die Möglichkeiten einer Parkraumnutzung. Dies sind grundsätzlich planerische und straßenverkehrsbehördliche Themen. Sollte es eine Straßenverkehrsbehördliche Anordnung bezüglich der Beschilderung geben, wird die Wegeaufsicht dies umsetzen.